Beiträge von Turtle1972

    Außerdem wäre Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss zu regeln. Auch die Kinderbetreuung, sie kann ja wieder arbeiten gehen, das jüngste Kind ist bereits 3. Ggf. besteht auch noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Elternzeit. Eine solch umfassende Hilfestellung, wie notwendig, kann aus der Ferne hier nicht geleistet werden.

    1. Stellt man den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung erst zum Jahresende?

    Das solltest du deine Krankenkasse fragen. Aber man kann m. W. n. auch gleich den Antrag stellen und die Höchstbelastungsgrenze zahlen oder den Antrag nach Erfüllung der Belastungsgrenze stellen, also nach x Monaten.


    2. Muss man das gesamte Jahr über Bürgergeld erhalten haben, für die Zuzahlung des Eigenanteils von 2 Prozent (6.024,00 € / 50 = 120,48 €) ?

    Das ist doch auch keine Frage für ein Bürgergeldforum. Soweit mir bekannt, geht es nach den Jahreseinnahmen. Wenn du also 3 Monate Bürgergeld bekommen hast und dann 9 Monate im Monat 5000 Euro verdienst, wird das wohl eher nix mit der Befreiung.

    Darf ich diese Frage überhaupt stellen?

    Nein, da du gegen die Regeln des Forums verstößt:

    admin
    9. November 2022 um 15:04
    Zitat

    1) Bitte nur aussagekräftige Titel verwenden. Jeder Beitrag muss einen aussagekräftigen Titel haben!

    Dies ermöglicht eine schnellere und bessere Beantwortung!

    Titel wie "Ich brauche Hilfe", "Ich brauche Rat", "Bin verzweifelt" sind zwar traurig und spiegeln die Verzweifelung des Jeweiligen wider, sind aber leider nicht hilfreich.

    Im Übrigen ist Anliegen des Forums Hilfe zu konkreten Problemen zu bieten. Und nicht Grundsatzdiskussionen zu entfachen.

    Damit geht der Thread hier zu.

    Das wird wahrscheinlich im Einzelfall entschieden, ob die Erklärung, nicht mehr als 40.000 Euro zu haben, ausreicht oder noch näher geprüft wird. Im allgemeinen verlangen die Jobcenter jetzt wieder die Anlage VM, wenn du das erfragen wolltest.

    Genau solche Sätze und unterschwellige Verdächtigungen machen das Miteinander im Amt nicht leichter.

    Wie soll die SB etwas von den Erkrankungen wissen, von der Not, Ärzte zu bekommen usw., wenn du ihr davon offenbar aber gar nichts erzählen möchtest) Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz und es ist logisch, dass da Vermutungen aufkommen, dass die (unbekannte/n) Krankheit/en nur vorgeschoben sind. Es liegt doch an dir, Glaubwürdigkeit herzustellen. Dabei dürfte eine Verweigerungshaltung selten zweckdienlich sein.

    Dazu gibt es keine konkrete Verpflichtung. Allerdings stellt sich bei gesundheitlichen Problemen immer die Frage, was von Seiten des Betroffenen getan wird und ob genug getan wird, um dann wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Es bedarf daher schon einer gewissen Zusammenarbeit, es sei denn, es besteht überhaupt kein Interesse daran, jemals wieder zu gesunden und Arbeit aufzunehmen.

    Wie schätzt ihr die Sachlage ein, HG, WG, einzelne oder jeweils eigenständige Bedarfsgemeinschaft ?

    BG sowieso nicht. Und da die Mutter wohl ins Pflegeheim kommt, auch keine HG mehr. Bereits in der Vergangenheit dürfte das, Verlangen nach den Anlagen VM und EK für die Mutter falsch gewesen sein. Zwar griff damals die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II, aber die Unterlagen dazu sind eigentlich nicht die genannten Anlagen.

    Bei dem Einkommen der Mutter dürfte aber nie was angerechnet worden sein, oder?

    Ansonsten teile schriftlich mit, dass momentan keine Haushaltsgemeinschaft vorliegt und wahrscheinlich auch nie wieder vorliegen wird und dass es daher keine Rechtsgrundlage für die Forderung der Offenlegung des Einkommens und Vermögens deiner Mutter gibt.

    Inwiefern ist die Art des Rechtsstreits in dem Fall relevant?

    Wenn du keine Ahnung hast, dann schweig doch einfach still. Natürlich ist es wichtig, um was es überhaupt geht.

    Und deine Frage in eigenem Interesse gehören hier erst recht nicht rein. Das ist nicht dein Thread.

    Das kommt durchaus auch auf die Jahreszeit an. Jetzt z. B. ist Urlaubszeit, im Winter dann Grippe & Co. bzw. Weihnachten mit hohem Urlaubsanteil bei den Beschäftigten.

    Mindestens 4 Wochen vorher sollte es da schon sein, damit noch Zeit bleibt, um auf eventuelle Nachfragen reagieren zu können.