Es ist äußerst unhöflich, den Thread eines anderen Users für eigene Fragen zu missbrauchen.
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Das beantwortet leider nicht meine Fragen, insbesondere zum Verkehrswert der Immobilien.
Das "Drumherum" mit Dankbarkeit und Co. wird das Jobcenter nicht interessieren.
Es geht erstmal um die reinen Zahlen. Nenne die bitte.
Das kann dir nur dein Jobcenter beantworten, weil das durch die örtliche Kommune festgelegt wird. Viele Kommunen haben jetzt als Grundlage auf die Berechnung mit angemessenem Verbrauch umgestellt.
Soll heißen, wenn z. B. 5000 kWh/Jahr angemessen sind, ist es egal, ob nun die kWh 2 Euro oder 5 Euro kostet.
Was bietet denn deine Schwester an? In welchem Verhältnis stehen die Wertanteile? Also, was ist der Anteil der Schwester an deiner EWT wert und was dein Anteil am Haus?
Grundsätzlich bitte ich dich aber, zu bedenken, dass es hier keine Tipps und Hilfe für Betrug(sversuche) gibt!
Eine Verfügbarkeit spielt im SGB II überhaupt keine Rolle. Im SGB II geht es um Zumutbarkeit, also bei dir dann um die Frage, ob es dir zumutbar ist, neben der Selbständigkeit noch einen Job anzunehmen oder eben die Selbstständigkeit zu Gunsten einer abhängigen Beschäftigung aufzugeben. Das ist unter gewissen Umständen natürlich zumutbar. Ob diese bei dir vorliegen, musst du mit dem für dich zuständigen Ansprechpartner des Jobzenters klären.
Den Mietvertrag solltest du auch mit dem vereinfachten Antrag vorgelegt haben. Ansonsten entscheidet das zuständige Jobcenter, welche Unterlagen und Nachweise es nunmehr zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit benötigt.
Müllgebühren sind Kosten der Unterkunft und daher nicht im Regelsatz enthalten.
und du das teilen sie jut noch auf 6 Monate egal wie hoch der Betrag ist oder alles unter 40000 wird aufgeteilt?
Würdest du das nochmal in "verständlich" versuchen?
Ab 1.7. sind nur noch Nachzahlungen auf 6 Monate aufzuteilen.
Du bist bereits über den Grenzen einer vergleichbaren Mietwohnung? Dann müssten deine Zinsen aber wahnsinnig hoch sein. Mach vielleicht mal einen eigenen Thread auf und lade die Berechnungsbögen und den Bescheid mal hoch.
Derzeit wird einmaliges Einkommen noch auf 6 Monate aufgeteilt. Dass du dann bei beispielsweise 39000 Euro, mithin 6.500 Euro pro Monat aus dem Bezug fällst, ist logisch. Mit Sanktionen hat das überhaupt nichts zu tun.
Kann das sein, dass du das im November bereits in einem anderen Forum gefragt hast? Und es gar kein Urteil gibt, sondern einen Vergleich?
Ansonsten: lade das Urteil hoch.
Im anderen Thread habe ich zu Haufe verlinkt.
Was für deine Frage maßgeblich ist, dürfte z. B. das sein:
ZitatZahlungen zum Ausgleich eines materiellen Schadens nach § 15 Abs. 1 AGG sind nicht von der Berücksichtigung als Einkommen ausgenommen (LSG Hessen, Urteil v. 17.8.2015, 9 AS 618/14).
Es darf sich nicht um einen Vermögensschaden handeln.
Natürlich spielt das eine Rolle. Steht doch alles in dem Text, den ich verlinkt habe.
Ich habe heute meinen Bescheid bekommen, komplett ohne Nebenkosten für das kommende Jahr.
Klingt nach Eigentum. Welche Rechnungen/Abschlagsbescheide für 2023 hast du denn schon eingereicht?
Die Wasser/Abwasser-Nachzahlung wurde nicht übernommen und der Schornsteinfeger auch nicht aus 2022.
Für welchen Zeitraum ist denn der Bescheid und wann waren Nachzahlung und Schornsteinfegerkosten fällig?
Ein wenig mehr Informationen sind dazu schon notwendig. Am besten wäre es, das Urteil hochzuladen.
Wenn der Zufluss zu Zeiten der alten gesetzlichen Regelung erfolgt, gilt diese. Das Einkommen wird auf 6 Monate aufgeteilt.
Schadensersatz war zum größten Teil auch jetzt schon kein Einkommen:
was bringt mit 40000 Euro schön vermögen wenn das Geld im Bezug rein kommt und ich es davor nicht habe??
Es gibt nunmal einen Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen. Der Unterschied wird hinsichtlich Einmalzahlungen und Erbschaften nunmal erst ab 1.7.23 aufgeweicht.
Was wäre wenn man sich abmeldet zb 3 monate
Gar nichts. Ein solcher Verzicht ist unzulässig. Nur eine echte Überwindung der Hilfebedürftigkeit w würde das ändern. Also ein Wegfall der Hilfebedürftigkeit, weil man mit laufendem Einkommen (Lohn, Alg1, Rente, Unterhalt...) den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.
Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, aber auch der Selbstbehalt... Es hat sich einiges geändert zum Jahreswechsel.
Ja, der Bescheid schafft sicherlich Klarheit.
Ebenfalls einen guten Rutsch.
Hast du berücksichtigt, dass das Kindergeld auf 250 Euro erhöht wurde und deshalb die Regelsatzerhöhung bei Kindern kaum Auswirkungen hat?
Wenn du dir den Dezember noch sichern möchtest, solltest du den Antrag formlos bis zum 31.12. stellen.
Ansonsten ist der Normalfall, dass Kosten für die Unterkunft kopfteilig berücksichtigt werden. Bei Mietverträgen unter Verwandten gibt es insbesondere dann Probleme, wenn die ganze Zeit mietfrei gewohnt wurde und justament zur Beantragung von Leistungen ein Mietvertrag geschlossen wird.
Bei dir könnte noch hinzu kommen, ob der Keller überhaupt als Wohnraum vermietet werden darf.
Junge Warum bist du dann noch hier on dieser chat wurde extra deswegen geöffnet und du regst dich darüber auf wozu bist du hier um die leute zu beleidigen.
Dich kann man nicht ernst nehmen.
Rede ich vielleicht spanisch? Habe ich nicht ausdrücklich untersagt, solche Beiträge zu posten?
Und das ist auch kein "Chat", der "deswegen eröffnet" wurde! Das ist ein Thread, der durch dauernde Wiederholungungen mit "ich hab noch nix" fürchterlich und gegen jede Intention des Forums aufgebläht wurde!