Jobcenter

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Das Jobcenter vor Ort ist die Behörde, die für die Entgegennahme des Antrags auf Bürgergeld und für die Bewilligung von Bürgergeld zuständig ist.

Wer einen Antrag auf Bürgergeld stellen möchte, kann dies auch digital und online tun. Die Bundesagentur für Arbeit bietet einen Bürgergeld-Online-Service an. Hierfür muss man sich auf der Internetseite der Agentur für Arbeit (BA) registrieren.  

Jobcenter digital

Das Jobcenter kann digital erreicht werden.  Hierfür muss man sich als Privatperson auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit (BA) registrieren und ein Benutzerkonto bei der Agentur für Arbeit erstellen.

Unter nachfolgendem Link kann man die Zugangsdaten für ein Benutzerkonto auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit (BA) anfordern:

https://web.arbeitsagentur.de/regpersonen/reg-personen-ui/?from=router&rid=f1264950-0222-4a68-bedc-de736fce2083

Hat man das Benutzerkonto für die Kommunikation mit dem Jobcenter eingerichtet, so kann man das Konto als Postfachservice nutzen und Nachrichten online mit dem Jobcenter austauschen. Man muss sich hierzu jeweils auf der Seite der Arbeitsagentur anmelden.

So kann man einen Antrag auf Bürgergeld stellen, eine Weiterbewilligung beantragen oder Veränderungen der persönlichen oder finanziellen Verhältnisse mitteilen.


Persönlicher Termin im Jobcenter

Trotz der Möglichkeit, einen Antrag auf Bürgergeld digital oder online zu stellen, muss man dennoch persönlich zu einem Termin ins Jobcenter kommen.

Einen persönlichen Termin im Jobcenter muss man wahrnehmen, wenn man dazu eingeladen worden sind.

Termine beim Jobcenter sind mit der Meldepflicht und der Pflicht zur Erreichbarkeit verbunden. Man muss also zu dem Termin im Jobcenter erscheinen, wenn man Bürgergeld bezieht.

Man muss zwar immer persönlich ins Jobcenter kommen, kann aber immer auch eine Vertrauensperson mitnehmen, wenn man das möchte.

Falls vorab Fragen zum Termin beim Jobcenter bestehen, können diese telefonisch oder digital mit dem zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters oder der Mitarbeiterin geklärt werden.

Bei dem Termin im Jobcenter wird beispielsweise folgendes besprochen:

    – Vorliegen der  Voraussetzungen für das Bürgergeld oder aber eine andere finanzielle Unterstützung,

   –  Fragen zu einem Bürgergeldantrag  oder  zu den zu erbringenden Nachweisen zum Antrag,

    – Entwicklung einer Perspektive für die berufliche Zukunft und die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, um eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen,

    – Vorliegen der  Voraussetzungen für das Einstiegsgeld,

    – Möglichkeiten einer Weiterbildung oder Umschulung .

Das Jobcenter bietet Videos an, die über Erstgespräch, Folgegespräch, den Kooperationsplan, über das Ausfüllen das Bürgergeldantrags und weiteres informieren: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/erklaer-videos-buergergeld/erklaer-video-jobcenter

Die Videos stehen auch in englisch, französisch und arabisch zur Verfügung.

Weitreichende Unterstützung durch das Jobcenter

Auch bei finanziellen oder persönlichen Problemen kann man die Unterstützung des Jobcenters in Anspruch nehmen. Stichworte sind beispielsweise: Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung oder Suchtberatung.


Was tun, wenn ich den festgesetzten Termin beim Jobcenter nicht wahrnehmen kann?

Wenn der Termin im Jobcenter aus einem wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden kann, muss dies dem Jobcenter rechtzeitig mitgeteilt werden. Der Grund muss angegeben werden und es muss ein Nachweis hierzu erbracht werden, etwa ein ärztliches Attest bei Krankheit.

Da eine Pflicht zur Wahrnehmung des Termins beim Jobcenter besteht, muss ein wichtiger Grund mit Nachweis für die Terminverlegung angeführt werden. Andernfalls droht eine Sanktion.

Was muss ich zum Termin im Jobcenter mitbringen?

Grundsätzlich sollte zu jedem Termin im Jobcenter ein Identitätsnachweis, also der Personalausweis, der Reisepass oder als Passersatz die Bescheinigung der Ausländerbehörde mitgebracht werden. Kennt Sie der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin des Jobcenters bereits persönlich, so ist das nicht erforderlich.


Terminerinnerung

Man kann sich vom Jobcenter an einen Termin per SMS erinnern lassen. Möchte man diesen Service in Anspruch nehmen, muss man dies beim Jobcenter beantragen.

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