Ich gehe davon aus, du bist männlich und der Einzug ist rein aus warmer Barmherzigkeit, oder warum geben 2 erwachsene Menschen eigene Haushalte zugunsten einer WG, in der man Rücksicht auf andere nehmen muss, auf?
Beiträge von Turtle1972
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Das Kind wird nur noch mit dem halben Regelsatz berücksichtigt. Auch der Mehrbedarf für Alleinerziehende ist dann anteilig. Kindesunterhalt muss neu berechnet werden.
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Eventuell besteht in dem Fälligkeitsmonat sogar ein Anspruch auf Beihilfe aufgrund des höheren Bedarfs wegen der Heizkostennachzahlung. Ein Antrag beim Jobcenter wird da Klärung schaffen.
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Du kannst das eigentlich online über jobcenter digital machen.
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Wer zahlt eigentlich aktuell meine Krankenversicherung?
Schaust du auf deinen Rentenbescheid.
würde dann die Rentenkasse die Krankenversicherung zahlen?
Im Normalfall werden die KV/PV Kosten von der Rente abgezogen. Daran ändert ein Umzug nichts.
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Wie melde ich mich ab bzw. inwiefern muss ich das begründen?
"Ich ziehe zum xxxx um." Reicht völlig aus, da das jetzige Sozialamt nach dem Umzug schlichtweg örtlich nicht mehr zuständig ist.
Hätte ich Chancen auf Wohngeld,
Unter den Umständen
weil ich bei meiner Partnerin und Mutter wohnen würde? Oder wäre deren Einkommen (glaube 2000€ netto) zu hoch
Nein.
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Ja, über das Vermittlungsbudget ist das möglich. Ist jedoch eine reine Ermessensentscheidung.
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Das kommt doch darauf an, wieviel sie verdient. Im Normalfall sollte natürlich das Bürgergeld geringer werden, denn sie braucht dann ja kein oder nur weniger Bürgergeld.
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Das musst du selbst zahlen. Das gehört zum normalen Lebensunterhalt und ist im Regelsatz enthalten.
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Betriebskostenguthaben ist nie Einkommen.
Natürlich ist es Einkommen. Nur, dass die Anrechnung nach § 22 Abs. 3 SGB II modifiziert wird.
Das BSG hat da nämlich eine ganz eindeutige Meinung:
Zitat
Das Guthaben aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2006 stellt auch Einkommen iS des § 11 SGB II dar (a). § 22 Abs 1 S 4 SGB II modifiziert für Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten der Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind lediglich die in § 19 S 3 SGB II (idF des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. 7. 2006, BGBl I 1706) bestimmte Reihenfolge der Berücksichtigung von Einkommen (b) sowie den Zeitpunkt der Berücksichtigung des Zuflusses als Einkommen (c) und – durch die ausdrückliche gesetzliche Zuordnung zu den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung – die Regeln des § 11 Abs 2 SGB II (d). -
Das lese ich anders. Die TE schreibt:
Die arge sagt damit habe ich genug um 2 Leute zu ernähren und Miete zu zahlen.
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Soweit es seinen Bedarf überschreitet: natürlich.
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1. Ja, natürlich.
2.???
3. Nein, ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft.
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Muss ich,ohne verheiratet zu sein,meinen Freund finanzieren,obwohl der Staat ihn unterstützen müsste?
Warum müsste der Staat das? Bei einer eheähnlichen Gemeinschaft wird natürlich das Einkommen des, Partners berücksichtigt. Ansonsten würden Paare ohne Trauschein besser gestellt werden als Eheleute. Und das ist gegen das Grundgesetz, welches den Schutz der Ehe normiert!
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falls du und dein Lebensgefährte nichts weiter in der Bedarfsberechnung habt, außer der Rente und der Miete, könnte der Bescheid richtig sein.
Wieso? Du hast den Bedarf der TE errechnet und der ist durch die Rente gedeckt. Da fehlt aber der Lebensgefährte, zu dem das JC angeblich gesagt hat, dass die 677 Euro Rente für beide reichen. Nicht nur für die TE.
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. In dem alten bescheid steht das er 414 Euro bekommt und der Miet Anteil von 210
Also doch nicht "nichts", sondern erstmal nur heiße Luft. Stell die Berechnung des Jobcenters ein, wenn sie da ist.
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Du meinst Anlage VM. Und ja, das ist richtig.
Die 40.000 Euro gelten auch für Personen, die vor dem 1.1.23 bereits Leistungen bezogen haben.
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Gibt es dazu einen Bescheid oder was schriftlich? Wenn ja, bitte hochladen.
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Deine Partnerin bleibt hier? Dann muss sie deinen Auszug/die Trennung mitteilen und nachweisen.
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Es geht nicht um "kein Bürgergeld mehr"! Mit 2000 Euro brutto als Alleinverdiener besteht wahrscheinlich noch Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld.
Es geht grundsätzlich um die Frage "wieviel maximal, um ja alles mitzunehmen".