Beiträge von Turtle1972

    Was denn nun? Umschulung oder Selbständigkeit:

    Winni64
    20. August 2024 um 16:48

    Mit solch flatterhaften Vorschlägen und Ideen wäre ich auch nicht überzeugt.

    Nicht einfach so. Es gibt jedoch Konstellationen, wo es das darf. Aber das soll ja erstmal nicht dein Problem sein.

    Ist der Vermieter mit dir verwandt? Irgendwie hast du ja nur Probleme mit Miete und Vermieter. Woher kommt das?

    Das ist verlorene Liebesmüh. Wenn dein Einkommen nach Abzug der Freibeträge höher ist als das Bürgergeld, dann musst du zurück zahlen. Es geht rein nach dem Zufluss, egal, ob das Einkommen nun am Anfang oder Ende des Monats zugeflossen ist. Daran wird auch dein Schreiben nichts ändern, das ist Gesetz, § 11 Absatz 2 SGB II.

    Du kannst die Überzahlung in Raten zurück zahlen.

    Wenn ja, wie kann die Beantragung gemacht werden, dass Vermögen der Eltern nicht mitenbezogen wird?

    Wenn man erklärt, dass man schon ausreichend unterstützt, dass man ihn mietfrei wohnen lässt, sollte das reichen. Eibe Garantie gibt es jedoch nicht. Aufgrund der Arbeitsunfähigkeit sind sie eigentlich sogar zu Unterhalt verpflichtet, da er seiner Erwerbsobliegenheit nicht nachkommen kann.


    Erkennt das Jobcenter aufgrund der Mittellosigkeit des Sohnes und der Entscheidung der Eltern, ab sofort Geld zu wollen für das Mitleben, nun einen Mietvertrag an, der kurz vor Bürgergeldbezug abgeschlossen wurde?

    Also, als er noch selbst Geld verdient hat, durfte er kostenfrei wohnen und jetzt soll der Steuerzahler löhnen? Das dürfte ein Vertrag zu Lasten Dritter sein. Das auch unter dem Aspekt der wieder aufgelebten Unterhaltspflicht.

    Wenn man arbeitsunfähig bist, dann lässt man sich krank schreiben. Wenn deine behandelnden Ärzte dieser Meinung sind, hätten sie das doch schon längst gemacht. Wie lange machst du die geförderte Anstellung schon, wie oft und wie lange warst du wegen der Probleme krank geschrieben und bist du mit dem Lohn derzeit aus dem Bürgergeld raus oder noch Aufstocker? Was sagen deine Ärzte dazu?


    Ich verstehe jetzt auch nicht so ganz, wie das funktioniert, dass man kaum aus dem Bett kommt und kaum einkaufen, aber trotzdem werktäglich entrümpeln und schwer schleppen kann. Jedenfalls kann ich mir das nicht vorstellen. Bis zur Stempeluhr mit Krücken und 5 Minuten später schleppst du einen Kühlschrank? Oder wie muss man sich das vorstellen?

    Vorgeschichte mit vielen Lücken:

    Bianca
    24. Juli 2024 um 13:57

    Streitwert ist ja wohl das Doppelte, 2 mal 9000 Euro?

    Ich werde das hier


    und in einem zweiten Teil (musste anwaltlich eingefordert werden, da die Haupterbin sich weigert, mir meinen Pflichtanteil weiterzugeben) noch einmal 9000€ erhalte

    Dass nur dieser zweite Teil anwaltlich durchgesetzt wird.

    Und selbst bei einem Streitwert von 18.000 Euro sind die Geschäftsgebühren nur 1001,00 Euro. Mit Märchensteuer und Telekommunikationapauschale dann 1214,99 Euro.

    Kannst du, musst du aber gar nicht, da du den nicht ausgeschöpften Freibetrag deines Kindes auf dich anrechnen lassen kannst:

    Zitat

    (2) Von dem zu berücksichtigenden Vermögen ist für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft ein Betrag in Höhe von 15 000 Euro abzusetzen. Übersteigt das Vermögen einer Person in der Bedarfsgemeinschaft den Betrag nach Satz 1, sind nicht ausgeschöpfte Freibeträge der anderen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auf diese Person zu übertragen.

    § 12 SGB 2 - Einzelnorm

    Naja, das mit den 6 Monaten ist ja eher eine Mär. Nur, weil erst nach 6 Monaten eine Untätigkeitsklage möglich ist, hat das JC keine 6 Monate Zeit zur Bearbeitung, wenn es um existenzsichernde Leistungen geht und je nach Höhe der Nachzahlung kann durchaus Obdachlosigkeit drohen, wenn die Kosten nicht innerhalb der Fälligkeit oder zumindest zeitnah übernommen werden. Dessen ungeachtet, dass gerade BK Nachzahlung als KdU vom Hauptantrag umfasst und gar kein gesonderter Antrag notwendig ist, so dass es eine Frist für eine Untätigkeitsklage gar nicht gibt.

    Dass einfach mal vergessen wurde, ein paar Daten in die Textbausteine einzufügen, ist eben so. Wie man sich darüber aufregen kann, anstatt froh zu sein, dass die Nachzahlung anstandslos übernommen wird, obwohl anscheinend die Abrechnung erst verspätet eingereicht wurde (der ÄB ist für August 23), entgeht mir allerdings.

    Ich sehe auch keinen Grund für einen Umzug. Die Probleme mit der Schule klärt man mit Schule und Schulamt und nicht, indem man sich der Verantwortung entzieht und die Kinder 150 km weit weg sich selbst überlässt.

    Wie schon geschrieben: das wird nicht einfach, da Bürgergeld durchzusetzen.

    Was sagt das Jugendamt dazu? Ihr habe eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht. Wenn das so einfach ginge, würde ja jeder sein Kind an einen Dritten abgeben, damit der dann für die Kinder Sozialleistungen erhalten kann.

    Ich glaube nicht, dass das Jobcenter am neuen Wohnort der Kinder da so einfach mitspielt. Und schon gar nicht ohne das Jugendamt zu beteiligen.