Vollsanktionen gibt es nicht mehr. Wohl aber Entziehung/Versagung wegen fehlender Mitwirkung oder Aufhebung der Leistungen wegen Zweifel an der Hilfebedürftigkeit/örtlichen Zuständigkeit.
Die Reiseunfähigkeitsbescheinigung ist schlicht ein Attest, wieso sollte sich ein Arzt weigern, Geld zu verdienen? Bei Anwälten reicht z. B. teilweise auch kein normaler Krankenschein aus, um einen Gerichtstermin abzusagen, die brauchen sowas auch. Das ist keinem Arzt unbekannt.