2500 Euro Bonuszahlung für Rentner – Frist läuft ab

Bis einschließlich 30. September 2023 haben betroffene Personen die Möglichkeit, bei der Geschäftsstelle des Stiftung „Härtefallfonds“ einen Antrag einzureichen, um ihre subjektiv empfundene Notlage zu lindern. Hierbei wird eine festgelegte Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro gewährt werden können.

Frist läuft ab: 2500 Euro Bonuszahlung für Rentner - Wer hat Anspruch darauf?
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Für Menschen, die ihr ganzes Leben lang keine Beschäftigung hatten und nun im fortgeschrittenen Alter auf finanzielle Hilfe angewiesen sind, stellt der Staat eine Grundsicherung zur Verfügung. Es gibt jedoch einige wenige Personen, die knapp an den Voraussetzungen für diese Unterstützung scheitern – in solchen Fällen hat die Bundesregierung einen speziellen Härtefallfonds eingerichtet. Rentnerinnen und Rentner haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, bis zu 5000 Euro aus diesem Fonds zu erhalten. Allerdings ist hierfür ein förmlicher Antrag erforderlich. Dieser Antrag muss bis zum 30. September 2023 gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in dem vorliegenden Artikel.

Stiftung Härtefallfonds

Im November 2022 traf die Bundesregierung eine Entscheidung: Sie schuf rechtliche Grundlagen für eine Stiftung des Bundes, deren Ziel es ist, Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung sowie Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge zu unterstützen. Die Regierung möchte mit dieser Maßnahme insbesondere Menschen helfen, die trotz kleiner Rente nur knapp nicht in die Grundsicherung fallen. Angesichts der hohen Kosten stellt sie hierfür einen Betrag von 500 Millionen Euro bereit. Als Träger fungiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales; innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren soll sichergestellt werden, dass diese Stiftung ihren Zweck erfüllt. Bis zum 30. September 2023 können Betroffene bei der Geschäftsstelle der Stiftung „Härtefallfonds“ einen Antrag zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten stellen.

Frist läuft ab: 2500 Euro Bonuszahlung für Rentner - Wer hat Anspruch darauf?
Jetzt auch mal eine gute Nachricht für Rentner. Geld aus dem Härtefall-Fonds bekommen.

Wann beginnt die Rente?

Die Bestimmung des Renteneintrittsalters hängt maßgeblich von der Versicherungszeit und dem Geburtsjahr ab. Während manche Personen bereits im Alter von 63 Jahren in den Ruhestand treten können, benötigen andere mindestens 45 Beitragsjahre dafür. Alternativ ist es möglich, schon mit 55 Jahren in die Alters-Teilzeit zu wechseln – für alle anderen gilt eine längere Arbeitsphase bis zur Rente. Menschen mit bestimmten Krankheiten oder einer Schwerbehinderung haben jedoch auch die Möglichkeit, früher auszusteigen als ihre gesunden Kollegen.

Wer kann einen Antrag auf Härtefall stellen?

Diese Personengruppen bekommen Geld aus dem Härtefallfonds

  • Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,
  • Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten,
  • Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/Braunkohleveredlung, dienstlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde,
  • nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger Ehe,
  • Balletttänzerinnen oder Balletttänzer (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte „Ballettrente“),
  • Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler,
  • jüdische Zuwandererinnen oder Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige.

Verdoppelung der Einmalzahlung durch Landesbeteiligung

Die Stiftung erhält vom Bund eine einmalige Finanzspritze von 500 Millionen Euro, die insbesondere für Leistungen wie das Antragsverfahren und Beratungsleistungen sowie den Betrieb der Geschäftsstelle und Gremien genutzt werden soll. Zusätzliche finanzielle Unterstützung seitens des Bundes ist nicht geplant. Bis zum 31. März 2023 hatten die Länder die Möglichkeit, sich der Stiftung anzuschließen, indem sie ihren finanziellen Anteil zur Hälfte beitragen und somit eine Erhöhung um 2.500 Euro ermöglichen. Während in den neuen Bundesländern alle Personengruppen berechtigt sind zu diesem Beitritt mit Wohnsitz im betreffenden Land einen Anspruch auf Pauschalzahlungen von jeweils bis zu 5.000 Euro hätten – gilt dies in den alten Bundesländern nur für jüdische Kontingentflüchtlinge oder Spätaussiedlerinnen/-aussiedlern.