Beiträge von Turtle1972
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Die Miethöhe ist weniger ein Problem als die Größe .
Die Größe spielt überhaupt keine Rolle, solange die Kosten angemessen sind.
Wir heizen 2 große Räume elektrisch und das Ganze fällt unter Heizkostenzuschuss.
Warum, wenn doch in eurem Mietvertrag eine
Miete in Höhe von 590 euro / warm incl Strom
vereinbart ist? Wenn ein Mieter eine Wohnung mit Warmmiete anmieten, dann zahlt er seine Miete und das wars. Der Rest ist Sache des Vermieters, es sei denn, gesetzliche oder vertragliche Regelungen lauten anders. Wenn der Strom teurer geworden ist, kann sie eine Betriebskostenabrechnung machen und eure Abschläge erhöhen, wenn das so im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn nicht, dann hat sie Pech gehabt.
Mein Mann hat fast 30 Jahre gearbeitet, war in seinem ganzen Leben keine 2 Jahre arbeitslos und hat immer eingezahlt. Nach meiner Lehre wurde eine Krankheit diagnostiziert die mich bei einem Schub bettlägerig oder je nach Stärke kurzzeitig an den Rollstuhl bindet. Da braucht man kein schlechtes Gewissen zu haben wenn man etwas zurückbekommt.
Fürs Arbeiten bekommt er die Rente. Das ist die Absicherung für die er eingezahlt hat. Bürgergeld ist eine Sozialleistung. Und hier geht es um eine unter Verwandten unübliche Miete. Ich lebe in derselben Konstellation, nur, dass das Haus meinem Mann gehört und nicht seiner Mutter, die im Erdgeschoss wohnt. Die zahlt 120 Euro im Monat pauschal für Nebenkosten und Strom. Mein Verständnis für das Ausnutzen des Steuerzahlers ist daher nicht sonderlich hoch.
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Dann melde dich wieder, wenn die DRV festgestellt hat, dass du wieder erwerbsfähig bist.
Alles andere ist erstmal Zeitverschwendung.
Bei 1200 Euro Einkommen solltest du eher mal prüfen lassen, ob nicht Wohngeld eine Alternative ist.
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müsste aber nicht, da auch die Summe die ich ihr monatlich überweise berücksichtigt wird, auch mein Einkommen bzw. Vermögen eine Rolle spielen?
Nein.
Mich wundert auch das keine Haushaltsgemeinschaft unterstellt wird, obwohl wir in einem Haushalt leben und ich als "Kind" über 25 Jahre alt bin.
Macht man doch. Offenbar ist man aber im Jobcenter der Meinung, dass deine Unterstützung hinreichend ist.
ich frage mich nur unter welchem Punkt meine monatlichen Überweisungen die meiner Mutter von ihren Leistungen abgezogen bei denen verbucht werden bzw. unter welchem Punkt ich dann laufe.
Anlage HG und Anlage EK.
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Du hast aber schon verstanden, dass er soviel verdient, dass nach dem Zusammenzug die ganze Familie nichts mehr vom Jobcenter bekommt?
Dein Schreckenszenario mit "um Erlaubnis bitten" und Co. geht daher an der Sache vorbei.
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Auch eine einzelne Person bildet im SGB II eine "Bedarfsgemeinschaft".
Dein Vermögen spielt keine Rolle.
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Wenn du voll erwerbsgemindert gemindert bist, müsstest du Leistungen nach dem SGB XII bekommen und kein Bürgergeld. Da gibt es überhaupt keine Sanktionen.
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Wenn man ihren individuellen Bedarf nicht kennt, schlecht zu beantworten. Freibetrag ist bis Juni weiterhin der Grundfreibetrag von 100 Euro und der zusätzliche Freibetrag von 20%.
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Da der immer xx Prozent vom Regelsatz ist, muss sich ein Mehrbedarf logischerweise auch erhöht haben.
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Das beantwortet doch nicht meine Frage, ob der Auszahlbetrag im Januar derselbe war wie im Dezember.
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Das Jobcenter berücksichtigt derzeit noch die volle Miete? Wenn ja, dann seid ihr erstmal in der einjährigen Karenzzeit, das heißt, das Jobcenter muss die Miete weiter voll berücksichtigen. Sollte danach die Miete unangemessen teuer sein, kann es zur Kostensenkung auffordern. Wie ihr dann die Differenz zwischen der angemessenen Miete und eurer tatsächlichen Miete bezahlt, ist eure Sache. Ihr könnt auch mit der Schwiegermutter vereinbaren, dass ihr weniger Miete zahlt.
Ihr seid doch sowieso bevorteilt, dass ihr nicht wie andere ALG2 Bezieher den Strom aus dem Regelsatz bezahlen müsst, das sind immerhin 2 x 38 Euro = 76 Euro!
Ansonsten verstehe ich nicht, was das Jobcenter erstmal mit einer Stromerhöhung zu tun hat. Ich verstehe auch nicht, was ihr damit zu tun habt. Ihr verhaltet euch wie Eigenheimbesitzer "unser Strom ist höher geworden". Das stimmt doch nicht. Ihr seid aber nur Mieter. Nicht euer Strom ist höher geworden, sondern der eurer Vermieterin. Wenn sich da irgendwas erhöht und die Vermieterin will das auf euch als Mieter umlegen, dann muss eure Vermieterin eben die Miete oder Nebenkostenvorauszahlung ändern.
Ob das rechtlich überhaupt möglich ist, hängt von eurem Mietvertrag und den im BGB, der Betriebs- und Heizkostenverordnung usw. verankerten gesetzlichen Regelungen ab.
Und mal ehrlich: 590 Euro im Monat für 2 Personen, das noch unter der Prämisse, dass Vermieterin eine Haushaltsangehörige ist, deren Haus man mit saniert hat und die man sicherlich auch pflegemäßig mit unterstützt, ist schon ein bisschen frech, oder?
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Das hat überhaupt nichts mit deinem Problem zu tun. Ein Darlehen nach § 24 Absatz 5 SGB II ist ein Darlehen vom Jobcenter. Da geht es darum, wie das zurück zu zahlen ist.
Dein Problem wird werden: Dein Vermögen sind deine Aktien. Dass du sie mittels Kredit gekauft hast, ist unerheblich. Der Kredit stellt Schulden dar.
Vermögen und Schulden werden aber nicht miteinander verrechnet. Da gilt das hier:
ZitatDie am 1.9.2013 bestehenden Schulden des Klägers mindern sein Vermögen zunächst nicht. Vermögen iS von § 12 SGB II ist nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten, sondern es sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte (BSG vom 18.2.2010 - B 4 AS 28/09 R - RdNr 22 mwN aus der Rechtsprechung zur Alhi und zum BSHG; BSG vom 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R - RdNr 31). Allein die Absicht, das Vermögen zur Schuldentilgung verwenden zu wollen, schließt dessen Berücksichtigung nicht aus (BSG vom 20.2.2014 - B 14 AS 10/13 R - BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr 23, RdNr 29).
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Wie liegt ein Kredit auf einem Aktiendepot? Da sind doch nur Aktien drin?
Du hast damit Aktien gekauft, oder was meinst du?
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Die Zahlung für Januar war in derselben Höhe wie Dezember?
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Da hat sich nichts geändert.
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Bei Zufluss im März gilt die alte Regelung. Also Einkommen und Aufteilung auf 6 Monate. Auch über Juli hinaus.
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§ 140 Absatz 2 SGB XII lautet:
Zitat(2) § 35 Absatz 1 Satz 2 bis 6 gilt nicht in den Fällen, in denen in einem der vorangegangenen Bewilligungszeiträume für die aktuell bewohnte Unterkunft die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden.
Das heißt, dass es für dich keine Karenzzeit gibt.
Der erhöhte Regelsatz sollte dir dagegen bereits ausgezahlt worden sein.
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Warum? Du hast doch auch noch Vermögen.
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Gern.
Was ich über das Gedöns
da ich endlich meiner Tochter ein anständiges Zuhause bieten möchte wo alle immer für sie da sind
denke, sag ich lieber nicht. Andere Familien ziehen auch zusammen, selbst, wenn das Geld knapp sind und lassen nicht Frau und Kind durch den Steuerzahler alimentieren. Solange materielle Dinge wichtiger sind als deine Tochter, solltest du dir solche Sätze schenken.
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Das kann nun wirklich niemand voraussagen.