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Beiträge von Turtle1972
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Egal wie, der Gesetzestext ist tatsächlich eindeutig. Was anderes mag noch gelten, wenn ersichtlich ist, dass jemand in der Absicht, die Gesetzeslage auszunutzen, kurz vor Antragstellung erst eine solche Wohnung angemietet hat. Wenn sie aber schon länger angemietet war und nunmehr Hilfebedürftigkeit eingetreten ist, gilt § 22 SGB II, wie es dort steht.
Vielleicht auch ein Grund, warum der Gesetzgeber jetzt diese Karenzzeit wieder abschaffen will. Wenn einer in Berlin nur mal richtige Praktiker an das Gesetz ließe....
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Was meinst du mit "entfällt"? Wenn du kein Kindergeld von der Mutter ausgezahlt bekommst, kann es auch nicht als Einkommen angerechnet werden.
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Regelsatz + Miete + halber Mehrbedarf für Alleinerziehende ist euer Bedarf. Davon wird das Einkommen abgezogen, also Arbeitslosengeld. Kindergeld kann nicht berücksichtigt werden, wenn deine Ex dir nichts abgibt.
Allerdings kannst du den Wunsch nach Ruhe für die Ex vergessen. Auch im Wechselmodell besteht Unterhaltspflicht. Der Unterhaltsanspruch geht dann gemäß § 33 SGB II auf das Jobcenter über. Die werden dann also Unterhalt bei der Mutter holen wollen, notfalls im Klageverfahren vor dem Familiengericht.
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Du weißt schon, dass die Frage wegen der Rente an den TE gerichtet war?
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Was ist denn am Ratschlag "arbeiten" falsch oder unfreundlich? Wir haben Fachkräftemangel in Deutschland. Und selbst im Anlernbereich, sei es in der Systemgastronomie oder im Einzelhandel, wird hängeringend gesucht.
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Kommasetzung liegt hat nicht jedem.
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Was hat das überhaupt mit Bürgergeld zu tun? Das ist ja sicherlich nicht das Jobcenter, was da zurückfordert, sondern Landes- oder Bundesregierungsstellen?!
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ehen wir einmal davon aus das Herr Müller seine Tochter in Pflege hat und diese aufgrund einer Erkrankung und somit Gutachten ausgeliedert wird bzw. eigentlich Grundsicherung beziehen würde.
Wir können nicht davon ausgehen, weil du gar nicht präzisierst, von wem diese imaginäre Gutachten sein soll. Nur das der DRV ist nämlich bindend.
Ist das überhaupt ein konkreter Fall oder möchte hier jemand seine Hausaufgaben von Dritten erledigt bekommen?
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Das heißt es gibt einen Gutschein für den Erwerb einer neuen Waschmaschine oder gibt es eine Geldleistung?
In welcher Form das Darlehen gewährt wird, entscheidet das Jobcenter.
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Kannst du. Gibt es aber nur als Darlehen ubd nur, wenn kein Schonvermögen vorhanden ist.
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Wenn der Hausarzt das nicht in einem Attest zusammen fassen mag, dann muss es eben der ÄD der Agentur feststellen.
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Ihr habt echt nur blöde Ideen haha
Wenn du meinst. Was wäre denn eine für dich schöne Idee? "Geh zum Jobcenter, da steht für solche Fälle ein Eimer mit Geld, da kannst du dich bedienen"?
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Allerdings bekomme ich von meinem Hausarzt keine Bescheinigung.
Naja, aber es gibt ja sicher eine Patientenakte. Wenn der Arzt nichts attestiert, dann muss es eben über Schweigepflichtsentbindung laufen und der Gutachter holt sich die notwendigen Informationen selbst beim Arzt.
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Die Untersuchung beim ÄD oder PD der Agentur für Arbeit hat erstmal nichts mit Reha zu tun. Es geht um die Frage, ob du erwerbsfähig bist, wenn ja, in welchem Umfang und für welche Tätigkeiten. Du solltest da im eigenen Interesse auch mitwirken.
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Habe eben gelesen das der Rückforderungsanspruch nach 3 Jahren verjährt, stimmt das?
Also nach 3 Jahren kann dann keiner mehr einen Rückgang fordern?
??? Wo auch immer du das gelesen hast. Es geht um Schenkungsrückforderung. Da gelten 10 Jahre.
Ansonsten sollte der Betroffene tatsächlich in sich gehen. Wenn die Frau ausreichend für 2 Personen verdient, dann ist das doch gut. Bei Trennung müsste sie Unterhalt zahlen und das JC prüft das auf Herz und Nieren, notfalls wird das Familiengericht eingeschaltet. Wenn ihm die sozialen Kontakte fehlen, sollte er in Betracht ziehen, einen Nebenjob (Regale füllen etc.) aufzunehmen. Oder einen Freiwilligendienst. Das würde vielleicht auch helfen, dann konkret beruflich wieder Fuß zu fassen, denn da kann man dann seine Fühler in Richtung Arbeitgeber ausstrecken.
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