Kinder zu habe und zu erziehen ist wundervoll, benötigt neben Liebe, Geduld und vor allem auch Zeit. Diese Kindererziehungszeit fehlt den Eltern bzw. zumindest einem Elternteil jedoch, um zu arbeiten und für das Alter vorzusorgen. Der Staat sorgt hier für Ausgleich: der Elternteil, der sich hauptsächlich um das Kind oder die Kinder kümmert, erhält für drei Jahre pro Kind Rentenpunkte bei der Deutschen Rentenversicherung gutgeschrieben.
In nachfolgendem Beitrag erklären wir, wie sich Vater oder Mutter diese Rentenpunkte sichern können.
Wie geht das mit den Kindererziehungszeiten?
Kindererziehungszeiten werden für jeden Monat der Kindererziehung gutgeschrieben, in dem der Elternteil nicht erwerbstätig war oder nur geringe Erwerbseinkommen erzielt hat. Die maximale Anspruchsdauer beträgt 36 Monate, die sich von beiden Elternteilen aufteilen lassen.
Für Kindererziehungszeiten erhalten Eltern sogenannte Entgeltpunkte. Die Anzahl der Entgeltpunkte, die durch Erwerbstätigkeit erzielt werden, hängt von dem Durchschnittseinkommen des Elternteils ab, das er oder sie in den Jahren vor der Kindererziehung erzielt hat.
113 Euro pro Kind monatlich mehr an Rente
Eltern, Mutter oder Vater, die Kinder erzogen haben, können sich Kindererziehungszeiten für 3 Jahre ihrem Rentenkonto gutschreiben lassen. Dadurch erhöhen sie ihre Rente pro kind um ca 113 Euro monatlich.
Drei Jahre Erziehungszeiten haben ein Rentenplus von ca 113 Euro monatlich zur Folge. Wenn ein Kind vor 1992 geboren worden ist, gibt es allerdings nur zwei Jahre und sechs Monate an Erziehungszeiten gutgeschrieben.
Anrechnung von Erziehungszeiten auf Versicherungszeiten
Kindererziehungszeiten bringen nicht nur eine spätere höhere Rente, sondern werden auch auf die Versicherungszeit angerechnet, also auf die Zeit, die man bis zur Rente mindestens versichert gewesen sein muss.
Antrag bei Rentenversicherung notwendig
Die Erziehungszeiten müssen beantragt werden, ansonsten werden sie nicht zur Rente hinzugezählt.
Den Antrag kann immer nur ein Elternteil stellen, nur Vater oder Mutter können also für dieselben Zeiten der Kindererziehung Rentenpunkte erhalten. Die Eltern müssen sich also darüber einigen, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll. Es kommt nicht darauf an, wer tatsächlich die meiste Arbeit bei der Kindererziehung geleistet hat. Die Eltern können übereinstimmend erklären, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll. Für den Fall, dass keine übereistimmende Erklärung von den Eltern abgegeben wurde, wird die Erziehungszeit dem Elternteil zugesprochen, der das Kind objektiv bewertet überwiegend erzogen hat.
Mütterrente: Kinder, die vor 1992 geboren worden sind
Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, gibt es die sogenannte Mütterrente, die ähnlich wie die Kindererziehungszeiten funktioniert. Näheres hierzu in unserem Artikel Mütterrente.
Quelle: Bundesregierung