Beiträge von Turtle1972

    Kindergeld ist Einkommen. Eigentlich hättest du bereits mitteilen müssen, dass du Kindergeld beantragst, dann wäre die Nachzahlung gar nicht an dich ausgezahlt worden. Wenn das Kind kein weiteres Einkommen hat, wird es abzüglich eines Freibetrags von 30 Euro angerechnet.

    Liest du hier:

    Daniel
    19. Dezember 2022 um 16:36

    Das Kind ist ein Schüler und bezieht kein ALG2 und auch kein Bürgergeld, da es wie gesagt Schüler ist.
    Da kann es sich schlecht arbeitslos melden, oder doch?

    Ich habe im Internet diese Information gefunden: "Die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt und die damit einhergehende Erwerbsfähigkeit sind die Grundvoraussetzungen für den ALG Bezug." Das macht für mich auch Sinn.

    Arbeitslosengeld und ALG 2 sind nicht dasselbe. Lass dir bitte von deiner Mutter den Bescheid zeigen, ob da dein Name steht und ob und wieviel von den Leistungen des Jobcenters auf dich entfällt.

    Oder beantworte, wovon du (außer Kindergeld) deinen Lebensunterhalt bestreitest, dass du kein ALG 2 benötigst.

    Können Sie bitte in einfachen Worten beschreiben, was das bedeutet? Was bedeutet "Fall der Fälle"?
    Bedeutet das, dass sich die Bezüge der Mutter wegen des Kindergelds reduziert werden und wenn ja, um welchen Betrag und unter welchen Umständen? Und vor allem, was hat das Kindergeld mit dem Verdienst des Kindes zu tun?

    Das könnte man erklären, wenn man wüsste, ob und wenn ja, wieviel ALG 2 auf dich entfällt. Ansonsten wird das ein bisschen viel Erklärerei, insbesondere, als dass du anscheinend nun so gar keine Ahnung von ALG 2, Bedarfsgemeinschaft, Einkommen, Einkommensverteilung etc. hast.


    Das Kind verdient einen bestimmten Betrag Geld und es stellt sich die Frage, wie sich das Einkommen des Kindes auf die Bürgergeld-Bezüge der Mutter auswirken. Diese Information ist für das Kind extrem wichtig.

    Das war bereits im Eingangsbeitrag verständlich. Ändert aber nichts daran, dass man diese Frage nur korrekt beantworten kann, wenn man weiß, ob und wieviel ALG 2 das Kind erhält.


    Ich habe mir schon einige Antworten hier im Forum angeguckt und finde die Antworten leider sehr ungenügend. Es wirkt so als, wenn jemand keine Lust hätte vernünftig zu antworten. Sie müssen bedenken, dass die Leute hier im Forum keine "Profis" sind.

    Ich finde diese Antwort mehr als frech. Du erwartest im Prinzip die Beschreibung einer Herzoperation, bei der es mehrere Methoden gibt, "in einfachen Worten". Sorry, nein, das funktioniert nicht. Soweit dir die Antworten hier nicht zusagen, steht es dir frei, diese in anderen Foren dieser Art zu stellen.

    Btw: ich finde es traurig, dass eine 19jährige, erwachsene Person nicht weiß, mit welchem Geld der eigene Lebensunterhalt bestritten wird.

    Soweit die Gesetzesänderung so beschlossen wird, hast du Glück, da § 65 Absatz 3 SGB II dann wie folgt lautet:

    Zitat

    (3) Zeiten eines Leistungsbezugs bis zum 31. Dezember 2022 bleiben bei den Karenzzeiten nach § 12 Absatz 3 Satz 1 und § 22 Absatz 1 Satz 2 unberücksichtigt.


    Der Gesetzesentwurf ist nach meiner Kenntnis jedoch wiederum aufgrund von Fehlern in Überarbeitung und muss nochmals durch die Gremien. Also gibt es noch nichts 100%iges.

    Hast du mal einen Berechnungsbogen für Dezember 22 da? Lad ihn hoch.

    Wenn das Kind tatsächlich ALG2 bekommt, muss die Überzahlung vom Kind zurück gefordert werden.

    Ein Widerspruch würde dazu führen, dass man das eben korrigiert. Die Überzahlung von 16 Euro ist ja nunmal korrekt, das wird gezahlt werden müssen.

    Vielleicht erstmal einfach nachfragen, wieso da noch was von 50 Euro steht. Ich schätze, das ist ein Platzhalter, der nicht mit dem korrekten Betrag überschrieben wurde. Allerdings ist das ein Bescheid einer Optionskommune, da kenn ich mich technisch nicht aus.

    Das ist ein Schreibfehler. Selbst "Bürgergeld" ist doch falsch, im Dezember ist es noch ALG2 oder Sozialgeld (Kinder u15).

    Was mich irritiert, ist, dass es von der Mutter zurück gefordert wird. Ist das Kind zufällig selbst nicht bedürftig, weil es seinen Bedarf mit UVG und Kindergeld deckt?

    Du übersiehst, dass sie bereits seit Monaten für ihn einsteht, selbst mit dem Krankenkassenbeitrag. Also unterlasse dieses "räumt alles so, dass es so aussieht als..."! Denn das ist schlicht eine Anleitung zu Betrug und die wird hier nicht geduldet.

    Verlinkungen zu konkurrierenden Seiten sind im Übrigen lt. den Regeln des Forums untersagt. Ich weise einmalig explizit auf die Regeleinhaltung hin!

    Siehe dies als Verwarnung!