Beiträge von Turtle1972
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Betriebskostenguthaben ist Einkommen. Wenn die Miete voll als Bedarf berücksichtigt wird, wird ein Guthaben auch voll angerechnet. Allerdings solltet ihr vorher klären, wieso nur 470 Euro Grundmiete im Soll stehen, bei der gezahlten Grundmiete aber 550 Euro.
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Mir scheint, die Sachkenntnis ist doch nicht so hoch...
Und das von einem, der davon ausging, dass es im Wechselmodell gar keine Unterhaltspflicht gibt. Du bist ja ein Scherzkeks.
Ansonsten lebt euer Modell, wie ihr möchtet. Deinen Beiträgen ist jedenfalls zu entnehmen, dass das Kindeswohl nicht oberste Priorität hat.
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Das ist in § 57 und 58 SGB II geregelt. Du musst es vorlegen und dein Chef ausfüllen. Ansonsten droht ein Bußgeld.
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Da kannst du völlig beruhigt sein, das ist weit unter dem Schonvermögen. Problematisch könnte es sein, wenn du diese 3000 Euro tatsächlich in dem einen Jahr ALG2 Bezug angespart hast, also auf den Kontoauszügen kaum Ausgaben, z. B. für Lebensmittel zu sehen sind.
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Das bedeutet finanziell gesehen ist es von Nachteil das Wechselmodell zu wählen. Verstehe ich das richtig?
Ich dachte, Sinn und Zweck des Wechselmodells wäre das Kindeswohl. So kann man sich irren. Wessen Kind ist es doch gleich nochmal und wer hat es in erster Linie zu versorgen?
ggf. sie sogar mir dann Unterhalt zahlen müsste,
?? Vom Bürgergeld? Lächerlich.
der aktuell von mir gezahlte Unterhalt dann ja nicht mehr im Bürgergeld gegengerechnet wird bzw. als Einkommen gezählt wird.
Blödsinn. Unterhalt wird nicht gegeneinander aufgerechnet. Das ist der Anspruch des Kindes, nicht der Eltern. Du hast noch nichtmal ansatzweise die Grundlagen des Unterhaltsrechtes verstanden.
Meine Frage ist im Grunde - bei welchem Modell stehen wir als Familie zusammen finanziell besser.
Zusammenziehen und den Staat nicht ausnehmen wie eine Melkkuh wäre mein Rat.
"Finanziell besser". Wie wenn das Geld Sinn und Zweck einer Familie wäre. Das Kind scheint nur Mittel zum Zweck zu sein.
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Der Kindesunterhalt entfällt nicht beim Wechselmodell und Kindergeld kann trotzdem nur ein Elternteil beziehen, da müsst ihr euch einigen.
Zum Kindesunterhalt:
BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 565/15www.rws-verlag.deIm Bürgergeld wird der Mehrbedarf für Alleinerziehende nur noch zur Hälfte berücksichtigt und das Kind dann auch nur noch anteilig. Kindergeld wird weiter angerechnet, wenn sie kindergeldberechtigt bleibt.
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Ist er immer noch ohne festen Wohnsitz gemeldet? Dann will man mit der täglichen Meldung bei einer offiziellen Stelle die örtliche Zuständigkeit prüfen. Es gibt ja auch Obdachlose, die "tingeln".
Wenn du selbst nur eine geringe Rente hast, dann kann er doch bei dir problemlos wohnen. Das mag dann eine Haushaltsgemeinschaft sein, aber die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II greift nicht, weil du ihn vom Einkommen her gar nicht unterstützen kannst. Da hättest du 2 x Regelsatz (also über 1000 Euro) + Miete frei. Da kann es wegen einer HG eigentlich keine Probleme geben.
Gib die Auskunft zu deinem Einkommen und dann geht das auch seinen Gang mit Bürgergeld trotz Anmeldung bei dir.
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ich hatte schon gedacht, dass mein Fall zu spezifisch für eine Antwort ist....
Du hast doch Antwort erhalten.
Was wäre denn Ihre Meinung dazu, wenn das Jobcenter sehr lange für meinen Neuantrag braucht? (>1 Monat).
Ich habe dazu keine Meinung. Die einzige Meinung, die ich habe, ist, dass du deinen Antrag viel zu spät gestellt hast und nicht erwarten kannst, dass da eine Bearbeitung innerhalb von Minuten erfolgt. Wie lange es dauert, hängt von vielen Faktoren ab. Arbeitsaufkommen, Unterlagen vollständig usw.
Mein Ratschlag war, ggf. nächste Woche nach einem Vorschuss zu fragen, soweit die Bearbeitung tatsächlich noch andauert. Täglich anzurufen bringt dir auch nichts und hält den, den du anrufst schlicht nur von der Arbeit ab.
Das habe ich sehr komisch gefunden.
Das ist der normale Ablauf.
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Das hat das BSG vor vielen Jahren entscheiden, dass der Freibetrag der Kinder nicht auf die Eltern übertragen werden kann.
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Du kannst nicht viel machen. Scannen dauert derzeit an meinem JC z. B. bis zu einer Woche. Vorher ist der Antrag dann nicht beim SB und die sitzen auch nicht da und warten, da wird der Reihe nach abgearbeitet.
Du kannst vielleicht nächste Woche mal wegen einem Vorschuss fragen und deinen Vermieter informieren, dass die Miete etwas später kommt.
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Darf ich mir ein neues Auto kaufen vor Antragsstellung bis 15.000 Euro? In mein Auto regnet es rein (Cabrio) und ich brauche eig schon länger ein neues. Darf man vor Antragstellung im Sommer nun noch so eine große Summe ausgeben?
Ja.
Muss das Geld welches ich für meinen Sohn haben darf, auf seinem Konto angelegt sein?
Ja.
Und darf ich das Konto dann jetzt noch anlegen oder ist es dann eine Schenkung?
Schenkung, soweit du nicht nachweisen kannst, dass es tatsächlich das Geld deines Sohnes war/ist.
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Bei 3 köpfige Familie 75qm.
Das ist Nonsens. Das SGB II spricht von angemessenen Kosten der Unterkunft. Kosten. Nicht Wohnungsgröße. Im Übrigen richtet sich der Vergleichswert dann nach den Richtlinien des Landes zum sozialen Wohnungsbau. Und da können die Quadratmeter von Bundesland zu Bundesland sehr wohl unterschiedlich sein.
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Mir kommt der Eindruck, du bringst immer neue Sachen ins Spiel um irgend eine Ausrede zu finden, somit ist für mich hier Schluss.
Das liegt daran, dass dieser User einfach den Thread des TE "henselgretel" okkupiert hat.
Womit jetzt hier aber auch Schluss ist.
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Was glaubst du denn was der richter macht wenn es wegen einem termin versäumniss direkt zur leistungseinstellung kommt?
Bestimmt niemandem die Knie brechen.
Ich glaube aber das du einer vom dem Sachbearbeiter bist
Ich glaube, dass ich hier Moderator und Administrator bin. Und daher eine solche Wortwahl schlichtweg nicht dulde!
Betrachte dies als Verwarnung!
Das hat nix mit paragraph 60 zu tun, wo steht dort was von versagung?
Wenn dir der Threadverlauf nicht geläufig ist, versuche es zuerst mit Lesen.
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der richter dort wird dem jobcenter die Knie brechen,
"die Knie brechen". Wovon träumst du nachts?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden das alles über 30% nicht hinnehmbar ist.
Da ging es um Sanktionen und nicht um Versagungen nach § 60 ff SGB I!
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Das steht im Elterngeldbescheid.
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