Ist deine Tochter nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Muss sie selbst Beiträge zur KV/PV zahlen oder wozu soll der Antrag auf Kostenübernahme dienen? Ansonsten ist sie doch mit dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II gesetzlich pflichtversichert. Oder was meinst du damit, dass das Jobcenter die Arbeitnehmerbeiträge bezahlen soll? Das sind Abzüge vom Einkommen. Die hat jeder, der sozialversicherungspflichtig arbeitet. Und was hat die Rentenversicherung jetzt mit den Arbeitnehmerbeiträgen für KV/PV zu tun?
Bürgergeld wird berechnet mit Regelsatz + Miete + evtl. Mehrbedarfe abzüglich Einkommen. Das Einkommen deiner Tochter ist erstmal der normale Nettolohn. Das, was sie zur Verfügung hat. Darauf werden noch Freibeträge gewährt und das wars. Wieso sollte sie die Abzüge erstattet bekommen?