Beiträge von Turtle1972

    Ich lasse diesen Beitrag stehen. Trotz der Beleidigung in meine Richtung.

    Solche Threads sind eine Quelle für Beleidigungen. Kein Mod oder Admin hat die Zeit, die Vielzahl solcher Beiträge zu lesen und zu prüfen, denn das geschieht alles in der Freizeit. Und die ist auch den Moderatoren und Administratoren heilig und wichtig.

    Ich sitze seit über einer Stunde und deaktiviere beleidigende Beiträge. Ich habe auch noch mehr zu tun!

    Wem das Forum nicht gefällt, braucht es nicht zu nutzen. Wer sich nicht an die Regeln hält, darf es nicht nutzen.

    Das ist eigentlich ganz einfach.

    Sollte das jetzt nicht aufhören, dann ist dieser Thread dicht. Endgültig!

    Das hier geht an Frank von der Bank der gemeint hat das heute jeder sein Geld drauf haben wird

    Ich habe nicht umsonst gestern den Thread dieses Users deaktiviert. Es war für jemanden, der weiß, dass Jobcenter gE, JC kommunal und Sozialämter vollkommen unterschiedlich überweisen und Banken nicht so arbeiten, wie es dort beschrieben wurde, klar, dass das Nonsens ist.

    Und nochmals: gesetzlich hat die Leistung am 1. des Monats zur Verfügung zu stehen. Das bedeutet, dass sie morgen gebucht werden muss. Es besteht daher erst morgen und das auch erst nach Ende des Buchungstags Grund zur Sorge.

    Bis dahin bleibt es dabei: Es werden keine Beleidigungen geduldet und Beiträge mit "Ist noch nicht da." sind unerwünscht.

    Nein, das geht nicht. Im Prinzip gleicht dein Problem dem hier

    lena657
    23. Dezember 2022 um 22:06

    Lies bitte dort nach.

    Deine Mutter hätte die Antragstellung dem Jobcenter mitteilen müssen, dann hätte das Jobcenter mit der Kindergeldkasse direkt abgerechnet. So wie jetzt müsst ihr natürlich den Zufluss melden. Die Nachzahlung wird dann auf 6 Monate aufgeteilt und als Einkommen angerechnet. Da für Januar das Bürgergeld schon ausgezahlt ist, wird es für Januar wahrscheinlich zu einer Erstattungsforderung kommen.

    Deine Schulden interessieren nach dem Zusammenzug nicht. Es scheint, du wünschst, dass ihr zusammen ziehen könnt, aber das Amt trotzdem weiter ihren Mietanteil bezahlt. Das wird aber nicht passieren, da ihr nunmal aufgrund des gemeinsamen Kindes eine Bedarfsgemeinschaft bildet, so dass dein Einkommen dann für euch alle berücksichtigt wird. Mit Freibeträgen, aber ohne Berücksichtigung von Schulden.

    Wieso nicht beide im Mietvertrag stehen können, verstehe ich nicht, es sei denn, dein Zuzug in die gemeinsame neue Wohnung soll verschwiegen werden.

    Ich hatte angedroht, den Thread zu schließen, wenn der Thread weiterhin durch bestimmte unnötige Beiträge wie "Es ist immer noch nicht da" usw. aufgebläht würde.

    Hiernach wurde ich beleidigt und es folgten weitere Beiträge dieser Art.

    Ich bezweifle stark, dass ich mich beleidigen lassen muss. Ansonsten steht es dir frei, dich bei den Betreibern für den Job zu bewerben und deine Freizeit zu opfern.

    Danke, gern geschehen.

    Spiel dich nicht so auf! Das Thema wird ja sowieso spätestens übermorgen erledigt sein. Da muss man nicht immer mit Admin Power kommen sondern kann die Leute auch einfach mal in Ruhe über ein Thema diskutieren lassen

    Damit geht der Thread zu. Und du darfst dir selbst eine andere Spielwiese suchen, ansonsten wird dir der Weg gezeigt.

    Das ist bereits höchstrichterlich entschieden:

    Bundessozialgericht - Entscheidungen (ab 2018) -


    Zitat

    Eine Rückausnahme nach § 7 Abs 4 Satz 3 Nr 2 SGB II war trotz der Erwerbstätigkeit des Klägers nicht anzunehmen. Auch sogenannte Freigänger, die einer Beschäftigung nachgehen, sind seit der Gesetzesänderung zum 1.8.2016 vom Leistungsausschluss betroffen (Karl, jurisPR-SozR 12/2020 Anm 2).

    Die gesetzliche Regelung ist, dass es zum Monatsersten zur Verfügung zu stehen hat! Mithin ist diese Diskussion mit dem 28. mehr als müßig.

    Der Thread ist bereits über Gebühr aufgebläht. Weitere Beiträge mit "Es ist noch nicht da" oder "Aber überall steht der 28." usw. werden nicht mehr geduldet.

    Grund zur Beunruhigung besteht, wenn das Geld am 30.12. nicht gebucht ist und zwar zum Ende der Bankbuchzeiten.

    Sollte daher der Thread weiter zugemüllt werden, wird er geschlossen!

    Ich meine, wie viel Geld sollte ich dem Jobcenter geben?

    Erstmal gar nichts. Einmalzahlungen in der Höhe werden (in diesem Fall wahrscheinlich) ab dem Folgemonat des Zuflusses auf 6 Monate aufgeteilt und als Einkommen angerechnet. Da Januar bereits ausgezahlt wurde, dürfte daher wohl nur für den Januar eine Rückforderung kommen, der Rest wird von Februar bis Juni angerechnet, so dass das Bürgergeld für deinen Sohn entsprechend niedriger ausfällt.

    Also: erstmal melden, dann abwarten!