Beiträge von Turtle1972

    Mir schwirrt gerade der Kopf und meine Geduld, passende Entscheidungen oder Kommentarliteratur zu finden ist am Ende. Ich habe eine Klage geerbt, in der es um die Zurückweisung der Einrede der Verjährung für Forderungen des JC aus den Jahre 2015 bis 2017 geht, da aufgrund etlicher Ratenzahlungsvereinbarung jeweils Hemmung eingetreten sei. Soweit so gut.

    Die eigentliche Frage ist: hat die Klage gegen die Zurückweisung der Einrede der Verjährung aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Durchsetzung der Forderungen? Wenn ja: hätte das Klageverfahren dann hemmende Wirkung, wenn festgestellt würde, dass Verjährung nicht eingetreten ist?

    Wenn sie das Guthaben erhalten hat, wird es bei ihr voll als Einkommen angerechnet. Das privatrechtliche Schuldverhältnis spielt da keine Rolle. Das hat das Bundessozialgericht schon 2012, hier im Fall einer zum Guthabenszeitpunkt nicht mehr bei den Eltern lebenden Tochter, die sich im Abrechnungszeitraum zu 1/3 an der Miete beteiligt hatte, entschieden:

    Zitat


    Entscheidend ist insoweit nicht, wie das Einkommen erwirtschaftet wurde, und für welche Zeit die Kosten angefallen sind, sondern allein die Verhältnisse im Zeitpunkt der Berücksichtigung. Dass die gemeinsame Tochter des Klägers und seiner Ehefrau – wie das LSG bindend festgestellt hat – im Jahre 2006 für ein Drittel der Aufwendungen der Betriebs- und Heizkosten aufgekommen ist, ist demnach grundsicherungsrechtlich unbeachtlich. § 22 Abs 1 S 4 SGB II differenziert nicht nach dem Ursprung der Rückzahlungen oder Guthaben. Nach dessen Wortlaut mindern Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten der Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen. Eine Beschränkung auf Abrechnungen, die allein aus Zahlungen des Leistungsberechtigten resultieren, ist der Norm nicht zu entnehmen. Genauso wie Guthaben, die aus Zeiten stammen, zu denen keine Hilfebedürftigkeit bestand, zu berücksichtigen sind, ist es unerheblich, wer die Zahlungen getätigt hat (vgl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 20. 1. 2010 – L 3 AS 3759/09 – Juris).

    Mit "das könnte vielleicht mal sein", also Träumereien, arbeitet das JC aber nunmal nicht. Aber es steht dir natürlich frei, dein Glück zu versuchen. Was definitiv nicht anrechenbar wäre, ist, wenn die Mutter die Rechnungen direkt bezahlt, das Geld also gar nicht durch deine Hände geht.

    Das kann man so nicht beantworten. Das Bundessozialgericht hat bereits über eine solche Sachlage entschieden und dabei kommt es auf viele Faktoren wie Geschlecht der Kinder, Alter der Kinder, Zeitumfang des Umgangs, Herkunft der Kinder (verschiedene Mütter), ob der Umgang für alle gleichzeitig erfolgt oder zeitversetzt etc. an.

    Du wirst das für deinen individuellen Einzelfall nur mit deinem Jobcenter klären können.

    1. Bis zu welcher Höhe ist so ein Darlehen von Amts wegen erlaubt, ohne dass ich in Schwierigkeiten mit dem JC komme. Sprich, dass mir der Betrag auf das Bürgergeld angeerechnet wird, weil das wäre ja sinnbefreit.

    Sowas gibt es nicht. Im Übrigen klingen 10.000 Euro nicht nach Darlehen. Wie willst du die jemals zurückzahlen? Raten a 50 Euro/Monat wären über 16 Jahre. Deine Mutter müsste also mind. 105 Jahre alt werden. Sorry, das überzeugt nicht, dass es sich hier nicht um eine Schenkung handelt.


    Das Geld muss zweckgebunden sein.

    Nein, das ist bei Zahlungen von privat völlig uninteressant. Birgit, deine Beiträge sind sehr oft aus dem Bauch heraus. Soweit dir die Rechtslage nicht geläufig ist, bitte ich da wirklich um etwas mehr Zurückhaltung oder dem Zusatz, dass das nur deine eigene, private Meinung ist.

    Nun habe ich einen Brief bekommen indem die letzte Betriebskostenabrechnung angefragt wird (mein Vermieter macht sie jetzt auch fertig)

    Angesichts der Kostenexplosion wäre es nicht ungewöhnlich, wenn sich die Nebenkostenvorauszahlungen erhöht hätten. Außerdem hast du doch bestimmt einen Passus im Mietvertrag, dass der Vermieter jährlich abrechnen muss, oder? Dann könnte es auch ein Guthaben geben, was im SGB II Einkommen darstellt. Natürlich fragt das JC da auch mal nach und so ein WBA bietet die beste Gelegenheit.

    Aus persönlichen Gründen besitze ich kein Konto. Dieses habe ich auch in dem Antrag, auch wie immer, geschrieben

    Und dein Bürgergeld bekommst du per Scheck?


    Kann ich da was machen falls mein Vermieter zu lange braucht für die Abrechnung?

    Um welche Abrechnung geht es denn? 2021? 2022? Oder welche Abrechnungszeiträume (die jährlich sein müssen) sind vereinbart? Ansonsten kannst du mitteilen, dass du noch keine hast, den Vermieter aber gebeten hast, schnellstens eine zu machen, was du jedoch nicht beeinflussen kannst.

    Notfalls musst du um vorläufige Bewilligung bitten.

    Aber meine Beraterin ist da nicht ganz so emphatisch.

    Das hat nichts mit Empathie zu tun, sondern mit der pragmatischen Feststellung, dass ein Kind nicht von Luft und Liebe lebt, d. h., dass die Eltern wohl oder übel soviel arbeiten müssen, dass sie sich und das Kind/die Kinder ernähren können.

    Soll heißen: Wenn die Kinderbetreuung gesichert ist und du nur mit Vollzeit ausreichend verdienst, dass du kein Bürgergeld mehr benötigst, dann wird man das von dir verlangen. Eventuell kann ja der Kindesvater mit hinreichend Unterhalt beisteuern, dass dir ein Teilzeitjob + Unterhalt reicht. Im Bürgergeld nimmt man jedenfalls auch nicht Rücksicht auf solche Luxuswünsche.

    Und das hat nichts mit Ortsabwesenheit im klassischen Sinn zu tun.

    Doch, irgendwie schon, denn die Erreichbarkeit ist ja nunmehr neu in § 7b SGB II geregelt. Und dort sind dann auch Ausnahmen aufgeführt, wie eben die Abwesenheit aufgrund gesundheitlicher Vorsorge oder Reha:

    Zitat

    (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nicht erreichbar sind, erhalten nur dann Leistungen, wenn für den Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs ein wichtiger Grund vorliegt und das Jobcenter dem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs zugestimmt hat. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei

    1.Teilnahme an einer ärztlich verordneten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation,...

    Und zum guten Schluss - Anfang Dezember muss ich meinen Weiterbewilligungsantrag stellen. Hat die Reha da irgendeinen Einfluss drauf?

    Du solltest nur halt irgendwie regeln, dass du trotz der Abwesenheit auf mögliche Mitwirkungsaufforderungen etc. reagieren kannst, also jemand deine Post sichtet und Zugriff auf deine Unterlagen hat.

    Ich hätte wohl Anspruch auf Bürgergeld und will diese vielleicht 3 Monate annehmen.

    Geht als Selbständiger nur bedingt. Das Bürgergeld wäre vorläufig und der Bewilligungszeitraum ist dann 6 Monate, so dass auch bei der endgültigen Festsetzung das Einkommen der gesamten 6 Monate berücksichtigt wird. Weil man genau sowas verhindern will, dass Selbständige das sogenannte "Zuflussprinzip" zu ihren Gunsten ausnutzen und für einzelne, schlechte Monate Bürgergeld beziehen.


    Wie weisst man dem Bürgergeld-Amt nach, dass man bedürftig ist ?

    BWA des vorherigen Jahres, Anlage EKS für die kommenden 6 Monate. Es wird nur eine Schätzung verlangt. Die tatsächliche Berechnung erfolgt sowie erst später und dann muss schlimmstenfalls das Bürgergeld zurück gezahlt werden.


    Muss man dort noch persönlich erscheinen ?

    Ja/Nein/Vielleicht.


    Viel interessanter ist, ob man die Miete ausgezahlt bekommt. Kann dazu jemand etwas sagen ?

    Wenn keine Mietschulden bestehen, werden die Leistungen an dich gezahlt.


    Gibt es noch irgendwelche Pflichten/Verpflichtungen, die man dann als Bürgergeld-Bezieher eingeht ?

    Ja, natürlich. Mitwirkungspflichten, Anwesenheitspflichten, Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben etc.

    Nun ist es so, dass meine Mutter mit meiner Schwester in eine Wohnung ziehen möchten

    Klar können meine Schwester und ich meiner Mutter etwas unter die Arme greifen, aber das kann ja nicht sein dass wir als Kinder die Kosten für einen solchen Zustand tragen müssen oder?

    Äh, die Schwester will dort einziehen und du schwatzt was von "kann doch nicht sein"? Warum meint die 21jährige Schwester mit gutem Einkommen, dass nur die arme Mutter in der Pflicht ist, ihr ein bequemes Zuhause zu finanzieren?!