Dann geht das JC einfach hin und dreht den Hahn zu?! Wo finde ich hierfür die Rechtsgrundlage?!
Ich mag es nicht, in Teilstücken zu antworten und habe deshalb Nachfragen gestellt. Habe ich jetzt mit meinem Beitrag überhaupt schon irgendwas über Recht oder Unrecht geschrieben? Ich verstehe nicht, was dein an mich gerichteter Beitrag bedeuten soll, sorry.
Ich habe mit meinem Mann einen Mietvertrag.Ich bezahle 320 Euro und 60 Nebenkosten..Mit meinem Vermieter kann ich nicht reden weil es ihm total egal ist.Bevor ich nicht die Jahresrechnung des Stromversorgers 2023 und eine Nebenkostenabrechnung für 22 und 23 vorlegen bekomm ich kein Geld.
Das beantwortet noch nicht mal die Hälfte meiner Fragen. Ich gehe davon aus, dass eine Vorauszahlung der Nebenkosten vereinbart ist und der Vermieter die Pflicht hat, jährlich abzurechnen. Da ist es völlig egal, ob man mit ihm reden kann oder nicht, Pflicht ist Pflicht. Macht er keine Abrechnung, hast du ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Nebenkosten. Du solltest ihn also schriftlich auffordern, nun endlich die Abrechnung 22 zu machen und mitteilen, dass du bis dahin die Nebenkosten nicht zahlen wirst.
Das ist aber auch das höchste der Gefühle, was das JC verlangen/machen kann, nämlich eine Teilversagung der Mietkosten in Höhe der Nebenkosten wegen des Zurückbehaltungsrechtes, das du nutzen kannst.
Eine Betriebskostenabrechnung für 2023 muss überhaupt noch nicht gemacht werden, dafür hat der Vermieter bis Ende 24 Zeit. Wofür es die Stromabrechnung braucht, ist völlig unklar.
Das alles rechtfertigt also keine Totalversagung. Wobei auch wichtig ist: was hast du dazu? Gibt es einen offiziellen Entziehungsbescheid? Eine vorläufige Zahlungseinstellung? Bei einem offiziellen Bescheid müsstest du auch noch in Widerspruch gehen, nicht nur Antrag auf einstweilige Anordnung. Bei einer vorläufigen Zahlungseinstellung bzw. ohne irgendwas Schriftlichem musst du neben dem Antrag auf einstweilige Anordnung noch Leistungsklage erheben.
Woher bekomme ich eine einstweilige Anordnung,muss ich zum Anwalt?
Das kann man auch selbst machen. Wenn dein zuständiges Sozialgericht nicht zu weit weg ist, dann kannst du hinfahren, die Urkundsbeamten der zuständigen Geschäftsstelle sollten die eigentlich dabei helfen. Ansonsten zum Anwalt, am besten Fachanwalt für Sozialrecht.