Beiträge von Turtle1972
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Das wäre Einkommen. Die Karenzzeit ist für Vermögen, nicht für Einkommen.
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Ich verstehe die Frage nicht. Die Eltern sollen sich einfach erklären, ob sie weiterhin Unterstützung leisten oder nicht. Dazu bedarf es doch keiner Formulierungshilfe.
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Dass sein Einkommen entsprechend des Bedarfs verteilt wird. Bei einem Paar im Normalfall 50:50.
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Na, so einfach ist das nicht, da die Bedarfsanteilsmethode trotzdem anzuwenden ist in einer BG, auch, wenn einer verzichtet.
Aber wieso will er denn keine Aufstockung? Womit hat er angesichts einer maximal möglichen Sanktion von 30% derzeit ein Problem? Mag er kein Geld?
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Was verdient sie tatsächlich? Wurde das Einkommen vom Jobcenter unter Berücksichtigung von Freibeträgen angerechnet? Wieso wird so mirnichtsdirnichts mal der Verdienst heruntergeschraubt? Gibt es keinen Vertrag? Gab es eine Änderungskündigung? Wurde der Änderungskündigung etwa einfach so zu Lasten des Jobcenter zugestimmt?
Ganz so einfach mit dem auf Zuruf "meine Stunden sind jetzt weniger geworden" wie du dir das vorstellst, funktioniert das nicht. Es gibt im Arbeitsverhältnis auch Arbeitnehmerrechte. Und ganz ehrlich: ich finde es befremdlich, dass sofort aufs böse JC geschimpft wird, man aber einfach so nickt, wenn der Arbeitgeber "buh" ruhft.
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Da hat sich nichts geändert. Nach Weisungslage müsste es einen Bewilligungsbescheid dazu geben. Steht da was drin wegen Zeitraum?
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Aktuell gibt es eine Vermögensfreigrenze von 40.000 Euro. Es ist schon interessant, was du mit den nach Abzug verbleibenden 110.000 Euro in den 3 Jahren gemacht hast. Oder besser: wo die geblieben sind.
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Wenn er nur eine bezahlte Putzfrau möchte, also keinerlei innere Bindung vorliegt, solltet ihr euch wohl besser trennen.
Was soll ich denen denn als Antwort mitteilen?
Die Wahrheit. Dass du keinen Zugriff auf die Unterlagen hast und er dich im Notfall verhungern lässt.
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Das solltest du mit deinem Vermittler besprechen. Niemand weiß, unter welchen Bedingungen die Bildungsmaßnahme bewilligt wurde, insbesondere nicht im Hinblick auf ein Praktikum.
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Er müsse nur Auskunft erteilen, jedoch keine Nachweise abgeben.
Das gehört natürlich zur Auskunft, dass man nicht nur behauptet, sondern auch nachweist. Ansonsten ist es keine Auskunft. In seinem Fall kann das Jobcenter die Auskunft dann nach § 60 SGB II fordern, kommt er dem nicht nach, droht ihm ein Bußgeld.
Können die tatsächlich den Antrag ablehnen, wenn ich überhaupt gar keinen Einfluss darauf habe, wenn mein Freund keine Angaben machen möchte?
Nein. Erstmal müsste das Jobcenter versuchen, den Auskunftsanspruch bei ihm durchzusetzen. Scheitert auch das, wird es wohl eine Ablehnung geben.
Ich wäre dann theoretisch ab nächsten Monat nicht mehr Krankenversichert, bzw. mein Kind und ich.
Dann kläre das mit deinem Partner. Möchte er das denn, dass es dir und dem Kind so ergeht? Worum geht es ihm in der Partnerschaft? Eine vom Staat bezahlte Putzfrau mit Extra (grob gesagt)?
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Wie wurde denn das prognostizierte Einkommen begründet? Im Normalfall wird der Durchschnitt der letzten 5 bis 6 Monate zugrunde gelegt.
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Zweckbestimmte öffentliche Leistungen sind anrechnungsfrei.
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Warum muss man dich darauf hinweisen, dass Einkommen Einkommen ist und du auch für deine Frau zuständig bist, soweit es deine Finanzen eben zulassen?
Wenn du z. B. einen Bedarf von 800 Euro hast und mit Rente und Wohngeld 1000 Euro beziehst, warum denkst du, dass die restlichen 200 Euro für dich allein sind und du sie nicht für deine Frau einsetzen musst?