Das Jahr 2024 steht vor der Tür und viele Menschen in Deutschland freuen sich auf das neue Jahr. Gleichzeitig blicken jedoch auch viele mit Sorge auf die kommenden Veränderungen. Welche Änderungen und Neuerungen erwarten die Bürgerinnen und Bürger? Insbesondere Bezieher von Bürgergeld, Rentner und Verbraucher sind gespannt, was auf sie zukommt. Wer wird finanziell profitieren?
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über gesetzliche und nicht-gesetzliche Neuerungen und Änderungen für das Jahr 2024, die hauptsächlich das Thema Geld betreffen.
Bürgergeld Regelsatz wird zum 1. Januar 2024 erhöht
Der Bürgergeld Regelsatz 2024 ist um 12,2 Prozent höher als im Vorjahr. Das ist der Inflation, also dem Anstieg der Lebenshaltungskosten geschuldet. Steigen die Preise, muss das Bürgergeld angepasst werden, weil ansonsten das Existenzminimum nicht gesichert ist.
Hier der Bürgergeld Regelsatz 2024:
Tabelle Bürgergeld Regelsatz 2024
Regelbedarf Regelsatz 2024 nach Stufen | Bürgergeld 2024 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|
1 | Eckregelsatz | 502 Euro | 563 Euro |
2 | Paare; jeder Partner | 451 Euro | 506 Euro |
3 | nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern | 402 Euro | 451 Euro |
4 | Kinder von 14 bis 17 Jahren | 420 Euro | 471 Euro |
5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 Euro | 390 Euro |
6 | Kinder von 0 bis 5 Jahren | 318 Euro | 357 Euro |
Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024
2024 gibt es für Rentner, Arbeitnehmer und Bürgergeld Bezieher viele Änderungen Rund um das Thema Geld.
Rentner können sich auf den 1. Juli 2024 freuen. Dann werden in Deutschland die Renten an die -Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Bisher ist eine Rentenerhöhung von 3,5 Prozent von der Deutschen Rentenversicherung prognostiziert worden. Möglich ist aber auch ein höherer Wert, das sich die Gehälter in den letzten Monaten weiter nach oben entwickelt haben.
In Österreich beispielsweise beträgt die Rentenerhöhung fast 10 Prozent (exakt 9,7 Prozent). Sie findet bereits am 1. Januar 2024 statt. Hintergrund der starken Rentenerhöhung ist die hohe Inflation in Österreich.
Sonderzuschlag zur Rente ab dem 1. Juli 2024
Leider nicht alle Rentner, sondern lediglich ca. 3 Millionen Rentner erhalten am 1. Juli 2024 einem Zuschlag zu ihrer bisherigen Rente in Höhe von 4,5% oder 7,5% – und zwar zusätzlich zur regulären die Rentenerhöhung 2024.
Anspruch auf den Zuschlag zur Rente besteht, wenn der Rentner vor 2019 Erwerbsminderungsrente erhalten hatte. Der Zuschlag wird als Entschädigung dafür gezahlt, dass die betroffenen Rentner seinerzeit an Verbesserungen der Erwerbsminderungsrente nicht partizipiert haben; denn diese gab es nicht für Bestandsrentner, sondern nur für Neurentner. Der Zuschlag hat die Höhe von 7,5 Prozent wenn die Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 einsetzte. Lag der Beginn der Rente zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, so beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent.
Pflegegeld Erhöhung 2024
Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wird das Pflegegeld um jeweils 5 Prozent erhöht. Pflegegeld wird in unterschiedlicher Höhe gezahlt, je nachdem welcher Pflegegrad der versicherten Person von der Pflegekasse festgestellt worden ist. Die einzelnen Erhöhungsstufen können sie nachfolgender Tabelle zum Pflegegeld 2024 entnehmen.
Tabelle Erhöhung Pflegegeld 2024
Pflegegrad | Pflegegeld alt | Pflegegeld 2024 |
Pflegegrad 1 | – | – |
Pflegegrad 2 | 316 Euro | 332 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro | 572 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro | 764 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro | 946 Euro |
Erhöhung gesetzlicher Mindestlohn 2024
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro erhöht. Bisher beträgt er 12 Euro. Es handelt sich dabei um den Brutto-Lohn, der für eine Stunde Arbeitszeit vom Arbeitgeber gezahlt wird.
In vielen Branchen besteht aufgrund Tarifvertrages ein höherer Mindestlohn. Es handelt sich dann um den tariflichen Mindestlohn. Nur tarifgebundene Arbeitgeber müssen ihn zahlen.
Minijobgrenze wird zum 1. Januar 2024 angehoben
Parallel zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns steigt auch die Minijobgrenze. Sie wird um 18 Euro auf 538 Euro angehoben. Dies ist direkt Folge der Anhebung des Mindestlohns. Verändert sich die Arbeitszeit nicht, so sollen auch Arbeitnehmer im Minijob von der Mindestlohnerhöhung profitieren und nicht die Grenze zur sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit überschreiten müssen.
Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrente wird 2024 angehoben
Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten werden zum 1. Januar 2024 ebenfalls angehoben. Gegenwärtig liegt die Hinzuverdienstgrenze bei der vollen Erwerbsminderungsrente noch bei 17.823,75 Euro. 2024 wird die Hinzuverdienstgrenze auf 18.558,75 Euro erhöht.
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung steigt die Hinzuverdienstgrenze 2024 auf 37.117,50 Euro.
Grundsicherung im Alter wird 2024 um 12,2 Prozent erhöht
Parallel zum Bürgergeld wird auch die Grundsicherung im Alter um 12,2 Prozent angehoben. Sie steht Rentnern zur Verfügung, deren Rente nur gering ist und für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Sie können ihre Rente mit der Grundsicherung im Alter aufstocken. Auch wer das Rentenalter erreicht hat und überhaupt keine Rente bezieht, hat Anspruch auf die Grundsicherung im Alter.
Außerdem wird 2024 der Rentenfreibetrag in der Grundsicherung auf 281,50 Euro erhöht: Rentner mit Grundsicherung dürfen ihre gesetzliche Rente bis zum halben Bürgergeld-Satz zusätzlich behalten (ve§ 82a Abs. 1 und 2 SGB XII), wenn und soweit ihre Bruttorente, also die Rente vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, 705 Euro oder höher ist und sie 33 Jahre mit Grundrentenzeiten aufweisen können.
Nachfolgend die Tabelle Grundsicherung im Alter 2024:
Tabelle Grundsicherung im Alter 2024
Regelbedarf Regelsatz 2024 nach Stufen | Grundsicherung im Alter 2024 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|
1 | Eckregelsatz | 502 Euro | 563 Euro |
2 | Paare; jeder Partner | 451 Euro | 506 Euro |
3 | nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern | 402 Euro | 451 Euro |
4 | Kinder von 14 bis 17 Jahren | 420 Euro | 471 Euro |
5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 Euro | 390 Euro |
6 | Kinder von 0 bis 5 Jahren | 318 Euro | 357 Euro |
Sozialversicherungsbeiträge steigen ab März 2024
2024 steht eine Erhöhung der Sozialversicherungsabgaben an. So wird der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen auf durchschnittlich 1,7% (im Vergleich zu 1,6% im Vorjahr) im März 2024 erhöht. Jede Krankenkasse entscheidet allerdings selbst, wie hoch sie den Zusatzbeitrag erhöhen möchte. Diese Änderung betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Rentner.
Zusammenfassung zu Änderungen und Neuerungen 2024 bei Rente, Bürgergeld und für Arbeitnehmer
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
2024 ergeben sich viele Änderungen und Neuerungen hinsichtlich Geld, Einkommen und Verdienst.
- Der Bürgergeld Regelsatz wird 2024 erhöht.
- Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird 2024 erhöht.
- Die Rente wird 2024 erhöht.
- Für einige Rentner gibt es 2024 einen Zuschuss zur Rente zusätzlich zur Rentenerhöhung.
- Das Pflegegeld wird 2024 erhöht.
- Der gesetzliche Mindestlohn wird 2024 erhöht.
- Die Minijobgrenze wird 2024 angehoben.