Man fällt nicht unbedingt aus dem Bezug. Es gibt genug Menschen, die trotz Arbeit aufstocken müssen. Lohn wird im Monat des Zuflusses angerechnet.
Beiträge von Turtle1972
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Dann müsstest du die 75 Euro eigentlich bekommen. Wende dich an deinen zuständigen Vermittler und frage nach, wo das Problem liegt.
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Am 13. 9. kam die VZE. Wann genau und auf welchem Weg wurden die Unterlagen eingereicht? Per Post? Dann gehen die zum Scannen und das kann durchaus ein paar Tage dauern. Wahrscheinlich sind die Unterlagen gerade erst beim SB angekommen.
Ansonsten ist immer der erste Schritt, sich beim zuständigen Jobcenter zu erkundigen, ob die Unterlagen da sind und wie es weiter geht. Ggf. auch den Vermieter informieren, dass es zu einer Zahlungsverzögerung wegen der Rente kommen kann. Das ist immer ein Problem, wenn von einer vermonatigen Leistung (Bürgergeld) auf eine endmonatige (Rente, Alg) oder folgeminatige (Lohn) Leistung umgestellt wird.
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Gibt es für die "Qualifizierung" auch eine konkrete Bezeichnung? Nach welcher Rechtsgrundlage wird die Maßnahme absolviert? Es gibt nicht für alle Maßnahmen einen Bonus.
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Wo aber das Kind trotzdem nicht in deinem Haushalt lebt! Darauf habe ich dich hier oder in einem anderen Forum bereits hingewiesen. Ich rate ausdrücklich davon ab, beim Jobcenter falsche Angaben zu machen, nur, weil du dann noch Mehrbedarf Alleinerziehung und Regelsatz für das Kind abschöpfen willst! Das kann nach hinten losgehen!
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Nicht hier auch noch. Welche der vielen Antworten in den anderen Foren hast du den nicht verstanden? Da du weder 600 Euro Einkommen hast noch dein Kind mit Kindergeld und UVG seinen Bedarf deckt, wird man dich nicht zum Jugendamt schicken. Das Jobcenter wird den Unterhaltsanspruch beim Kindesvater selbst prüfen.
Und wieso lebt das Kind plötzlich bei dir und nicht wie bisher bei seinen Großeltern?!
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Ich würde gerne wissen, ob das Bürgergeld, wie zuvor auf mein Konto geht oder ob dieses auf die Familienmitglied aufgeteilt überwiesen wird?
Das Bürgergeld geht auf das Konto, das im Antrag angegeben wurde, solange du oder ein Mitglied deiner BG keine Änderung wünschst.
Meine Logik sagt mir, dass sie zu den 165Euro noch 355Euro hinzuverdienen darf, alles was darüber ist, wird doch abgezogen.
Gibt es derzeit auf die 165 Euro einen Freibetrag? Im Grunde kann man sagen, dass es dann diese 520 Euro Freibetrag gibt ubd die davor gewährten wegfallen. Da solltest du mit rechnen können.
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es wurde geschrieben, dass "Gutscheine zu vermeiden sind, da sie (bei Erstausstattung Wohnung) zu sehr einengen" (vom Sinn her). Ich denke, das es hierfür auch Gesetzestext gibt?
Nein, gibt es nicht. Es wurde nicht umsonst darauf hingewiesen, dass dieser User falsche Auskünfte erteilt.
Das BSG hat klargestellt, dass es grundsätzlich im Ermessen des Leistungsträgers liegt, ob Geld oder Sachleistungen erbracht werden:
BSG, Urteil vom 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 RArbeitslosengeld II; Sonderbedarf; Erstausstattung für die Wohnung; Antragserfordernis; selbstbeschaffte Wohnungsausstattung; Geldleistung;…openjur.deZitatLiegt der Bedarf für eine Erstausstattung vor und ist dessen Umfang festgestellt, so ist nach der Gesetzessystematik des § 23 Abs 3 Satz 5 SGB II das Auswahlermessen des Beklagten dahingehend zu betätigen, ob die Leistung als Geld- oder Sachleistung erbracht werden soll.
Muss er zb den Betrag für Waschmaschine zurück zahlen, wenn er nun eher Schränke kaufen muss und zb Waschmaschine mit einer Nachbarin teilen würde?
Wenn das Jobcenter eine Zweckverwendung nachgewiesen haben will und er das Geld nicht für eine Waschmaschine verwendet, kann das durchaus sein. Ansonsten kann nur das Jobcenter sagen, ob er, wenn er z. B. für 150 Euro einen Kühlschrank kauft, obwohl dafür vom Jobcenter 200 Euro veranschlagt wurden, die gesparten 50 Euro für andere Ausstattung ausgeben kann. In meinem JC wäre das kein Problem.
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Die Definition ist der erstmalige Auszug aus dem Elternhaus zur Begründung eines eigenen Haushaltes. Eine Wohneinrichtung klingt nicht nach eigenem Haushalt.
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Verträgt sich die Maßnahme überhaupt mit den Arbeitszeiten? Grundsätzlich ist beides zusammen möglich, sogar über den Leistungsbezug hinaus:
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Kommt darauf an, was du noch an Vermögen hast. 40.000 Euro sind derzeit frei. Der Verkauf der EWT wäre Vermögensumwandlung. Wenn du mit den 35.000 Euro (dein Anteil von 70.000) + bereits vorhandenem Vermögen darunter bleibst, bist du für das erste Jahr Bürgergeld safe. Ab dem zweiten Jahr wird es aber problematisch, da dann nur noch 15.000 Euro frei sind. Du kannst dann aber einen Teil des Vermögens in Altersvorsorge umschichten.
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Was hat eine Maßnahme mit dem Bezug von Leistungen zu tun? Man kann auch Leistungen beziehen, ohne eine Maßnahme machen zu müssen.
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Ja, erheiternd. Allerdings falsches Forum...
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Dann sind sie unterhaltspflichtig mit Barunterhalt, wenn er auszieht. Ganz einfach nach Düsseldorfer Tabelle.
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Inwieweit werden die Eltern zu den Kosten herangezogen?
Wenn das Kind nicht gerade eine Ausbildung macht oder die Schule besucht: gar nicht.
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Nein. Die gibt es nur für die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen des Jobcenters.
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erhält man dann noch Aufstockung ?
Das kommt auf deinen Bedarf an, aber wahrscheinlich ja.
treicht das Amt erstmal komplett das Geld bis zur 1. Lohnabrechnung ?
Kann passieren, muss aber nicht. Da hat sich zum ALG 2 nichts geändert.
Nächste Frage wäre bei 312 Euro Einkommen
Wieso jetzt plötzlich nur 312 Euro Einkommen? Unabhängig vom Freibetrag: jeder eigene verdiente Cent macht dich unabhängiger von staatlichen Leistungen! Das ist auch etwas wert!