Kinder Bürgergeld: Regelsatz, Mehrbedarf und sonstige Leistungen

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Kinder haben im System Bürgergeld keinen eigenen Anspruch auf Leistungen, sondern sie bilden mit ihren Eltern oder einem Elternteil eine Bedarfsgemeinschaft.

Was erhalten Eltern für ihre Kinder an Leistungen im Rahmen des Bürgergeldes? Wie hoch ist der Regelsatz für Kinder? Welche Regelbedarfe für Kinder gibt es? Gibt es einen Mehrbedarf für Kinder? Was sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe, die es für Kinder gibt?

Im folgenden beantworten wir all diese Fragen rund um das Thema Kinder und Bürgergeld – und zwar aktuell für das Jahr 2025 und 2026.

Regelbedarf Kinder – Regelsatz für Kinder

Was der Regelsatz beim Bürgergeld ist, der aus dem Regelbedarf resultiert, haben wir an anderer Stelle genau erklärt. Deshalb nur ganz kurz: der Regelsatz ist das Geld zum täglichen Leben, das das Jobcenter auszahlt. Es steht zur Verfügung für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushalts-Energie sowie für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Für Kinder gibt es drei Regelbedarfsstufen, die jeweils zu einer bestimmten Altersgruppe zuzuordnen sind.

Nachfolgend die für Kinder maßgeblichen Regelsätze 2025:

  • Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, erhalten 357 Euro.
  • Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahren erhalten 390 Euro.
  • Kinder bzw. Jugendliche in einem Alter von 14 Jahren bis 17 Jahren erhalten 471 Euro.

Junge Erwachsene ab 18 Jahren, die noch keine 25 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen
oder ohne Zusicherung des Jobcenters ausgezogen sind, erhalten 451 €.

Tabelle: Regelsatz Kinder 2025

Alter der KinderRegelbedarf / Regelsatz
für Kinder
0 – 5 Jahre357 Euro
6 – 13 Jahre390 Euro
14 bis 17 Jahre471 Euro
18 bis 24 Jahre, bei den Eltern oder
ohne Zusage des Jobcenters ausgezogen
451 Euro

Mehrbedarf für Kinder

Es gibt besondere Situation, für die der Gesetzgeber einen Anspruch auf zusätzliches Geld zum Regelbedarf / Regelsatz vorgesehen hat. Nachfolgend geht es um Mehrbedarfe, die im Zusammenhang mit Kindern vorgesehen sind.

Ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht in folgenden Fällen:

Anteil für Kinder an den Kosten der Wohnung

Gehören Kinder zur Bedarfsgemeinschaft des Bürgergeld-Gesetzes, so besteht ein höhere Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft gegenüber dem Jobcenter. Das bedeutet, die Wohnung darf größer und teurer sein als eine Wohnung einer Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder. 15 Quadratmeter mehr pro Kind als bei einer Einzelperson oder einem Paar sind in jedem Fall angemessen. Hinsichtlich der Miethöhe sollte man sich beim Jobcenter nach den Grenzbeträgen für eine eingemessene Miete einschließlich Nebenkosten erkundigen. Diese variieren von Gemeinde zu Gemeinde und sind von den örtlichen Gegebenheiten abhängig.

Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Über den Regelsatz, die Anteile an den Kosten der Unterkunft und möglichem Mehrbedarf können für Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene auch Leistungen zur Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beantragt werden.

Dabei geht es z. B. um Kosten für Klassenfahrten, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule oder Kindergarten, um Lernförderung (auch als Nachhilfe bekannt) und um Ausstattung mit Schulmaterial.

Aber auch die Beiträge für die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder anderen Verein werden übernommen bzw. bezuschusst. Es gibt Pauschalbeträge.

Die Einzelheiten können Sie hier nachlesen: Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Wissenswertes und Besonderheiten im Bürgergeld für Schüler lesen sie hier: Schüler

Mehrbedarf für Kinder

Kinder haben selbstverständlich auch Anspruch auf den ihrer Lebenssituation entsprechenden Bürgergeld Mehrbedarf.

Für schwerbehinderte Kinder kommt der Bürgergeld Mehrbedarf Behinderung zum Tragen. Bei chronischer Erkrankung haben Kinder einen Anspruch auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung.

Lebt das Kind mit der Mutter allein, so hat die Mutter einen Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende. Gleiches gilt natürlich, wenn der Vater sich allein um die Pflege und Erziehung des Kindes kümmert. Dann steht ihm der Mehrbedarf für Alleinerziehende zu.

Tabelle: Leistungen für Kinder beim Bürgergeld

  • Kinder – Regelsatz für Regelbedarf
  • Kinder – Anteil an den Kosten der Wohnung
  • Kinder – Mehrbedarfe in besonderen Situationen
  • Kinder – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kindergrundsicherung 2025 kommt nicht

Die Bürgergeld – Leistungen für Kinder sollten 2025 der Vergangenheit angehören. Die Bundesregierung plante die Einführung einer Kindergrundsicherung. In der Kindergrundsicherung sollen alle sozialen Leistungen des Staates für Kinder zusammengefasst werden. So soll die Kindergrundsicherung das Bürgergeld für Kinder, das Kindergeld und auch den Kinderzuschuss ersetzen. Wann und ob überhaupt diese neue Leistung für Kinder kommen wird, steht allerdings nicht fest.

Autoren

  • Peter Kosick

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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