Kindergeld ist Einkommen. Eigentlich hättest du bereits mitteilen müssen, dass du Kindergeld beantragst, dann wäre die Nachzahlung gar nicht an dich ausgezahlt worden. Wenn das Kind kein weiteres Einkommen hat, wird es abzüglich eines Freibetrags von 30 Euro angerechnet.
Beiträge von Turtle1972
-
-
Da steht "angemessen". Dieser Begriff ist nicht im SGB XII definiert,
Das mag sein. Aber ganz offensichtlich wollte der Gesetzgeber an den im SGB XII durch die Rechtsprechung entwickelten Kriterien nichts ändern, sonst stünden dort auch die 140qm. Im Übrigen schließe ich mich den Ausführungen von Luca an. Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII sind mitnichten gleich.
-
Für mich sind jetzt per Definiton 140 qm sozialrechtlich angemessen.
Es gilt, was im jeweiligen Gesetz steht. Und gerade bei Vermögen gab es schon immer eklatante Unterschiede zwischen den Sozialleistungen.
-
Liest du hier:
ThemaBürgergeld miete
Hallo,
Ich habe da ne frage zu MietÜbernahme?.
Wird die Miete beim Bürgergeld nur übernommen wenn ich ein neuen Antrag stelle, oder wird die komplette Miete auch übernommen wenn ich schon im alg 2 bin.
Bin seid 01.10.2020 im alg2 Bezug.
LgDaniel19. Dezember 2022 um 16:36 -
Bitte mache dafür einen eigenen Thread auf. Es ist unhöflich, den Thread eines anderen Users zu kapern.
-
Die Änderungen zu den Frei- und Absetzbeträgen kommt erst zum Juli 23.
-
Okay. Steht noch eine nicht beantwortete Frage hinter dieser Schilderung?
-
Wenn bereits abgesenkt wurde, wird das auch nach der Änderung des SGB II beibehalten.
-
Wird denn momentan im Alg2 die komplette Miete berücksichtigt?
-
Das Kind ist ein Schüler und bezieht kein ALG2 und auch kein Bürgergeld, da es wie gesagt Schüler ist.
Da kann es sich schlecht arbeitslos melden, oder doch?Ich habe im Internet diese Information gefunden: "Die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt und die damit einhergehende Erwerbsfähigkeit sind die Grundvoraussetzungen für den ALG Bezug." Das macht für mich auch Sinn.
Arbeitslosengeld und ALG 2 sind nicht dasselbe. Lass dir bitte von deiner Mutter den Bescheid zeigen, ob da dein Name steht und ob und wieviel von den Leistungen des Jobcenters auf dich entfällt.
Oder beantworte, wovon du (außer Kindergeld) deinen Lebensunterhalt bestreitest, dass du kein ALG 2 benötigst.
Können Sie bitte in einfachen Worten beschreiben, was das bedeutet? Was bedeutet "Fall der Fälle"?
Bedeutet das, dass sich die Bezüge der Mutter wegen des Kindergelds reduziert werden und wenn ja, um welchen Betrag und unter welchen Umständen? Und vor allem, was hat das Kindergeld mit dem Verdienst des Kindes zu tun?Das könnte man erklären, wenn man wüsste, ob und wenn ja, wieviel ALG 2 auf dich entfällt. Ansonsten wird das ein bisschen viel Erklärerei, insbesondere, als dass du anscheinend nun so gar keine Ahnung von ALG 2, Bedarfsgemeinschaft, Einkommen, Einkommensverteilung etc. hast.
Das Kind verdient einen bestimmten Betrag Geld und es stellt sich die Frage, wie sich das Einkommen des Kindes auf die Bürgergeld-Bezüge der Mutter auswirken. Diese Information ist für das Kind extrem wichtig.
Das war bereits im Eingangsbeitrag verständlich. Ändert aber nichts daran, dass man diese Frage nur korrekt beantworten kann, wenn man weiß, ob und wieviel ALG 2 das Kind erhält.
Ich habe mir schon einige Antworten hier im Forum angeguckt und finde die Antworten leider sehr ungenügend. Es wirkt so als, wenn jemand keine Lust hätte vernünftig zu antworten. Sie müssen bedenken, dass die Leute hier im Forum keine "Profis" sind.
Ich finde diese Antwort mehr als frech. Du erwartest im Prinzip die Beschreibung einer Herzoperation, bei der es mehrere Methoden gibt, "in einfachen Worten". Sorry, nein, das funktioniert nicht. Soweit dir die Antworten hier nicht zusagen, steht es dir frei, diese in anderen Foren dieser Art zu stellen.
Btw: ich finde es traurig, dass eine 19jährige, erwachsene Person nicht weiß, mit welchem Geld der eigene Lebensunterhalt bestritten wird.
-
Soweit die Gesetzesänderung so beschlossen wird, hast du Glück, da § 65 Absatz 3 SGB II dann wie folgt lautet:
Zitat(3) Zeiten eines Leistungsbezugs bis zum 31. Dezember 2022 bleiben bei den Karenzzeiten nach § 12 Absatz 3 Satz 1 und § 22 Absatz 1 Satz 2 unberücksichtigt.
Der Gesetzesentwurf ist nach meiner Kenntnis jedoch wiederum aufgrund von Fehlern in Überarbeitung und muss nochmals durch die Gremien. Also gibt es noch nichts 100%iges.
-
Du kannst nur eine Anfrage stellen, wenn du eine Vollmacht hast, Datenschutz.
-
Hast du mal einen Berechnungsbogen für Dezember 22 da? Lad ihn hoch.
Wenn das Kind tatsächlich ALG2 bekommt, muss die Überzahlung vom Kind zurück gefordert werden.
Ein Widerspruch würde dazu führen, dass man das eben korrigiert. Die Überzahlung von 16 Euro ist ja nunmal korrekt, das wird gezahlt werden müssen.
Vielleicht erstmal einfach nachfragen, wieso da noch was von 50 Euro steht. Ich schätze, das ist ein Platzhalter, der nicht mit dem korrekten Betrag überschrieben wurde. Allerdings ist das ein Bescheid einer Optionskommune, da kenn ich mich technisch nicht aus.
-
Das ist ein Schreibfehler. Selbst "Bürgergeld" ist doch falsch, im Dezember ist es noch ALG2 oder Sozialgeld (Kinder u15).
Was mich irritiert, ist, dass es von der Mutter zurück gefordert wird. Ist das Kind zufällig selbst nicht bedürftig, weil es seinen Bedarf mit UVG und Kindergeld deckt?
-
Bitte noch Seite 1.
-
Bürgergeld ist einfach eine neue Bezeichnung für ALG2. Diese 50 Euro können also gar nichts damit zu tun haben, dass es ab Januar Bürgergeld geben soll. Bisher ist im Übrigen das Gesetz noch nicht mal verabschiedet.
Lade bitte das Schreiben des Jobcenters hoch.
-
Dir wurde doch bereits in einem anderen Forum mitgeteilt, dass es bei Mietverträgen unter Verwandten immer zu Problemen kommen kann.
Besprich den Umzug mit dem dann zuständigen Jobcenter.
-
Auch das Kind bezieht im Normalfall ALG2 bzw. Bürgergeld. Auf die Mutter kann im Fall der Fälle maximal das Kindergeld als Einkommen angerechnet werden.
-
Natürlich meine ich das ernst. Mein Kollege mir gegenüber (Rechtsbehelfsstelle Jobcenter) ist Bauingenieur. Viele sind Sozialpädagogen. Das Verwaltungsrecht lässt sich erlernen, wenn man das will.
-
Du übersiehst, dass sie bereits seit Monaten für ihn einsteht, selbst mit dem Krankenkassenbeitrag. Also unterlasse dieses "räumt alles so, dass es so aussieht als..."! Denn das ist schlicht eine Anleitung zu Betrug und die wird hier nicht geduldet.
Verlinkungen zu konkurrierenden Seiten sind im Übrigen lt. den Regeln des Forums untersagt. Ich weise einmalig explizit auf die Regeleinhaltung hin!
Siehe dies als Verwarnung!