Das ist korrekt. Mit dem Wohngeld steigt dein Einkommen. Und dein Einkommen musst du natürlich auch für deine Frau einsetzen.
Warum du Wohngeld beantragt hast, weiß ich natürlich nicht. Das musst du doch selber wissen.
Das ist korrekt. Mit dem Wohngeld steigt dein Einkommen. Und dein Einkommen musst du natürlich auch für deine Frau einsetzen.
Warum du Wohngeld beantragt hast, weiß ich natürlich nicht. Das musst du doch selber wissen.
Hinsichtlich des Todesfalls ist gesetzlich in § 22 SGB II geregelt:
ZitatVerstirbt ein Mitglied der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft und waren die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung davor angemessen, ist die Senkung der Aufwendungen für die weiterhin bewohnte Unterkunft für die Dauer von mindestens zwölf Monaten nach dem Sterbemonat nicht zumutbar.
Wegen eines Auszugs ist nichts geregelt. Wieso die Karenzzeit einer bereits zu teuren Wohnung, die nach Minderung der Personen noch unangemessener wird, neu beginnen soll, entgeht mir.
Die Zustimmung für die neue Miete und die Kaution muss vom neuen Jobcenter sein. Wenn du das hast, kannst du jederzeit den neuen Vertrag abschließen. Allerdings solltest du darauf achten, dass es keine Doppelmiete gibt.
Die Frage ist, ob es überhaupt möglich ist über 520 € zu verdienen ohne sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein.
In der Kombination mit Selbstständigkeit sicher. Die Zweifel, dass, das bei dir so wäre, habe ich bereits geäußert. Im Übrigen sehe ich nicht, wo das Problem bei einem oder zwei Jobs über 520 Euro sein soll. Sinn und Zweck der Leistungen nach dem SGB II ist es, dir eine Zeit der Notlage zu überbrücken und nicht, dir eine Rente zu zahlen.
Es gibt die Frage nach dem Bargeld, also ist wahrheitsgemäß zu antworten. Das wurde dir doch jetzt quasi schon mehrfach geschrieben.
Es kann doch nicht sein das die danach fragen?
Wieso nicht? Weil es deiner Meinung nach niemanden gibt, der tausende Euro zuhause rumliegen hat? Wer hat denn die Beweislast für die Hilfebedürftigkeit deiner Meinung nach?
Portemonnaie, Kopfkissen, Sparschwein etc.
Im Normalfall berät das zuständige Jobcenter, was notwendig ist. Auf alle Fälle Hauptantrag, Anlage EK, HG und VM. Ablehnung Alg1, letzte Lohnnachweise, Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Für die Vermittlung eine Art Lebenslauf, wobei deine Daten wahrscheinlich wegen Insolvenzausfallgeld schon erfasst sind, oder? Falls es jedoch ein kommunales JC ist, kann das alles anders sein.
Sperre? Letzter Monat? Geht es tatsächlich um Bürgergeld oder um Alg1?
Das sollte ausreichend sein, um eine Arbeitnehmereigenschaft zu begründen.
Nein. Liste bitte genau auf. Es geht nach Fälligkeit und nicht einfach alles durch 12. Mein Haus ist von 1910 und ungefähr gleich groß. Ich komme nicht auf 450 Euro im Monat. Selbst mit der Ölrechnung von 3000 Euro nicht.
monatlich 450 Euro an Hauskosten.
Monatlich 450 Euro? Ist das noch nicht abbezahlt oder wie kommst du auf eine solche Summe?
Bewerbertag bedeutet doch, dass verschiedene Angebote gemacht werden. Und da weißt du schon jetzt, dass kein einziger Job passt?
Habe ich Anspruch auf Bürgergeld mit unter 25 bei Eltern wohnend und mein Vater arbeitet?
Ja/Nein/Vielleicht.
Das kommt auf euren Bedarf und das Gesamteinkommen der Familie an.
Meinst du, ich hab Unterhaltsvorschuss bekommen, weil ich die Rechte meiner Töchter nicht versucht habe durchzusetzen?
Nun ja, das Recht setzt man vor Gericht durch. Nicht bei der UVG-Stelle.
Wenn wir ein Paar wären....
Na, dann ist doch alles gut.
Die Folgen können eine Versagung der Leistungen sein. Ob noch Fristverlängerung möglich ist oder der Bescheid schon erstellt wurde, musst du erfragen.