Nein, das ist korrekt. Außerdem ist ein Haus bis 140 qm angemessen. Das ist schon ziemlich groß und dürfte auf viele Immobilien zutreffen.
Beiträge von Turtle1972
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Ich lasse diesen Beitrag stehen. Trotz der Beleidigung in meine Richtung.
Solche Threads sind eine Quelle für Beleidigungen. Kein Mod oder Admin hat die Zeit, die Vielzahl solcher Beiträge zu lesen und zu prüfen, denn das geschieht alles in der Freizeit. Und die ist auch den Moderatoren und Administratoren heilig und wichtig.
Ich sitze seit über einer Stunde und deaktiviere beleidigende Beiträge. Ich habe auch noch mehr zu tun!
Wem das Forum nicht gefällt, braucht es nicht zu nutzen. Wer sich nicht an die Regeln hält, darf es nicht nutzen.
Das ist eigentlich ganz einfach.
Sollte das jetzt nicht aufhören, dann ist dieser Thread dicht. Endgültig!
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Ein letztes Mal: wenn nicht umgehend hier Ruhe einkehrt, geht der Thread zu. Weiteres beleidigendes Verhalten führt ohne Verwarnung zur Sperre des Accounts.
Sollte es so weitergehen, wird auch dieser Thread wieder geschlossen!
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Das hier geht an Frank von der Bank der gemeint hat das heute jeder sein Geld drauf haben wird
Ich habe nicht umsonst gestern den Thread dieses Users deaktiviert. Es war für jemanden, der weiß, dass Jobcenter gE, JC kommunal und Sozialämter vollkommen unterschiedlich überweisen und Banken nicht so arbeiten, wie es dort beschrieben wurde, klar, dass das Nonsens ist.
Und nochmals: gesetzlich hat die Leistung am 1. des Monats zur Verfügung zu stehen. Das bedeutet, dass sie morgen gebucht werden muss. Es besteht daher erst morgen und das auch erst nach Ende des Buchungstags Grund zur Sorge.
Bis dahin bleibt es dabei: Es werden keine Beleidigungen geduldet und Beiträge mit "Ist noch nicht da." sind unerwünscht.
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Nein, das geht nicht. Im Prinzip gleicht dein Problem dem hier
ThemaJobcenter, Familienkasse??
Familienkasse, jobcenter?
Ich habe eine Frage an Sie. Ich ziehe einen behinderten erwachsenen Sohn auf. Im Februar 2022 habe ich einen Antrag auf Kindergeld für meinen Sohn gestellt, heute habe ich einen Brief erhalten, dass meinem Sohn ab April 2022 Kindergeld bewilligt wurde. Eine Entschädigung von 1971 Euro ist eingetroffen. Mein Sohn erhält auch Unterstützung vom Jobcenter. Von einer Freundin weiß ich, dass das Jobcenter jeden Monat 189 Euro für ihr Kind nimmt. Wie viel Geld muss ich…lena65723. Dezember 2022 um 22:06 Lies bitte dort nach.
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Deine Mutter hätte die Antragstellung dem Jobcenter mitteilen müssen, dann hätte das Jobcenter mit der Kindergeldkasse direkt abgerechnet. So wie jetzt müsst ihr natürlich den Zufluss melden. Die Nachzahlung wird dann auf 6 Monate aufgeteilt und als Einkommen angerechnet. Da für Januar das Bürgergeld schon ausgezahlt ist, wird es für Januar wahrscheinlich zu einer Erstattungsforderung kommen.
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Das kommt darauf an, ob euer Antrag bearbeitet wurde und man die Auszahlung rechtzeitig zum Zahllauf angewiesen hat. Leider kann dir das wohl konkret nur dein Jobcenter beantworten. Hast du mal versucht, dort anzurufen?
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Deine Schulden interessieren nach dem Zusammenzug nicht. Es scheint, du wünschst, dass ihr zusammen ziehen könnt, aber das Amt trotzdem weiter ihren Mietanteil bezahlt. Das wird aber nicht passieren, da ihr nunmal aufgrund des gemeinsamen Kindes eine Bedarfsgemeinschaft bildet, so dass dein Einkommen dann für euch alle berücksichtigt wird. Mit Freibeträgen, aber ohne Berücksichtigung von Schulden.
Wieso nicht beide im Mietvertrag stehen können, verstehe ich nicht, es sei denn, dein Zuzug in die gemeinsame neue Wohnung soll verschwiegen werden.
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Wenn du ausreichend verdienst, um den Lebensunterhalt deiner Familie inclusive Miete zu bezahlen, müsst ihr euch nicht an die Vorgaben des Jobcenters halten? Oder was genau meinst du?
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Ich hatte angedroht, den Thread zu schließen, wenn der Thread weiterhin durch bestimmte unnötige Beiträge wie "Es ist immer noch nicht da" usw. aufgebläht würde.
Hiernach wurde ich beleidigt und es folgten weitere Beiträge dieser Art.
Ich bezweifle stark, dass ich mich beleidigen lassen muss. Ansonsten steht es dir frei, dich bei den Betreibern für den Job zu bewerben und deine Freizeit zu opfern.
Danke, gern geschehen.
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Es gibt eine sogenannte "Unterhaltsvermutung", § 9 Abs. 5 SGB II. Aber da müsste er schon extrem gut verdienen. Außerdem ist das kostenlose Wohnen ja bereits etwas wert.
Stell den Antrag und wenn es konkrete Probleme gibt, dann frag nochmal nach.
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Grundsätzlich ja, da du keine Bedarfsgemeinschaft mehr mit deinen Eltern bildest.
Du solltest dich auch schnell kümmern, insbesondere deine Krankenversicherung dürfte derzeit fraglich sein. Wovon lebst du denn derzeit, wer bezahlt die KV Beiträge?
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Spiel dich nicht so auf! Das Thema wird ja sowieso spätestens übermorgen erledigt sein. Da muss man nicht immer mit Admin Power kommen sondern kann die Leute auch einfach mal in Ruhe über ein Thema diskutieren lassen
Damit geht der Thread zu. Und du darfst dir selbst eine andere Spielwiese suchen, ansonsten wird dir der Weg gezeigt.
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Das ist bereits höchstrichterlich entschieden:
Bundessozialgericht - Entscheidungen (ab 2018) -
ZitatEine Rückausnahme nach § 7 Abs 4 Satz 3 Nr 2 SGB II war trotz der Erwerbstätigkeit des Klägers nicht anzunehmen. Auch sogenannte Freigänger, die einer Beschäftigung nachgehen, sind seit der Gesetzesänderung zum 1.8.2016 vom Leistungsausschluss betroffen (Karl, jurisPR-SozR 12/2020 Anm 2).
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Die gesetzliche Regelung ist, dass es zum Monatsersten zur Verfügung zu stehen hat! Mithin ist diese Diskussion mit dem 28. mehr als müßig.
Der Thread ist bereits über Gebühr aufgebläht. Weitere Beiträge mit "Es ist noch nicht da" oder "Aber überall steht der 28." usw. werden nicht mehr geduldet.
Grund zur Beunruhigung besteht, wenn das Geld am 30.12. nicht gebucht ist und zwar zum Ende der Bankbuchzeiten.
Sollte daher der Thread weiter zugemüllt werden, wird er geschlossen!
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Es gilt das Zuflussprinzip. Wenn in einem Monat 500 Euro verdient werden, wird es auch im Monat des Zuflusses angerechnet.
Die Freibeträge im SGB II ändern sich erst zum 1.7.23.
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Gesetzlich hat es zum Monatsersten zur Verfügung zu stehen. Solche Diskussionen sind daher völlig unnötig.
Der Thread wird daher geschlossen.
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Die Bescheide gehen nach und nach raus, keine Sorge.
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Dann muss es verwertet werden.
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Ich meine, wie viel Geld sollte ich dem Jobcenter geben?
Erstmal gar nichts. Einmalzahlungen in der Höhe werden (in diesem Fall wahrscheinlich) ab dem Folgemonat des Zuflusses auf 6 Monate aufgeteilt und als Einkommen angerechnet. Da Januar bereits ausgezahlt wurde, dürfte daher wohl nur für den Januar eine Rückforderung kommen, der Rest wird von Februar bis Juni angerechnet, so dass das Bürgergeld für deinen Sohn entsprechend niedriger ausfällt.
Also: erstmal melden, dann abwarten!