Wenn der Rentenanspruch ihren Bedarf übersteigt (Regelsatz + Mietanteil), dann ist sie selbst gar nicht bedürftig. Der Einkommensüberhang der Rente wird auf die restlichen BG-Mitglieder verteilt. Sie selbst braucht dann natürlich keinen Antrag beim Sozialamt stellen, denn ihre Rente reicht ja für sie.
Beiträge von Turtle1972
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Ich kenne die Gesetzesnorm. Wenn du jetzt bitte die Fragen beantworten könntest.
Und dazu noch, was du für eine Ausbildung und Berufserfahrung hast. Wenn du nämlich sofort eine versicherungspflichtige Arbeit finden könntest, gibt es keinen Grund, eine Selbstständigkeit in jeglicher Art und Weise zu fördern.
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Wie könnte ich denn trotzdem zu so einer Weiterbildung übers Jobcenter kommen,
Eine Weiterbildung für die Selbständigkeit? Für was genau? Wo, wie, welche Kosten? Und wenn das JC bereits abgelehnt hat, was soll da ein neuer Antrag bringen? Wie oft soll das dann gehen? Ablehnung, neuer Antrag, Ablehnung, neuer Antrag, Ablehnung, neuer Antrag oder wie?
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So lange wir keinen bezahlbaren Wohnraum finden, zahlen wir z.B. 1.070,- EUR an den Stromversorger, 390,- EUR an den Gasversorger.
Auch ich frage: wie kommt es zu solchen Beträgen, insbesondere Strom? Strom bezahlt euch niemand, weil der, soweit er nicht zum heizen genutzt wird, im Regelsatz enthalten ist.
Die Arbeitsagentur übernimmt dafür natürlich nicht die Kosten,
Dass das Jobcenter (nicht die Arbeitsagentur!) gar keine Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt, mag ich nicht glauben. Du kannst aber gern die Berechnungsbögen des Jobcenters hochladen.
Dieser wurde vor 4 Jahren über 60 Monate finanziert. Zahlen wir die Raten nicht, ist das Fahrzeug in Kürze weg.
Ja, das ist dann wohl so. Das Jobcenter wird diese Raten sicherlich nicht bezahlen.
Da sind dann aber wieder die Mieten weit höher, als die Arbeitsagentur zahlt.
Dann fragt bei dem dort zuständigen JC nach, wie hoch die Mieten sein dürfen und sucht. Oder sucht einfach bundesweit Arbeit und zieht entsprechend dann um, wenn Arbeit in Aussicht ist. Der Ehemann einer Kollegin gibt auch gerade seine Tischlerei auf und hat sich eine Anstellung in NRW gesucht (Wohnort Thüringen). 60% Homeoffice und ansonsten wird halt eine Pension genommen. Verdienst Festgehalt ohne Provision 5000 Euro brutto im Monat. Damit kann man dann auch wieder Rechnungen bezahlen.
Vielleicht gibt es ja Onlinestellen, an die man sich wenden kann.
Ich verstehe immer noch nicht, für was. Ihr seid vollkommen überschuldet bzw. lebt über eure Verhältnisse. Wer soll da helfen?
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Gibt es Stellen, an die man sich wenden kann?
Hinsichtlich welcher konkreten Probleme im Zusammenhang mit Bürgergeld? Ich kann keine erkennen?
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Frag den Autor, nach welcher Rechtsgrundlage das kein Einkommen mehr sein soll. Vielleicht verwechselt er das mit einer Erbschaft.
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Für einen gewonnenen Rechtsstreit.
Die Gegenseite musste zahlen,dann sagte mein Anwalt er habe sich verrechnet.
Geht es vielleicht etwas genauer?! Lohnnachzahlung? Schadensersatz? Anwaltskosten? Schmerzensgeld?
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Ich bekam 700 Euro von meinem Anwalt erstattet.
Wofür?
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Es wäre 440 Euro im 1. Minijob und im 2. Minijob 520 Euro.
Es ist netto berechnet.
Meine Frage war:
du nennst das konkrete Einkommen in brutto und netto,
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Was für ein Freibetrag? Die 520 Euro Freibetrag gibt es nur auf Erwerbstätigkeit, wenn du das meinst. Weder Kindergeld noch Bafög sind Einkommen aus Erwerb.
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aber bleibt ihm ein gewisser Betrag, der ihm nicht angerechnet werden kann (Freibetrag)?
Das kann man doch ohne genaue Zahlen gar nicht sagen. Ist es wenig Pension und ihr beide bleibt hilfebedürftig, dann bleibt ihm (fast) nichts über. Hat er aber 3000 Euro Pension bei z. B. 1800 Euro gemeinsamen Bedarf, bleibt da natürlich was über.
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Hallo,kennen Sie sich eigentlich mit dem Jobcenter aus?
Nein, natürlich nicht. Das Forum nennt sich nur zum Spaß "buergergeld-org".
Montag habe ich den Weiterbewilligungsantrag gestellt.Freitag hätte ich mein Bürgergeld bekommen sollen,hatte sonst nie Probleme.
Dass hast du "sonst" den WBA garantiert nicht erst nach dem Zahllauf angegeben. Sorry, im Jobcenter sitzen weder Zauberer noch Hexen.
Einfach nur dumm von denen,dass man arbeiten will und man sich von 502 Euro 2 Monate selbst verpflegen muss,wenn mam arbeiten möchte (der Lohn kommt erst immer später). Plus Anreisekosten
Einfach nur dumm von dir, den Antrag erst in der letzten Woche vor Ablauf des Bewilligungszeitraums zu stellen.
Frage mich,ob ich vom Lohn zwei Mieten bezahlen muss,für Juli und August.
Wenn du im Juli bereits Lohn erhälst, der die Hilfebedürftigkeit beendet: ja.
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darf man 2 Minijobs haben plus das Bürgergeld ?
Natürlich.
Wieviel darf man behalten zum Bürgergeld ab den 01.07.2023 ?
Alles. Es wird nichts weggenommen.
Wenn deine Frage aber sein soll, wie hoch der Freibetrag ab 1.7.23 ist, wäre es schöner, du nennst das konkrete Einkommen in brutto und netto, denn dann kann man es dir vorrechnen.
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Dann muss sie in Widerspruch gehen oder um Überprüfung bitten, denn § 41a SGB II bestimmt auch:
ZitatDie vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt ist; davon ist auszugehen, wenn das vorläufig berücksichtigte Einkommen voraussichtlich höchstens in Höhe des Absetzbetrages nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 von dem nach Satz 3 zugrunde zu legenden Einkommen abweicht.
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Hat sie ein Anrecht auf monatliche Ausgleichszahlung
Nein. Sie hat schwankendes Einkommen und daher ist ihre Leistungsbewilligung lediglich vorläufig. Rechtsgrundlage dafür ist § 41a SGB II. Und da heißt es in Absatz 4:
Zitat
Die abschließende Entscheidung nach Absatz 3 soll nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen.Das hat auch einen guten Grund. In einem der nächsten Absätze heißt es dann nämlich, dass, wenn sich in den einzelnen Monaten Überzahlungen als auch Nachzahlungen ergeben, dann müssen diese miteinander verrechnet werden. Nur eine verbleibende Nachzahlung ist dann auszuzahlen bzw. eine verbleibende Überzahlung zurück zu fordern.
Macht man das aber aber immer in den einzelnen Monaten, würde man diese Saldierungsvorschrift umgehen.
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Das Bürgergeld ändert nichts an der Rechtsprechung des BSG.
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Das ist für eine nicht mehr bewohnte Wohnung? Dann sieht es tatsächlich schlecht aus, das keine Obdachlosigkeit oder Negativbescheinigung des Mieter bei einem neuerlichen Umzug droht.
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Wenn du einen Untermietvertrag mit deinem Vater gemacht hast und er von dir Miete verlangt und dich nicht kostenfrei wohnen lässt, ist die Vermutung doch eigentlich bereits widerlegt.
Nicht, wenn das JC einen Scheinvertrag vermutet. Das BSG hat ja nunmal die Anforderungen an Mietverträgen unter Verwandten doch etwas höher gehängt.
Wie hoch ist denn die Untermiete im Vergleich zur vollen Miete? Mehr als die Hälfte? Hälfte? Weniger als die Hälfte?
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Es geht offenbar um die Prüfung der sogenannten Unterhaltsvermutung, § 9 Absatz 5 SGB II:
ZitatLeben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann
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Wurde denn das Kindergeld bereits aufgehoben mittels Bescheid der Familienkasse? Wenn ja: liegt der Bescheid dem JC vor? Oder gab es vielleicht eine Nachzahlung von Kindergeld, wenn die Eltern das Kindergeld erst neu beantragt hatten, so dass die Nachzahlung auf 6 Monate aufgeteilt werden muss?
Ich fürchte, dass man dir bei solch mangelhafter Sachverhaltsschilderung schlecht helfen kann. Gibt es keine Beratungsstelle vor Ort?