Sowas habe ich bezüglich Hartz IV gefunden..
Das wurde bereits geschrieben. Im Übrigen ist es wenig dienlich, uralte, erstinstanzliche Rechtsprechung zu zitieren. § 22 SGB II hat sich seitdem schon etliche Male geändert!
Sowas habe ich bezüglich Hartz IV gefunden..
Das wurde bereits geschrieben. Im Übrigen ist es wenig dienlich, uralte, erstinstanzliche Rechtsprechung zu zitieren. § 22 SGB II hat sich seitdem schon etliche Male geändert!
Dann wird dir wohl niemand hier helfen können. Suche eine örtliche Beratungsstelle auf oder kontaktiere einen Anwalt.
Mit 54 kommt oft schon zu alt
Wann habt ihr denn angesichts deines Alters und dem Kinderwunsch, der im Normalfall dann so 20 Jahre zurück liegen sollte, das Haus gekauft? Dann müsste es doch fast abgezahlt sein.
Geh arbeiten statt dem Staat auf der Tasche zu liegen dürfte dann doch jeden hier Treffen oder?
Nicht jeder will auf Teufel komm raus ein nunmehr zu großes und zu teures Eigenheim halten.
Du hast nicht nach Bürgergeld allgemein gefragt, sondern, wie Du das Haus halten kannst.
Das mit dem Steuerzahler der unser Vermögen anhäuft ist ein Vergleich der ziemlich hinkt wie ich finde.
Nein, das hinkt nicht. Das ist Gesetzesbegründung und Rechtssprechung seit vielen Jahren.
Ich denke mit 4200,- Netto konnte ich mir das sehr gut leisten. Ja und ich meine Netto nicht Brutto.
Das interessiert aber jetzt niemanden mehr, ob ihr euch das mal leisten konntet. Fakt ist, dass im Bürgergeld nur in absoluten Ausnahmen Tilgung berücksichtigt wird (z. B. kurz vor einer auskömmlichen Rente und nur noch ein paar offene Raten).
Wenn du also das Haus halten willst, dann hilft eben nur Arbeit. Egal, welche.
Normalen Telefonanschluss? Braucht man sowas überhaupt noch in Zeiten mit Handy?
Du übersiehst offensichtlich, dass Sozialleistungen nicht zur Sicherung von Lebensstandards, sondern zur Sicherung einer liebenswürdigen Existenz dienen sollen. Ein Handy ist nicht existenznotwendig. Versicherungen sind größtenteils nicht existenznotwendig.
Ansonsten steht es dir frei, den Gesetzgeber zu befragen, wie er auf die Abschläge bei Partnerbedarfen kommt.
Dann nimm mal die Regeln zur Kenntnis, die du bei Anmeldung bestätigt hast:
ZitatAlso: Mit dem Veröffentlichen des Beitrags räumen Sie den Forumbetreibern das Recht zur Nutzung des Beitrags ein. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass er später gelöscht wird, selbst dann nicht, wenn Sie nicht mehr User/Mitglied des Forums sind.
Wieso hängst du dich einfach an den Thread einer anderen Person an? Bitte eröffne ein eigenes Thema!
Warum bekommst du kein normales Arbeitslosengeld? Ansonsten müsste man die Bescheide/Schreiben des Jobcenters insbesondere, wenn es um die Miete geht, mal sehen. Du solltest sie daher anonymisiert hochladen.
Das beantwortet nicht die Frage! Selten so ein trolliges Forum gesehen! Ja ja, bitte lösche mich und meine Daten komplett hier!
Dir geht es wohl nicht ganz gut? Beantworte die Fragen oder lass es! Wenn du keine Hilfe willst, brauchst du hier auch nicht rumzutrollen!
Im Bürgergeld werden nur Schuldzinsen berücksichtigt, keine Tilgung. Solltest du also keinen Job finden, wird wohl das Haus nicht zu halten sein. Letztlich ist es nicht Aufgabe des Steuerzahlers, euch Vermögen zu schaffen oder euren Lebensstandard zu halten. Vielleicht kann deine Frau die Steuerklasse wechseln, dass mehr Netto rauskommt. Ansonsten hilft nur Arbeit und da solltest du nicht wählerisch sein.
Bei der Berechnung hier, wo gibt man Steuererstattungen ein?
Ist denn der Zufluss der Steuererstattung überhaupt genau im Monat der Antragstellung? Und wieso Erstattungen (Mehrzahl)?
Was neben dem Lachflash noch wichtig ist: da auch die Vorinstanz im Sinne des Beklagten entschieden hat, waren es genau genommen 2 Sozialgerichte. SG Dortmund und das BSG.
Aber die haben ja keine Ahnung...
Das SGB II und XII unterscheiden sich aber trotzdem. Nicht jeder Mehrbedarf ist analog in beiden Systemen.
Ansonsten ist die Frage hinreichend beantwortet. Es gibt ihn nicht rückwirkend zu 2022.
Dann trage doch deine Gründe, die gegen einen Umzug sprechen, vor. Mit den entsprechenden Nachweisen, z. B. Rechnungen über Umbau etc.
Außerdem ist es kein Betrug. Für die letzten zwei Jahre kannst du Überprüfung beantragen.
Sag ich dir aus eigener reichlicher Praktikumserfahrung: Der will Geld für seine Arbeit
Wer will Geld für seine Arbeit? Der TE will Geld vom Jobcenter. Dass er überhaupt Arbeit sucht, kann ich nicht erlesen. Und von Praktika hat überhaupt niemand etwas erwähnt.
Dein Beitrag ist völlig fehl am Platz.
Und dann keinen Anspruch auf normales Arbeitslosengeld?
Du beziehst derzeit Übergangsgeld oder doch weiterhin Leistungen nach dem SGB II?
Es gibt kein Anrecht darauf. Im ersten Jahr müsste nur das Jobcenter eine BG beweisen, danach wäre die Beweislast bei euch.
Dann wird entsprechend weniger Einkommen angerechnet.
Du kannst nach 6 Monaten wieder beantragen, momentan sind 40.000 Euro Vermögen frei. Erst nach den 6 Monaten wandelt sich das Erbe als Einkommen in Vermögen um. Vor Ablauf der 6 Monate ist es egal, auf was der Betrag gesunken ist. Nur, wenn du es vorzeitig völlig verbraucht hast, kannst du vorher beantragen, allerdings gibt es Bürgergeld dann nur als Darlehen.