Der Bürgergeld Regelsatz beinhaltet für einen Singlehaushalt einen Regelbedarf von 40,75 Euro für die Stromkosten im Monat. Dies ist ein Defizit von ca. ein Viertel zu den wirklichen Stromkosten. Dies kann kein Bürgergeldempfänger bezahlen.
Unterdecklung der Stromkosten beim Bürgergeld
Nach umfassender Strompreis Recherche auf Online-Vergleichsportalen kann festgehalten werden, dass das neu eingeführte Bürgergeld keineswegs eine bessere Abdeckung der Stromkosten für Empfänger bietet als das alte Hartz IV-System. Im Bereich Wohnen und Energie sind für Singlehaushalte lediglich 42,55 Euro im Bürgergeld-Regelsatz vorgesehen, ohne Berücksichtigung der Miete. Hochgerechnet auf ein Jahr ergibt sich ein Betrag von 510,60 Euro. Allerdings belaufen sich die durchschnittlichen Stromkosten für einen Ein-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden trotz der Strompreisbremse auf etwa 640 Euro. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 25 Prozent im Vergleich zur Pauschale des Regelbedarfes. Die Berechnung basiert auf Durchschnittspreisen der Energieversorger und zeigt somit, dass das Bürgergeld in Bezug auf die Abdeckung der Stromkosten für Empfänger nicht ausreichend ist.
Kein Ende bei den Strompreisen in Sicht
Nach unserer Einschätzung ist der für die Stromkosten vorgesehene Betrag deutlich zu niedrig angesetzt. Auch nach der Anpassung der Regelsätze hat sich daran nichts geändert. Im Gegenteil, aufgrund des starken Anstiegs der Stromkosten hat sich das Problem sogar verschärft. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen ist mit der Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld um 53 Euro auf 502 Euro im Monat gestiegen, was einer Erhöhung von etwa 12 Prozent entspricht. Der Staat übernimmt weiterhin “angemessene” Kosten für Miete und Heizung. Allerdings muss die Stromrechnung aus dem Regelsatz beglichen werden, und diese ist momentan so hoch wie nie zuvor. Im Dezember 2022 betrug die Jahresrechnung für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5000 Kilowattstunden etwa 2300 Euro. Das entspricht einem durchschnittlichen Preis von 46 Cent pro kWh. Im Vergleich dazu zahlten Verbraucher im Jahr 2021 etwa 1700 Euro und damit rund 37 Prozent weniger. Eine Abflachung des Anstiegs ist nicht in Sicht: Seit Januar 2023 kam es zu hunderten von Fällen von Strompreiserhöhungen in der Grundversorgung.
Regelbedarf wird vom Gesetzgeber festgesetzt
Die Leistungen, die eigentlich das Existenzminimum eines Menschen sichern sollen, sind unzureichend, um den Monat zu überstehen. Besonders die explodierenden Strompreise verschlimmern die Situation für diejenigen, die auf Grundsicherung angewiesen sind. Die Jobcenter sind für die Auszahlung des Bürgergelds zuständig. Die steigenden Heiz- und Stromkosten stellen jedoch eine große Herausforderung für sie dar. Während die Heizkosten angemessen übernommen werden, sind die Stromkosten Teil des Regelbedarfes innerhalb des Bürgergeld Regelsatzes und werden vom Gesetzgeber festgelegt. Die Jobcenter haben keine eigenständige Möglichkeit, diese anzupassen.
Fazit
Die Lage auf dem Strommarkt wird weiterhin angespannt bleiben. Eine Besserung ist nicht in Sicht. Dies setzt die Bürgergeldempfänger mächtig unter Druck. Zu hoffen bleibt, dass die steigenden Preise bei der nächsten Festsetzung des Regelbedarfes berücksichtigt werden.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.