Wenn die Notwendigkeit dafür besteht, warum nicht.
Beiträge von Turtle1972
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wenn man ein EQJ macht, bekommt man dann weiter Bürgergeld?
Ja.
Und wenn ja, wieviel kann man von der Praktikumsvergütung behalten?
Alles. Niemand nimmt dir etwas weg. Wenn du fragen willst, wie hoch der Freibetrag ist: die Praktikumsvergütung wird wie normaler Lohn behandelt. Also 100 Euro Grundfreibetrag und xx Prozent auf den Rest.
Gilt ein EQJ als Ausbildung bzgl. Heranziehung der Eltern zum Unterhalt?
Tricky. Das sollte auf den Einzelfall ankommen, insbesondere, warum du erst ein EQJ machen musst und nicht gleich eine Ausbildung (z. B. gesundheitliche Gründe) , ob dir zusätzlich noch ein Nebenjob zumutbar wäre (Erwerbsobliegenheit), deinem bisherigen schulischen/beruflichen Werdegang (Zielstrebigkeit) usw. Denn eine reguläre Ausbildung ist es ja nunmal nicht.
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ich bin davon zum glück nicht mehr betroffen.
Das letzte Thema wegen Bürgergeld von dir ist von Januar 24:
ThemaBürgergeld im Februar niedriger!
Hallo,
bei meinem Bescheid ist das Bürgergeld im Februar um ca. 60 euro insgesamt niedriger und ich weis nicht warum. ist das bei noch jemandem so?
schein ein fehler zu sein....
gruss, tomTom26. Januar 2024 um 09:06 Das älteste von 2022 und da warst du auch schon im Bezug:
ThemaVerlängerung nächstes Jahr im März
Wenn dumm läuft muss ich Anfang März nochmal Alg2 btw Bürgergeld verlängern. Muss man dann nach Bürgergeld Gesetzen die Kontoauszüge wieder einschicken oder nur einen Vermögensnachweis (sprich aktueller Kontostand?).
Wieviel kann man zb. ab Januar über Handel dazuverdienen (ebay).Tom230. November 2022 um 10:23 Also schon mindestens 2 Jahre hat Bürgergeld gereicht.
Im Übrigen eine letzte Aufforderung: schreibst du weiterhin ausschließlich in Kleinschreibung,, werde ich den Account sperren.
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vom bürgergeld kann ja auch keiner leben....
Scheint bei dir doch seit Jahren gut zu funktionieren.
Im Übrigen darf ich dich um die Einhaltung der Forenregeln bitten:
Zitat
Gleichfalls wird die Verwendung von Groß- und Kleinschreibung in den Beiträgen als Zeichen des Respekts gewünscht. -
aber machen können die da auch nix. geht also.
Selten so einen Blödsinn gelesen.
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Da hilft ein einfacher Blick ins Gesetz,§ 12 Absatz 3 Satz 4 SGB II:
ZitatEine neue Karenzzeit beginnt, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem Zwölften Buch bezogen worden sind.
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Ablehnung des WBA.
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Wir würden eine Anpassung des titulierten Unterhaltes anfordern.
Tja. Fragt sich, ob ein Familiengericht da was ändern würde. Ich habe nicht den Eindruck,, dass der TE alles machbare unternimmt, den Unterhalt aus eigener Kraft zahlen zu können. Was bei Gericht nunmal dazu führen kann, daß er trotzdem zumindest zur Leistung von Mindestunterhalt verpflichtet wird.
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Ja, sollte es. Aber vielleicht wäre es auch an der Zeit, sein Lebensmodel zu überdenken.
Eigentlich wurde das alles hier
ThemaBerücksichtigung von Unterhaltszahlungen für Kinder beim Einkommen
Hallo,
werden ausschließlich dann geleistete Unterhaltszahlungen für Kinder vom Einkommen in Abzug gebracht wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt?
Wie verhält sich das bei Einkommen aus Minijob(s)?
Beispiel: Einkommen 1.000€ brutto: In diesem Fall werden die geleisteten Unterhaltszahlungen für Kinder vom Einkommen in Abzug gebracht. Was wäre hingegen wenn stattdessen zwei 500€ Minijobs ausgeübt werden?
Gruß
ThomasThomasK26. März 2024 um 15:41 schon thematisiert.
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aber über welchen Zeitraum
Steht da:
über die Dauer des Bewilligungszeitrum
Also wahrscheinlich 12 Monate.
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Natürlich geht das das Jobcenter was an, wenn der Lebensunterhalt augenscheinlich anderweitig gedeckt werden kann. Nennt sich "Zweifel an der Hilfebedürftigkeit". Gibt genug Urteile dazu, kannst du suchen.
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Titulierter Unterhalt wird von jeglichem Einkommen abgesetzt. Allerdings solltest du mal prüfen lassen, ob das inzwischen volljährige Kind noch in der titulierten Höhe unterhaltsberechtigt ist bzw., ob der Titel nicht mit Eintritt der Volljährigkeit endet.
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Du hast doch schon eine Ausbildung und kannst demnach arbeiten gehen. Insbesondere in deinem Alter.
Beim Bürgergeld könnte es aufgrund der sogenannten Unterhaltsvermutung Probleme geben. § 9 Absatz 5 SGB II bestimmt, dass das JC vermuten darf, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, wenn man mit Verwandten zusammen wohnt.
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Wenn er Alg1 bezieht, sollte das aufgrund Alters für 2 Jahre sein. Danach will er in Rente. Wo ist hier überhaupt Bürgergeld in Sicht? Er scheint ja gut verdient zu haben, wenn er sich eine teure Wohnung und das Hausfrauendasein der Ehefrau leisten konnte, also dürfte das normale Alg und die spätere Rente auch nicht so gering ausfallen.
Du solltest vielleicht mal ein paar Zahlen nennen. In welcher Höhe ist Alg zu erwarten und was soll die neue Miete kosten?
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Das JC geht davon aus, dass du keine Möbel etc. hast, die mit umziehen, wenn du eine komplette Erstausstattung beantragst.
Ob die 700 Euro ausreichen, kann man schlecht sagen. Das kommt auch mit darauf an, wie vor Ort gebrauchte Sachen erhältlich sind. In ländlicher Gegend eigentlich schlechter. Es steht dir natürlich frei, Widerspruch zu erheben.
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In dem Forum geht es um Leistungen nach dem SGB XII. Nicht um Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Mit 3 bis 5 Wochen musst du auf alle Fälle rechnen.
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Das Vermögen, mit dem man über dem Freibetrag liegt, führt zum Leistungsausschluss. Wenn der Vermögensfreibetrag 40.000 EUR beträgt und man 50.000 EUR hat, muss man erstmal 10.000 EUR verbrauchen.
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Kann mir jemand sagen, wie ich nun an mehr Geld von der Grundsicherung komme und was sich sonst noch so in meinem Leben ändert?
Da dürfte sich momentan ohne Merkzeichen gar nichts ändern.
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Jedes Einkommen muss angegeben werden, wenn es während des Leistungsbezuges zufließt!