Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Einführung des Bürgergeldes für den 1. Januar 2023 vor. Dann soll es eine Erhöhung der Regelsätze und weitere Erleichterungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige geben.
Problem Bundesrat?
Beim Bürgergeld-Gesetz handelt es sich um ein sogenanntes zustimmungspflichtiges Gesetz. Das bedeutet, es kann nur in Kraft treten, wenn der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmt. Die Bundesrat ist die Vertretung der Länder auf Bundesebene.
Die Union, also die CDU, droht mit Blockade im Bundesrat. Sie deutet an, dem Bürgergeld-Gesetz nicht zustimmen zu wollen. Dann müsste der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Das kostet Zeit.
Die CDU kritisiert das Vorhaben des Gesetzes, hohe Schonvermögen einzurichten. Danach hätte beispielsweise eine vierköpfige Familie ein Schonvermögen von 150.000 Euro. Schonvermögen bedeutet, dass diese Summe nicht zum Lebensunterhalt eingesetzt werden muss. Die CDU meint, das sei unsozial, da viele andere Familien hart arbeiten und Steuern zahlen würden, mit denen das Bürgergeld finanziert werde. Es würden zudem falsche Anreize geschaffen werden, wenn die Heizkosten in vollem Umfang übernommen würden, unabhängig davon, ob sie angemessen seien oder nicht.
Von Seiten der CDU wird zudem angeführt, durch die Reform werde für viele Menschen eine reguläre Beschäftigung überhaupt keinen Sinn mehr machen.
Der Bundesrat hatte nach Beratungen am 28.10.2022 die Bundesregierung zu Nachbesserungen am Gesetz aufgefordert.
Am 10. November befasst sich nun der Bundestag erneut in 2. Und 3. Lesung mit dem Bürgergeld-Gesetz. Anschließen äußert sich der Bundesrat erneut. Stimmt er dann dem Gesetzesvorhaben nicht zu, müsste sich der Vermittlungsausschuss damit befassen. In diesem Fall dürfte es sehr schwierig sein, das Gesetz zum 1. Januar 2022 in Kraft treten zu lassen, da den Jobcentern dann die Zeit zur Vorbereitung fehlen würde.
Inkrafttreten des Bürgergeld-Gesetzes verschieben?
Es gibt stimmen in der Politik, die eine Verschiebung des Inkrafttretens des Bürgergeldgesetzes befürworten. Sie argumentieren mit einer Überlastung der Jobcenter. Diese seien aufgrund der vielen Geflüchteten aus der Ukraine mitten in einer Krisenbewältigung. Die Einführung des Bürgergeldes könnte sie vollends überlasten.
Arbeitgeber argumentieren gegen Bürgergeld
Höhere Regelsätze, weniger Sanktionen und deutlich höhere Schonvermögen – für eine Familie mit vier Kinder beispielsweise 150.000 Euro – das alles sieht das neue Bürgergeld-Gesetz vor.
Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände erklärte der B.a.S., dass es nicht sein könne, dass ein Teil der Menschen, die morgens zur Arbeit gehen, nur wenig mehr Geld zur Verfügung haben als jemand, der morgens nicht zur Arbeit geht.
Ist die Kritik am Bürgergeld haltbar?
Wir meinen: nein! Dass ein Bezieher des Bürgergeldes besser finanziell besser dasteht, als jemand, der Vollzeit arbeitet, und sei es auch nur zum Mindestlohn, ist schlichtweg falsch.
Auch die Bundesregierung erklärt, dass es lediglich Zweck des Bürgergeldes ist, Menschen, die in existenzielle Not geraten sind, verlässlich abzusichern. Deutschland sei ein Sozialstaat. Und: das Bürgergeld sei eben kein bedingungsloses Grundeinkommen, das unabhängig von einer Bedürftigkeit gezahlt werde. Es würden zudem jene belohnt, die sich um eine Qualifikation bemühten. Mitwirkungspflichten bieben bestehen, Sanktionen bei Verstößen hiergegen, gäbe es weiterhin.
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.