Die Kosten für einen PKW-Führerschein belaufen sich auf ca 2000 Euro, abhängig von Ausbildungsdauer und Fahrschule. Ein LKW-Führerschein kostet weitaus mehr, etwa das vier- bis fünffache.
Menschen, die Bürgergeld beziehen, können den Führerschein oft nicht bezahlen, obwohl er für viele Arbeitsverhältnisse Grundvoraussetzung ist. Rücklagen in der Höhe der Führerscheinkosten haben nur wenige. Der Regelsatz reicht auf keinen Fall.
Es stellt sich somit die Frage, ob das Jobcenter dier Kosten des Führerscheins übernimmt. Vom Grundsatz her ist die Übernahme der Kosten als Sonderbedarf durch das Jobcenter möglich, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit beendet wird, vgl. § 16 SGB II.
Antrag notwendig für Ermessensentscheidung des Jobcenters
Wie überall im Rahmen des Bürgergeldes muss zunächst ein Antrag auf Übernahme der Kosten für den Erwerb eines Führerscheins gestellt werden. Dieser Antrag sollte gut begründet werden, denn es besteht kein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme. Ob der Antrag bewilligt wird, steht im Ermessen des Jobcenters. Ein positiver Bescheid ist deshalb nur dann wahrscheinlich, wenn das Jobcenter nachvollziehen kann, dass der Besitz einer Fahrerlaubnis, eines Führerscheins die Aussichten auf eine Arbeitsstelle massiv verbessert.
Im Idealfall sollte schon eine Stellenzusage des potentiellen Arbeitgeber vorliegen, für den Fall, dass ein Führerschein vorhanden ist. Denn: Die Ausübung des Ermessens durch das Jobcenter kann sich auf Null reduzieren, eine Übernahme der Kosten für den Führerscheinerwerb also zur Pflicht des Jobcenters werden, wenn eine konkrete Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle vorhanden ist und der Führerschein hierfür zwingend erforderlich ist. Dies ist bereits gerichtlich so entschieden Worden. Das Jobcenter ist schließlich verpflichtet, die die erforderlichen Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu erbringen .
Da gegenwärtig ein Mangel an Arbeitnehmern mit PKW-Führerschein besteht, sind die Aussichten gut, eine Stellenzusage für den Fall des Besitzes eines Führerscheins zu erhalten.
Kostenübernahme für LKW-Führerschein beantragen
Für den LKW-Führerschein gilt ähnliches wie für den PKW-Führerschein, mit dem Unterschied, dass für eine Kostenübernahme durch das Jobcenter die Chancen noch besser stehen.
Denn: LKW-Fahrer werden werden gesucht. Einen potentiellen Arbeitgeber zu finden, der eine Anstellung zusichert, wenn der Führerschein vorliegt, dürfte einfach sein. Hat man den Arbeitgeber gefunden,, der ein konkretes Stellenangebot macht, so liegen die Voraussetzungen vor, unter denen das Jobcenter die Kostenübernahme im Rahmen einer Ermessensausübung genehmigen muss: Der LKW-Führerschein wird benötigt, um eine sehr konkrete Aussicht auf einen Arbeitsplatz entscheidend zu erhöhen.
Was für den LKW-Führerschein gilt, trifft gleichemaßen auf einen Gabelstapler-Führerschein zu.
Verfahrensablauf: Wie müssen die Kosten für den Führerschein beim Jobcenter beantragt werden?
Zunächst einmal: es ist kein förmlicher Antrag notwendig. Es gibt auch keine Antragsformulare, für die Beantragung der Übernahme der Kosten eines Führerscheins.
Man kann den Antrag hinsichtlich der Führerscheinkosten schriftlich oder mündlich oder per Email beim Jobcenter stellen. Formerfordernisse sind nicht zu beachten.
Die Übernahme der Kosten eines Führerscheins gehören zum großen Bereich der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und konkret zu den Maßnahmen der Weiterbildung. Das Jobcenter zahlt die Kosten, wenn es die Übernahme bewilligt, aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 SGB II.
Damit das Jobcenter über den Antrag entscheiden kann, sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:
– Aufstellung der anfallenden Führerschein-Kosten; einen Kostenvoranschlag erhält man von der Fahrschule. Am besten lässt man sich Kostenvoranschläge von zwei Fahrschulen geben.
– Nachweise hinsichtlich des Unvermögens, die Kosten aus eigener Tasche tragen zu können; man legt hierzu einfach eine Bescheinigung der Bank über das verfügbare Guthaben vor. Kontoauszüge reichen auch.
– Stellenzusage des künftigen Arbeitgebers für den Fall, dass ein Führerschein vorhanden ist.
Zusammenfassung zu: Jobcenter und Kosten des Führerscheins
Fazit zur Frage der Übernahme der Kosten eines PKW- oder LKW-Führerscheins durch das Jobcenter im Rahmen des Bürgergeldes: Es liegt im Ermessen des Jobcenters, ob die Kosten für einen Führerscheinerwerb übernommen werden. Deshalb: Antrag stellen, Antrag begründen und Bescheid abwarten.