Beiträge von Turtle1972

    Vollsanktionen gibt es nicht mehr. Wohl aber Entziehung/Versagung wegen fehlender Mitwirkung oder Aufhebung der Leistungen wegen Zweifel an der Hilfebedürftigkeit/örtlichen Zuständigkeit.

    Die Reiseunfähigkeitsbescheinigung ist schlicht ein Attest, wieso sollte sich ein Arzt weigern, Geld zu verdienen? Bei Anwälten reicht z. B. teilweise auch kein normaler Krankenschein aus, um einen Gerichtstermin abzusagen, die brauchen sowas auch. Das ist keinem Arzt unbekannt.

    Es fanden keine Zahlungen statt seitens des JC, welches Geld wollen die dann zurückfordern?

    Falls z. B. der Lohn Mai noch im Mai zugeflossen ist, wäre denkbar.


    Könnte das JC Geld zurückfordern aus dem Monat Mai 23?

    Wenn der Zufluss im Mai war, natürlich.


    ab dem 01.07. gelten die neuen Regelungen und nun stellt sich die Frage, ob Rückforderungen nach dem 01.07. noch nach dem alten Stand behandelt werden

    Wenn es um Rückrechnungen bis 06/23 geht, gilt natürlich die alte Rechtslage. Auch, wenn die Aufhebung und Erstattungsforderung z. B. erst im August 23 bearbeitet wird.

    Oder ganz anders: Ohne Nennung von Ross und Reiter kann man nun wirklich nichts dazu sagen. Also Höhe des Einkommens, Vermögenswerte, welches Ausland, welche Mieten etc. Was bedeutet Eigentum mit Nebenkosten von 1400 Euro? Was soll das für eine Immobilie sein? Wie will sie das weiterhin bezahlen? Über Bürgergeld bestimmt nicht.

    Die Größe ist erstmal nicht ausschlaggebend, sondern der Preis der Wohnung.

    Ansonsten wird die Miete für einen angemessenen Zeitraum trotzdem weiterhin in voller Höhe berücksichtigt. Wegen eines Umzuges ist für deine Mutter das JC zuständig, für deinen Vater könnte es jedoch das Sozialamt sein, da er Rentner ist. Das müsste auch geklärt werden.

    Sie hat kein Einkommen, du hast Einkommen. Momentan reicht dein Einkommen für euch beide und dann nicht mehr? Ist das Ausland, in das du möchtest, so teuer?

    Ansonsten: ohne Trennungswillen besteht weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft. So einfach entkommst du daher der Pflicht, für deinen Ehepartner aufkommen zu müssen, nicht.

    Das kann schon reichen, die meisten Wohnungen haben ja Kündigungsfristen für den Vormieter von 3 oder mehr Monaten.

    Ansonsten hilft in vielen Fällen eine persönliche Vorsprache im Jobcenter und weniger der schriftliche Weg.

    Warum wurde das Krankengeld nicht ans Jobcenter erstattet? Hast du dem Jobcenter nicht mitgeteilt, dass du Krankengeld beantragt hast?

    Bezüglich der Höhe der Aufrechnung ist nämlich maßgeblich, ob du die Überzahlung schuldhaft verursacht hast oder nicht. Bei Verschulden sind es 30%, ansonsten nur 10.

    Die Bezüge von Leistungsempfängern nach dem SGB II werden auch jährlich erhöht. Es gibt auch genug, die davon anscheinend so gut leben können, dass sie schlicht jegliche Arbeit und Maßnahmen verweigern und die derzeit maximal mögliche Minderung von 30% in Kauf nehmen.

    Insoweit dürfte wohl eher hinsichtlich deines Ausgabeverhaltens Einsparpotential zu vermuten sein.

    Du kannst gern darlegen, wofür du deinen Regelsatz jeden Monat ausgibst.

    Können die Eltern verpflichtet werden, einer 21 jährigen die sich absichtlich weigert, eine Ausbildung zu machen oder sich Arbeit zu suchen, Unterhalt zu zahlen, damit das Jobcenter kein Bürgergeld zahlen muss?

    Das JC kann eh niemanden zu Unterhalt zwingen. Das kann ggf. ein Gerichtsvollzieher, wenn ein Titel vorliegt. Das Familiengericht würde hier aber wohl keinen Unterhaltsanspruch sehen, die junge Dame hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Nur in Ausnahmefällen besteht ein Anspruch, z. B. weil wegen Krankheit nicht gearbeitet werden kann.


    Wenn nein, welche Schritte sind dann sinnvoll?

    Gar keine. Abwarten, ob das JC vor das Familiengericht zieht.


    dass bei fehlender Mitwirkung eine komplette Einstellung möglich ist, auf anderen Seiten dass nur 30% gekürzt werden darf.

    Versagung/Entziehung wegen fehlender Mitwirkung hat genau 0,00nichts mit Sanktionen zu tun.

    Hattet ihr schonmal etwas ähnliches?

    Seit Anbeginn des SGB II, also seit 2005. Und bereits davor in der guten alten Sozialhilfe.


    Wie kann man argumentieren?

    Gar nicht. Such einfach mal nach "Zuflussprinzip" und du wirst erfahren, dass das schon vor Einführung von Arbeitslosengeld 2 bzw. Bürgergeld es auch bei der Sozialhilfe so war, dass bei Einkommen nicht zählt, in welchem Zeitraum das Geld erwirtschaftet wurde (Identitätstheorie), sondern, wann es zur Verfügung steht (Zuflussprinzip).

    Ich habe es jetzt ins richtige Forum verschoben. Es ist jetzt nicht mein Fachgebiet, aber § 82 SGB XII enthält eine Regelung zur Anrechnung wie folgt:

    (4) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag von 100 Euro monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten zuzüglich 30 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28.

    § 82 SGB 12 - Einzelnorm

    Zum einen solltest du aufpassen, dass du bei vielen Verkäufen von ebay nicht als Gewerbe gemeldet wirst. Ansonsten hebe alle Nachweise zu den Verkäufen auf, denn es wird definitiv zu Fragen kommen. Vermögensumwandlung selbst ist kein Einkommen, du musst nur irgendwie nachweisen, dass es a) dein Vermögen (Lego) war und dass du b) keinen Gewinn erzielt hast, was bei Sammlerstücken ggf. nicht der Fall ist.