Können die Kinder nicht alleine veranlagt werden?
Nein.
Weiss jemand von euch, wie das jetzt funktioniert?
Das kommt darauf an, wie gut du widerlegen kannst, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid.
Können die Kinder nicht alleine veranlagt werden?
Nein.
Weiss jemand von euch, wie das jetzt funktioniert?
Das kommt darauf an, wie gut du widerlegen kannst, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid.
Das Schonvermögen bei Hartz4 war immer Lebensalter x 150 + 700€ Reserve, etwa 10T€ für Ältere, sollte bekannt sein.
Und dann gab es da noch den § 67 Abs. 2 SGB II. Sollte bekannt sein.
Ist das in euren Augen denkbar?
Dafür ist die Norm sicherlich nicht geschaffen worden, aber natürlich kann es sein, dass jetzt Betrüger auffliegen.
Da waren es doch sogar 60.000 Euro.
Nein, momentan ist es doch noch 40.000 Euro.
Was du ankreuzt, ist eigentlich egal. Für solche Fälle gibt es kein hinreichendes Antragsformular. Am besten schilderst du die Problematik mit der Erwerbs(un)fähigkeit in einer Anlage mit Nachweisen (Ablehnung DRV, Kopie Widerspruch etc.).
Dass sie ihren Anteil zahlen muss. Entweder als Kopfteil oder als Miete.
Kann man da in den Anträgen mit Datenschutz argumentieren?
Kannst du machen. Allerdings wird das wohl eher dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird.
Wenn denn überhaupt ein Anspruch besteht, weil dein Lohn für euch beide reicht.
Es gibt keine neue gesetzliche Regelung. Angemessenheit ist ein unbestimmter Fachbegriff. Das BMAS und die Agentur für Arbeit setzen dafür jetzt 15.000 Euro an. Ob das einer gerichtlichen Prüfung standhält, ist nicht gewiss. Anders als der Freibetrag für zu berücksichtigendes Vermögen, der klar mit 15.000 Euro bzw. 40.000 Euro beziffert wird, trifft das Gesetz hinsichtlich des als angemessen zu bezeichnenden Wertes eines Kfz keine Aussage.
Und bitte: Auch wenn von der hiesigen Homepage zitiert wird, sind Zitate als solche zu kennzeichnen!
Einen Antrag kannst du auf alle Fälle stellen. Ob das vorhandene Einkommen den Bedarf übersteigt, wird das JC dann berechnen. Der Unterhalt ist frei Schnauze bestimmt worden oder freiwillig tituliert vom Jugendamt oder mit ordentlicher Prüfung der Leistungsfähigkeit (auch hinsichtlich Betreuungsunterhalt für dich selbst) vom Familiengericht?
Wenn der Zufluss des Bafög im Dezember war, hat das keine Relevanz für Januar. Und wie soll sich das Jobcenter bereits ausgezahltes Bafög erstatten lassen können? Ich verstehe nicht, was du damit meinst.
Ja, das wird angerechnet. Es gilt das Zuflussprinzip.
Eigentlich steht das im Elterngeldbescheid drin, wieviel Einkommen aus Erwerbstätigkeit dem Elterngeld zugrunde liegt und wie hoch deshalb der Freibetrag sein muss. Der ist nämlich nicht im SGB II, sondern im Elterngeldgesetz geregelt (§ 10 Abs. 5 BEEG).
Die Fragen wurden bereits beantwortet. Ausführlich und korrekt. Deine Antwort ist überflüssig und entspricht Stammtischniveau.
Wie so ziemlich alle deine heutr gefertigten Beiträge. Ich bitte um Zurückhaltung.
Antrag auf Zuweisung einer alternativen angemessenen Unterkunft mit Übernahme sämtlicher Kosten sowie Schadensersatz für den Mitbewohner.
Selten so einen Blödsinn gelesen.
Es scheint Du bist der Hauptmieter. Dann stehen Dir auch Freibeträge für Einnahmen zu. Du trägst Risiken, Mietausfall, Reparatur, Schönheitsreparatur,....
Ebenfalls Nonsens.
Bei vorheriger Erwerbstätigkeit bis zu 300 Euro. Also, wenn sie Elterngeld bekommt. Solltest du den Job übernehmen, dann die 30 Euro, wenn du in den letzten 12 Monaten nicht gearbeitet hast.
Das müsste im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Außerdem gibt es durchaus Leiharbeitsverhältnisse, in denen der Leiharbeitsnehmer mehr Geld bekommt als die fest angestellten Kollegen. Es ist also vom Einzelfall abhängig. Solange keine eindeutige Sittenwidrigkeit vorliegt, dürften diese Angebote grundsätzlich zumutbar sein.