Beiträge von Turtle1972

    Ich kenne die Gesetzesnorm. Wenn du jetzt bitte die Fragen beantworten könntest.

    Und dazu noch, was du für eine Ausbildung und Berufserfahrung hast. Wenn du nämlich sofort eine versicherungspflichtige Arbeit finden könntest, gibt es keinen Grund, eine Selbstständigkeit in jeglicher Art und Weise zu fördern.

    So lange wir keinen bezahlbaren Wohnraum finden, zahlen wir z.B. 1.070,- EUR an den Stromversorger, 390,- EUR an den Gasversorger.

    Auch ich frage: wie kommt es zu solchen Beträgen, insbesondere Strom? Strom bezahlt euch niemand, weil der, soweit er nicht zum heizen genutzt wird, im Regelsatz enthalten ist.

    Die Arbeitsagentur übernimmt dafür natürlich nicht die Kosten,

    Dass das Jobcenter (nicht die Arbeitsagentur!) gar keine Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt, mag ich nicht glauben. Du kannst aber gern die Berechnungsbögen des Jobcenters hochladen.


    Dieser wurde vor 4 Jahren über 60 Monate finanziert. Zahlen wir die Raten nicht, ist das Fahrzeug in Kürze weg.

    Ja, das ist dann wohl so. Das Jobcenter wird diese Raten sicherlich nicht bezahlen.


    Da sind dann aber wieder die Mieten weit höher, als die Arbeitsagentur zahlt.

    Dann fragt bei dem dort zuständigen JC nach, wie hoch die Mieten sein dürfen und sucht. Oder sucht einfach bundesweit Arbeit und zieht entsprechend dann um, wenn Arbeit in Aussicht ist. Der Ehemann einer Kollegin gibt auch gerade seine Tischlerei auf und hat sich eine Anstellung in NRW gesucht (Wohnort Thüringen). 60% Homeoffice und ansonsten wird halt eine Pension genommen. Verdienst Festgehalt ohne Provision 5000 Euro brutto im Monat. Damit kann man dann auch wieder Rechnungen bezahlen.

    Vielleicht gibt es ja Onlinestellen, an die man sich wenden kann.

    Ich verstehe immer noch nicht, für was. Ihr seid vollkommen überschuldet bzw. lebt über eure Verhältnisse. Wer soll da helfen?

    aber bleibt ihm ein gewisser Betrag, der ihm nicht angerechnet werden kann (Freibetrag)?

    Das kann man doch ohne genaue Zahlen gar nicht sagen. Ist es wenig Pension und ihr beide bleibt hilfebedürftig, dann bleibt ihm (fast) nichts über. Hat er aber 3000 Euro Pension bei z. B. 1800 Euro gemeinsamen Bedarf, bleibt da natürlich was über.

    Hallo,kennen Sie sich eigentlich mit dem Jobcenter aus?

    Nein, natürlich nicht. Das Forum nennt sich nur zum Spaß "buergergeld-org".


    Montag habe ich den Weiterbewilligungsantrag gestellt.Freitag hätte ich mein Bürgergeld bekommen sollen,hatte sonst nie Probleme.

    Dass hast du "sonst" den WBA garantiert nicht erst nach dem Zahllauf angegeben. Sorry, im Jobcenter sitzen weder Zauberer noch Hexen.

    Einfach nur dumm von denen,dass man arbeiten will und man sich von 502 Euro 2 Monate selbst verpflegen muss,wenn mam arbeiten möchte (der Lohn kommt erst immer später). Plus Anreisekosten

    Einfach nur dumm von dir, den Antrag erst in der letzten Woche vor Ablauf des Bewilligungszeitraums zu stellen.

    Frage mich,ob ich vom Lohn zwei Mieten bezahlen muss,für Juli und August.

    Wenn du im Juli bereits Lohn erhälst, der die Hilfebedürftigkeit beendet: ja.

    darf man 2 Minijobs haben plus das Bürgergeld ?

    Natürlich.


    Wieviel darf man behalten zum Bürgergeld ab den 01.07.2023 ?

    Alles. Es wird nichts weggenommen.

    Wenn deine Frage aber sein soll, wie hoch der Freibetrag ab 1.7.23 ist, wäre es schöner, du nennst das konkrete Einkommen in brutto und netto, denn dann kann man es dir vorrechnen.

    Dann muss sie in Widerspruch gehen oder um Überprüfung bitten, denn § 41a SGB II bestimmt auch:

    Zitat

    Die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt ist; davon ist auszugehen, wenn das vorläufig berücksichtigte Einkommen voraussichtlich höchstens in Höhe des Absetzbetrages nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 von dem nach Satz 3 zugrunde zu legenden Einkommen abweicht.

    Hat sie ein Anrecht auf monatliche Ausgleichszahlung

    Nein. Sie hat schwankendes Einkommen und daher ist ihre Leistungsbewilligung lediglich vorläufig. Rechtsgrundlage dafür ist § 41a SGB II. Und da heißt es in Absatz 4:

    Zitat


    Die abschließende Entscheidung nach Absatz 3 soll nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen.

    Das hat auch einen guten Grund. In einem der nächsten Absätze heißt es dann nämlich, dass, wenn sich in den einzelnen Monaten Überzahlungen als auch Nachzahlungen ergeben, dann müssen diese miteinander verrechnet werden. Nur eine verbleibende Nachzahlung ist dann auszuzahlen bzw. eine verbleibende Überzahlung zurück zu fordern.

    Macht man das aber aber immer in den einzelnen Monaten, würde man diese Saldierungsvorschrift umgehen.

    Wenn du einen Untermietvertrag mit deinem Vater gemacht hast und er von dir Miete verlangt und dich nicht kostenfrei wohnen lässt, ist die Vermutung doch eigentlich bereits widerlegt.

    Nicht, wenn das JC einen Scheinvertrag vermutet. Das BSG hat ja nunmal die Anforderungen an Mietverträgen unter Verwandten doch etwas höher gehängt.

    Wie hoch ist denn die Untermiete im Vergleich zur vollen Miete? Mehr als die Hälfte? Hälfte? Weniger als die Hälfte?

    Es geht offenbar um die Prüfung der sogenannten Unterhaltsvermutung, § 9 Absatz 5 SGB II:

    Zitat

    Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann

    Wurde denn das Kindergeld bereits aufgehoben mittels Bescheid der Familienkasse? Wenn ja: liegt der Bescheid dem JC vor? Oder gab es vielleicht eine Nachzahlung von Kindergeld, wenn die Eltern das Kindergeld erst neu beantragt hatten, so dass die Nachzahlung auf 6 Monate aufgeteilt werden muss?

    Ich fürchte, dass man dir bei solch mangelhafter Sachverhaltsschilderung schlecht helfen kann. Gibt es keine Beratungsstelle vor Ort?