Wie viel darf er verdienen, damit die Ehefrau weiter BG bekommt?
Nicht dein Ernst, die Frage, oder? Was denkst du, wofür ALG2 da ist?
Wie viel darf er verdienen, damit die Ehefrau weiter BG bekommt?
Nicht dein Ernst, die Frage, oder? Was denkst du, wofür ALG2 da ist?
Anscheinend geht das JC davon aus, dass du, wohl weil du bis November 22 abhängig gearbeitet hast, deine Selbstständigkeit aufgegeben hast? Wenn dem nicht so ist, stelle das doch einfach klar.
In einem anderen Thread hast du wegen PKV/GKV gefragt. Auch das dürfte hiermit zusammenhängen. Wahrscheinlich denkt das Jobcenter, dass du aufgrund der abhängigen Beschäftigung wieder in eine GKV gewechselt bist. War dem nicht so?
Stell das Anschreiben doch mal ein. Anonymisiert natürlich.
Ja, so langsam macht das aber keinen Spaß mehr. Ich muss noch 15 Jahre bis zur Rente .
Nein, dass hat er offensichtlich noch nicht
Klar, das JC verlangt Unterlagen von den Eltern, weil...
Es reicht jetzt mit diesen unqualifizierten Beiträgen!
So eine Person ist als Admin ungeeignet. Deine "Verwarnung" ist natürlich unberechtigt.
Und jetzt ist deine Anwesenheit hier unberechtigt.
Ja, ist es offenbar. Ich muss das Montag umgehend in meinen JC regeln... Mannomann...
Stimmt, der normative Zufluss wird abweichend von § 11 und § 22 Absatz 3 SGB II auf die nächste Gas(ab)rechnung verschoben. Interessant.
Was nutzt eine Weisung, wenn ein tatsächlicher Zufluss erfolgt ist?
Dein Schreibton gefällt mir nicht.
Mir gefällt deiner nicht. Wir sind genug Fachleute im Forum, verwirrende und falsche Laienmeinungen werden nicht benötigt.
Ansonsten sehe ich die Gutschrift im Januar tatsächlich als Einkommen und zwar müsste die entsprechend § 22 Absatz 3 SGB II im Monat nach Gutschrift auf die KdUH angerechnet werden. Sogar ohne 30 Euro Freibetrag.
Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, dass es nicht auf die Rechtsnatur des Entstehens des Einkommens ankommt. Das ist natürlich in diesem Fall sehr unglücklich, aber die Gutschrift ist eindeutig von § 22 Absatz 3 umfasst:
Zitat(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift
Der TE wohnt derzeit noch bei den Eltern und hat offensichtlich bereits Bürgergeld beantragt und wurde aufgrund der Unterhaltsvermutung des § 9 Absatz 5 SGB II zur Mitwirkung aufgefordert. Wenn das Jobcenter jetzt, da er die Mitwirkung nicht erbringen kann, die Eltern ggf. selbst um Auskunft ersucht (§ 60 SGB II) und/oder den Antrag versagt/ablehnt, ist entsprechend Rechtsmittel des, Widerspruchs möglich, ggf. Antrag auf einstweilige Anordnung eine Überlegung wert.
Da der TE aber nunmal jetzt Bürgergeld begehrt, mithin zu Zeiten ohne eigene Wohnung, unterliegt er bei Anmietung einer eigenen Wohnung natürlich den gesetzlichen Regelungen des § 22 SGB II.
Entsprechend kann ich mich in Bezug auf den User Maik Gold nur dem hier anschließen
Wenn schon Auskünfte erteilen, dann bitte richtige Auskünfte. Und vor allem das Gesetz lesen und kennen, oder einfach nicht kommentieren.
Diese Falschinformation kann zu Problemen führen.
und fordere den User künftig zur Zurückhaltung auf!
Es war eine Extra Zahlung vom AG an die Mitarbeiter wegen der Inflation.
Welchen Beweis gibt es dafür, dass es nicht mal einfach so war, sondern wegen der Inflation?
Das ist doch der Knackpunkt!
Natürlich kann man auch nur für einen Monat Hilfe benötigen. Allerdings unterscheidet sich die Antragstellung nicht von einer normalen, da immer der gesetzliche Bewilligungszeitraum von einem Jahr bzw. 6 Monaten (bei Vorläufigkeit) geprüft wird. Also sind diverse Anlagen (EK, KdU, VM etc) natürlich notwendig. Auch Kontoauszüge usw.
Sonderzahlung steht nicht anzurechnen bei Bürgergeld da so Zusagen Inflationsprämie?
Und wieso meinst du, dass das eine Inflationsprämie sein soll? Wo steht das?
es ist aber ein Mitarbeiterboni einmalig
Und wieso denkst du, dass es kein Einkommen ist?
Dann bekommst du doch Leistungen für das Kind im Rahmen einer temporären Bedarfsgemeinschaft. Was meinst du, fehlt da noch?
Z.B anstatt Konto Umsatzübersicht nur Gutschriften anzeigt ausgedruckt verlangt man die kompletten Auszüge mit ein und Ausgaben von erst 3 Monaten nun zeitnah auf 5 Monaten aufgerundet.
Wenn man so einen Blödsinn mit den Umsatzanzeigen macht, muss man sich doch nicht wundern. Es sind Kontoauszüge einzureichen und nicht nur Umsatzanzeigen mir Einnahmen.
Dann verlangt man wenn Freunde und Verwandte einem unter die Arme greifen darlehnsverträge
mit datum urhzeit höhe des darlehns...
Nein, das verlangt man nicht. Das ist nur eine Hilfestellung für dich, damit es dir nicht als Einkommen angerechnet wird.
.dann verlangt mann Sportwettenkontoauszüge bzw Casino Profile Auszüge der Einzahlung und Auszahlung der letzten 3 Monate vor Antrag bzw zeitnah.
Und, wo ist das Problem?
Ich glaube der die Sachbearbeiter(in) ist einfach nur neugierig.
Ich glaube, du verstehst nicht, was es bedeutet, seine Hilfebedürftigkeit nachzuweisen.
SGB XII nur, wenn der/die TE allein lebt. Ohne erwerbsfähige Person in der BG.
Welche Leistungen bekommst du denn derzeit? Temporäre Bedarfsgemeinschaft oder nur für dich allein?
Anwalt und Vollstreckungsabwehrklage.
Wenn ihr glaubhaft Angebot, keine Bedarfsgemeinschaft zu sein. Allerdings müsst ihr es dann nach einem Jahr auch beweisen.