ZitatDoch kann ich, indem ich bei der agentur für Arbeit weiter als arbeitssuchend gemeldet bin ohne Alg 2 oder 3 zu bekommen.
Wo stand, dass du das vorhast? Als würde die Agentur für Arbeit andere Leistungen erbringen als das Jobcenter, deren Hilfe angeblich unnötig und nutzlos ist.
ZitatUnd du scheinst als admin und was auch immer du bist
Noch weiter solche Herabwürdigungen und du kannst dir eine andere Spielwiese suchen.
ZitatWo isr das falsch? Mann kann doch nicht sozialhilfe beziehen, wenn man noch immatrikulierter Student ist.
Nochmal für dich: halte dich zurück, wenn du keine Ahnung hast. Nur mal ein Beispiel unter vielen, dass es sehr wohl möglich ist:
ZitatEin Student ist - auch außerhalb eines Urlaubssemesters - dann nicht von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ausgeschlossen, wenn er zwar organisationsrechtlich der Hochschule aufgrund seiner Immatrikulation angehört, er jedoch sein Studium tatsächlich nicht betreibt
L 7 AS 833/19 | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland
Noch eins? Gern doch:
ZitatAuch bestand vorliegend wegen der nur formalen Immatrikulation in Wirtschaftsinformatik (BA) kein Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II.
L 11 AS 95/21 | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland