Alleinerziehend: Unterhalt berechnen, Ansprüche durchsetzen – Tipps für Mütter

Die überwiegende Anzahl aller Alleinerziehenden sind Frauen. Alleinstehende Mütter mit Kindern sind oft auf staatliche finanzielle Unterstützung angewiesen. Welche Möglichkeiten es gibt, lesen Sie in unserem Artikel.

Der Anspruch auf Kindesunterhalt ist nicht der einzige Anspruch auf finanzielle Unterstützung, den alleinerziehende Mütter mit Kind haben.
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Der 8. März 2024 ist der Internationale Tag der Frau. Das ist uns Anlass, die Rechte alleinerziehender Mütter zu betrachten, insbesondere unter dem Blickwinkel von Unterhalt und Geld. Die weit überwiegende Zahl aller alleinerziehenden Elternteile sind Frauen. Aus diesem Grund haben wir auch die Überschrift „ Alleinerziehende Mutter mit Kind“ gewählt. Das ist keine Diskriminierung der Väter, sondern den Tatsachen geschuldet.

In der Welt der alleinerziehenden Mütter  gibt es viele Fragen und Herausforderungen. Wie berechnet man den Unterhalt und setzt Ansprüche durch? Unser Beitrag  bietet hilfreiche Informationen und Beratung für Mütter in Deutschland. Wir geben Ihnen Tipps und Leitfaden, um das Beste für sich und Ihre Kinder herauszuholen. Lesen Sie und seien Sie willkommen in der Community für alleinerziehende Mütter auf der Suche nach Hilfe und Unterstützung.

Alleinerziehend – Herausforderungen und Rechte

Anspruch auf Unterhalt für alleinerziehende Mütter mit Kind

Der 8. März 2024 ist der Internationale Tag der Frau. Anlass, über die Rechte von alleinerziehenden Müttern mit Kind auf Unterhalt und finanzielle Unterstützung nachzudenken und nachzulesen.

In Deutschland stehen alleinerziehende Mütter oft vor großen Herausforderungen. Informationen und Unterstützung sind jedoch entscheidend, um die Rechte als Alleinerziehende durchzusetzen. Beratungsstellen für Familien können hilfreiche Leistungen und Tipps bieten, insbesondere wenn es um Fragen des Unterhalts für Kinder geht. Bürgergeld mit dem Mehrbedarf für Alleinerziehende, das Kindergeld, der Unterhaltsvorschuss, all das sind finanzielle Hilfen, die das Leben als alleinerziehende Mutter erleichtern können.

Wann gilt man als alleinerziehende Mutter?

Als Alleinerziehende gilt man, wenn man alleine die Verantwortung für die Betreuung und Erziehung des Kindes trägt. Das ist der Fall, wenn man als alleinstehende Mutter das Kind ohne Unterstützung eines Partners erzieht. Insbesondere nach einer Trennung oder Scheidung, wenn der andere Elternteil nicht im gleichen Haushalt lebt, hat man den Status alleinerziehende Mutter.  

Es ist nicht notwendig, dass man das alleinige Sorgerechts für das Kind hat. Es kommt lediglich darauf an, dass man das Kind überwiegend allein betreute.

In § 21 Abs. 3 SGB II und § 30 Abs. 3 SGB XII gibt es für den dortigen Bereich (Bürgergeld, Grundsicherung) eine Definition von alleinerziehenden Personen.

Unterhalt berechnen als alleinerziehende Mutter

Klar, alleinerziehende Mütter haben es schwer, für sich allein zu sorgen. Die Betreuung des Kindes nimmt einen Großteil ihrer Energie und Zeit in Anspruch. Aus diesem Grund haben Mütter für ihr Kind Anspruch auf Unterhalt gegen den Kindesvater. 2024 ist der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle angehoben worden. Er stellt sich wie folgt dar:

Tabelle Mindestunterhalt Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle

Einkommens-gruppeNettoeinkommen ders unterhaltspflichtigen ElternteilsKindesunterhalt für Altersstufe 0 bis 5 JahreKindesunterhalt für Altersstufe 6 bis 11 JahreKindesunterhalt für Altersstufe12 bis 17 Jahre
1bis 2.100480551645

Tipps zur erfolgreichen Durchsetzung von Unterhaltszahlungen

Nur selben zahlt der Vater den Kindesunterhalt. Oftmals muss er eingefordert werden. Das kann zum einen mit Hilfe eines Rechtsanwalts geschehen. Aber auch mittels des Jugendamtes. Dort kann man eine sogenannte Beistandschaft beantragen. Diese kümmert sich dann um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Unterhaltsvorschuss – wenn der Vater nicht zahlt und bis der Vater zahlt

Bleibt die Zahlung von Kindesunterhalt aus, so kann beim örtlichen Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Dieser muss vom Vater zurückgezahlt werden, wenn er dazu finanziell in der Lage ist. In den allermeisten Fällen zahlt der Vater die Summen des vom Jugendamt geleisteten Unterhaltsvorschusses jedoch nicht zurück. Nach tageschau.de sind es gerde einmal 13 Prozent der Fälle, in denen der Staat das Geld wieder eintreiben kann.

Die Beträge des Unterhaltsvorschusses sind 2024 ebenfalls angehoben worden, entsprechend dem Mindestunterhalt.

Eine Tabelle zur Höhe des Unterhaltsvorschusses finden Sie hier: Tabelle Unterhaltsvorschuss 2024

Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende beantragen: Bürgergeld mit Mehrbedarf

Auch für sich selbst können Sie als alleinerziehende Mutter verschiedene Leistungen und finanzielle Unterstützung beantragen. In erster Linie ist hier an das Bürgergeld mit dem entsprechenden Mehrbedarf für Alleinerziehende zu denken. Das Bürgergeld kann auch aufstockend beantragt werden, also dann, wenn man einen Job ausübt, das Gehalt aber nicht ausreicht. Da alleinerziehende Mütter einen Teil ihrer Zeit für die Kinderbetreuung aufwenden müssen, können sie oftmals nur in Teilzeit oder im Rahmen eines Minijobs arbeiten. Hier hilft dann das Bürgergeld, eventuell, je nach Höhe des Gehalts, das Wohngeld. Wohngeld ist vorrangig. Bürgergeld und Wohngeld kann man nicht gleichzeitig beziehen.

Wenn Sie sich über die Höhe des Bürgergeld und den Mehrbedarf für Alleinerziehende informieren wollen, können Sie dies hier: Mehrbedarf Alleinerziehende

Sie können auch den Bürgergeld Rechner benutzen, insbesondere wenn Sie Einkommen haben:

Bürgergeld Rechner

Beratungsstellen für alleinerziehende Mütter finden und nutzen

Alleinerziehenden Müttern stehen zahlreiche Beratungsstellen zur Verfügung, die Unterstützung und Hilfe anbieten. So bieten Jugendämter, Familienberatungsstellen von caritativen Organisationen Beratung an. Geben Sie einfach „Familienberatung“ zusammen mit Ihrem Wohnort in eine Suchmaschine ein.  

Zusammenfassung: Welche Gelder stehen mir als Alleinerziehende zu?

Als Alleinerziehende stehen Ihnen verschiedene Gelder und Unterstützungen zu. Dazu gehören unter anderem

  • der Unterhaltsvorschuss  nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, der  Ihnen finanzielle Hilfe vom Staat gewährt, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt.
  • das Kindergeld, welches Ihnen monatlich ausgezahlt wird, sowie auf den Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung.
  • den Kinderzuschlag; er wird von der Familienkasse zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und beträgt maximal 292 Euro pro Monat.
  • das Wohngeld; Wohngeld kann beantragt werden, um Ihre Wohnkosten zu unterstützen.

Je nach Einkommen und Bedarf können Sie auch das Bürgergeld für Alleinerziehende in Anspruch nehmen.

Referenzen

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/chancen-und-teilhabe-fuer-familien/alleinerziehende

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/eltern-und-paare/fuenf-tipps-fuer-alleinerziehende

https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/trennung/allein-und-getrennt-erziehende-eltern