Beiträge von Turtle1972
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Wird beim Bürgergeld auch die Schulden des Verdienenden berücksichtigt + die zu zahlende Miete?
Die Miete wird natürlich als Bedarf berücksichtigt. Schulden sind jedoch uninteressant.
Muss ich auch KK für ihn bezahlen?
Der Normalfall ist doch, dass man Krankengeld bekommt, wenn man krank ist. Macht man (zwischendurch) eine Reha, dann Übergangsgeld. Wird man arbeitsfähig entlassen, sollte es erstmal Arbeitslosengeld geben. Bleibt man arbeitsunfähig, dann weiter Krankengeld bis zur Aussteuerung nach 72 Monaten und selbst danach kommt erstmal Arbeitslosengeldbezug bei Nahtlosigkeit.
Was also ist mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld? Deine Sachverhaltsschilderung ist unzureichend.
Und wir haben noch Haustiere (2 Katzen und 1 Hund) die sowohl für ihn udn mich auch als Therapietiere gelten (nicht offziell)
Nicht interessant.
Da mein AG der bestbezahlendste in der Region ist und nicht mehr als 30h anbietet
Was verdienst du denn brutto/netto?
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1. Wie verrechnet sich das mit den Leistungen die ich vom jobcenter bekomme?
Kommt darauf an, wieviel du verdienst. Wenn es auch mit Freibetragsabzug über deinem Bedarf liegt, gibt es natürlich kein Bürgergeld mehr. Dass du den Lohn anders verplant hast, interessiert nicht.
Aber wie ist es danach? Habe ich danach keinen Anspruch mehr auf den Bildungsgutschein bzw auf wiederaufnahme der unterstützung mit bürgergeld
Wenn du kein Einkommen hast und auch kein Anspruch auf andere Leistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld), dann steht dir natürlich wieder Bürgergeld zu. Auf einen Bildungsgutschein gibt es sowieso keinen Rechtsanspruch, das ist eine Ermessensentscheidung, ob es dann also im Februar gleich klappt, kann dir nur der zuständige Vermittler sagen.
Was können Sie empfehlen?
In welcher Hinsicht? Es ist doch dein Leben und in erster Linie bist du dafür verantwortlich. Es ist ja noch nicht mal sicher, ob du einen Bildungsgutschein bekommst, wenn du durchgehend Bürgergeld beziehst. 12 Monate Kurs hört sich nämlich nicht so an, als ob du dann tatsächlich einen anerkannten Berufsabschluss erwirbst.
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Es wird tatsächlich wohl nicht einheitlich gesehen:
ZitatAllgemeinbildende Schulen i.S.d. § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB II sind unabhängig von ihrer Trägerschaft (staatlich oder privat)79 und unabhängig von ihrer – in den einzelnen Bundesländern z.T. unterschiedlichen – Bezeichnung zum einen die Regelschulen und zum anderen die Förderschulen.80 Der Begriff der allgemeinbildenden Schule ist weit und nach bundesrechtlichen, nicht etwa landesrechtlichen Maßstäben auszulegen.81 Auf diese Weise trägt das Gesetz der Vielfalt im Schulwesen Rechnung. Unter den Begriff der Regelschulen fallen typischerweise Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt- und Gemeinschaftsschulen, Gymnasien wie auch sonstige gymnasiale Oberstufen in verschiedenen Schularten.82 Zum Teil83 werden auch in Schulen integrierte Vorklassen oder Schulkindergärten als erfasst angesehen. Nicht einheitlich beurteilt wird, ob Kurse einer Volkshochschule, im Rahmen derer die mittlere Reife erworben werden kann, in den Begriff einzubeziehen sind.84
Fußnote 84:
Bejahend LSG Rheinland-Pfalz v. 27.04.2016 - L 6 AS 303/15; eher verneinend LSG Niedersachsen-Bremen v. 27.09.2016 - L 11 AS 48/15 - juris Rn. 28.
(Leopold/Buchwald in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 5. Aufl., § 28 (Stand: 13.03.2023), Rn. 62)
ZitatAllgemeinbildend sind jedenfalls Regelschulen (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule), Förderschulen, Sonderschulen und Kollege, auch Abendschulen (vgl. z. Ganzen Gagel/Fuchsloch, 2/2021, § 24a Rn. 12; Estelmann/Schnell, BKGG, § 6a Rn. 28, 6/2013; str. ob Volkshochschulen vgl. LSG RhPf 27.4.2016 – L 6 AS 303/15, BeckRS 2016, 68585; LSG Nds-Brem 27.9.2016 – L 11 AS 48/15 = NZS 2016, 916). E
(Eicher/Luik/Harich/Luik/Filges, 5. Aufl. 2021, SGB II § 28 Rn. 17)
Dann kann man nur sagen: Versuch macht klug...
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Ich müsst mich nicht TE nennen
Das überlass bitte denjenigen, die antworten.
Gibt es hier im Forum nicht echte Kenner mit Bürgergeld und Co und kann das beantworten?
Es wurde von echten Kennern beantwortet.
Eine Möglichkeit gibt es: wenn du deinen Mietwohnung aufgibst und dann im Schrebergarten wohnst. Dann könnte die Pacht als Kosten der Unterkunft übernommen werden. Aber für den Ankauf: gibt es gar nichts, das ist lächerlich. Bürgergeld ist nicht zur Schaffung von Vermögen gedacht.
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Warum lässt sich das Jobcenter soviel Zeit damit?,
Das musst du wohl dein Jobcenter fragen, das wird dir niemand beantworten können. Da gibt es viele Möglichkeiten, wie hoher Krankenstand, generelle Personalknappheit, Unterlagen sind verschwunden etc.
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Äußerst fragwürdige Quelle. Danach handelt es sich lediglich um einen Gerichtsbescheid. Niemand weiß, ob nicht do anschließend mündliche Verhandlung war oder es in die zweite Instanz ging. Es gibt keine Volltextveröffentlichung, nichts. Nach allgemeiner Definition ist eine VHS jedenfalls keine allgemeinbildende Schule.
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zumal ja sogar noch der Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen wurde.
Ja, von einem Kollegen Oberschlau, dessen Mist ich jetzt wieder gerade biegen muss.
Werde jedenfalls versuchen, mit AnscheinsVA zu argumentieren. Mal sehen, was der Richter meint.
Grundsätzlich dürfte die Verjährung aber tatsächlich durch die Ratenzahlungsvereinbarungen gehemmt worden sein.
Wenn das Gericht das bestätigen würde, könnte man doch eigentlich noch einen Bescheid nach 52 erlassen und wäre dann 30 Jahre safe, oder?
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Ich wage zu bezweifen, dass du das beurteilen kannst, da dir die jeweilige Qualifikation des SB unbekannt ist. Offenbar ist ja bereits unbekannt, dass a) die wenigsten Kollegen in den Jobcentern Beamte sind und b) Jobcenter überhaupt kein eigenes Personal haben.
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Ich konnte noch nie gut mit Hirngespinsten umgehen, dazu bin ich schlicht zu nüchtern. Aber träume ruhig weiter vom Durchbruch mit 65+. Ich drücke dann mal die Daumen.
Btw: Wenn man wissen will, wie ein Stromkreislauf funktioniert, kann im Normalfall tatsächlich ein Elektriker eine bessere Antwort geben als die Friseuse von nebenan.
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Inkassoservice hat Zahlungsaufforderung versendet. Anwalt hat Einreden der Verjährung erhoben. Inkassoservice hat dies mit VA abgelehnt. Dagegen gab es einen Widerspruch, Inkasso hat nicht abgeholfen und ihn an uns (§ 90 SGB X) als Auftraggeber als zuständige Widerspruchsbehörde abgegeben. Mein Kollege hat dann den Widerspruch zurück gewiesen mit der Begründung, dass durch Ratenzahlungsvereinbarungen in der Vergangenheit Hemmung eingetreten sei. Jetzt sind wir in der Klage und ich habe die Kacke geerbt, den Kollegen gibt es nicht mehr. Ich habe ja bereits Zweifel, ob die Zurückweisung der Einrede überhaupt ein VA ist.
Das BSG scheint es genauso zu sehen:
B 11 AL 5/20 R | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland
ZitatDie Anfechtungsklage gegen das Schreiben der Beklagten vom 9.2.2018, in dem diese lediglich ihre Rechtsauffassung mitgeteilt hat, dass der mit dem Bescheid vom 19.8.2011 festgesetzte Erstattungsanspruch nicht verjährt sei, ist bereits unzulässig. Diesem Schreiben wohnt keine Regelung im Sinne des § 31 Satz 1 SGB X inne (vgl BSG vom 29.1.2003 ‑ B 11 AL 47/02 R ‑ juris RdNr 22). Mangels Ermächtigungsgrundlage wäre die Beklagte auch nicht berechtigt gewesen, durch Verwaltungsakt darüber zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Einrede der Verjährung vorliegen oder nicht vorliegen. Es handelt sich bei dem Schreiben vom 9.2.2018 auch nicht um einen sog Formverwaltungsakt oder Anscheinsverwaltungsakt (vgl etwa BSG vom 20.10.2005 ‑ B 7a AL 18/05 R ‑ BSGE 95, 176 = SozR 4‑4300 § 119 Nr 3, RdNr 11; BSG vom 5.9.2006 ‑ B 4 R 71/06 R ‑ BSGE 97, 63 = SozR 4‑2500 § 255 Nr 1, RdNr 20; BSG vom 29.12.2016 ‑ B 4 AS 319/16 B ‑ juris RdNr 14), denn dieses Schreiben war weder mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen noch trug es die Überschrift "Bescheid". Dieses Schreiben hat auch durch den Widerspruchsbescheid vom 18.2.2019 keinen Verwaltungsaktcharakter erhalten, weil sich dessen Regelung in der Zurückweisung des Widerspruchs erschöpft.
Bei mir nur mit dem Unterschied, dass man tatsächlich einen Anscheinsverwaltungsakt in die Welt gesetzt hat...
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Das wird nur im Zuflussmonat angerechnet.
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Zumal ja Schenkungen von Autos oder Wohnungen nicht gehen ohne angerechnet zu werden, zumindest hab ich das bei meiner Recherche so verstanden.
Falsch verstanden. Oder alte Informationen, denn es gab mal eine Zeit, in der Sachleistungen auch Einkommen waren.
Weil wo ist der Unterschied, ob sich jemand von seinem Onkel einen 10.000 Euro einen Gutschein fürs nächste Autohaus schenken lässt, oder ob der Onkel ihm das Auto direkt schenkt?
Gar keiner. In beiden Fällen ist es eine Sachleistung und daher kein Einkommen. Nur dann nach Ablauf des Bewilligungszeitraums Vermögen.
Wer sagt denn, dass ich so ein fauler Sack bin der nur bis zur Regelaltersrente arbeiten will und wird?
Wer sagt denn, dass du nicht morgen krank wirst und nicht mehr arbeiten kannst? Es ist nunmal so, dass Sozialleistungen nicht zum Erfüllen von Wunschvorstellungen da sind. Und in dem Fall recht unrealistischer.
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Hmmm, wenn meine Mutter Rechnungen direkt bezahlt, dann wäre das meiner Meinung nach eine Schenkung. Wenn ich die nicht angebe, dann ist das Sozialbetrug.
§ 11 SGB II normiert nur Geld als Einkommen (Sachleistungen nur dann, wenn sie aus einer Erwerbstätigkeit stammen). Deshalb wären bezahlte Rechnungen oder Gutscheine eben kein Einkommen.
"ich soll die Kohle nicht aufs Konto tun" ist was ganz anderes als "du sollst die Kohle nicht entgegennehmen, sondern Mutti selbst zahlen lassen".
Bis zum Ende deiner Tage wird es kein Bürgergeld geben. Das endet mit Eintritt in die Altersrente. Und am späteren Grusi-Bezug werden auch ein paar Jahre Beiträge bis zur Regelaltersrente nichts ändern. Es ist und bleibt unrealistisch. Aber die Diskussion ist langsam müßig.