Urlaubsgeld, auch Urlaubsgratifikation oder 13./14. Monatsgehalt genannt, ist eine willkommene Sonderzahlung, die viele Arbeitnehmer in Deutschland erhalten. Obwohl es sich um eine freiwillige Leistung handelt, ist sie in einigen Branchen durch Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen geregelt. Die Höhe und der Zeitpunkt der Auszahlung können je nach Arbeitgeber variieren.
In unserem Artikel erklären wir das Urlaubsgeld genauer, gehen darauf ein, was zu beachten ist und wann ein Anspruch besteht.
Was ist Urlaubsgeld?
Wann muss der Arbeitgeber Urlaubsgeld zahlen?
Urlaubsgeld wird auch Urlaubsgratifikation oder 13./14. Monatsgehalt genannt. Es handelt sich um eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Es muss streng vom Urlaubsentgelt unterschieden werden, das der Lohnfortzahlung während des Urlaubs entspricht und gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wann besteht ein Anspruch auf Urlaubsgeld?
Einen Anspruch auf Urlaubsgeld kraft Gesetz gibt es nicht. Ein Recht auf Urlaubsgeld hat ein Arbeitnehmer somit nur dann, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Diese Vereinbarung kann im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung enthalten sein.
Der Arbeitsvertrag wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen, der Tarifertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband. Eine Betriebsvereinbarung schließt der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat ab.
Auch eine betriebliche Übung kann den Anspruch auf Urlaubsgeld begründen. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern regelmäßig und wiederholt Urlaubsgeld zahlt. Ab der dritten wiederholten Zahlung entsteht ein Vertrauenstatbestand, der einen Anspruch auf zukünftige Zahlung von Urlaubsgeld begründet. Nur dann, wenn der Arbeitgeber deutlich macht, dass er das Urlaubsgeld nur freiwillig zahlen, entsteht für die Zukunft keine Zahlungsverpflichtung.
Auszahlung des Urlaubsgeldes
Wann das Urlaubsgeld ausgezahlt wird, ergibt sich ebenfalls aus dem Arbeitsvertrag. Normalerweise wird der Juni oder Juli für die Zahlung vorgesehen.
Oftmals ist im Arbeitsvertrag eine Wartefrist vereinbart. Der Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld entsteht dann erst nach Ablauf dieser Frist, etwa nach einem Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Urlaubsgeld bei Kündigung
Bei einer Kündigung ist es fraglich, ob ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht. Denn Urlaubsgeld soll den Zeitraum von einem Jahr der Betriebszugehörigkeit abdecken. Hat das Urlaubsgeld Entgeltcharakter, wird es quasi als zusätzliches Gehalt ausgezahlt, dann besteht ein Zusammenhang für die erbrachte Arbeitsleistung. Folglich wird das Urlaubsgeld nur anteilig für die Dauer der Betriebszugehörigkeit im aktuellen Jahr gezahlt.
Hat das Urlaubsgeld den Zweck, die Betriebstreue zu belohnen, dann besteht Anspruch auf das Urlaubsgeld in voller Höhe.
Legt der Arbeitsvertrag fest, dass bei einer Kündigung überhaupt kein Urlaubsgeld gezahlt wird, so ist diese Regelung nur gültig, wenn das Urlaubsgeld als freiwillige Gratifikation gewährt wird, nicht wenn das Urlaubsgeld Entgeltcharakter hat. Dann muss anteilig Urlaubsgeld gezahlt werden.
Rückforderung von bereits gezahltem Urlaubsgeld
Bei einer Kündigung kann der Arbeitgeber Urlaubsgeld, das schon gezahlt wurde, anteilig zurückfordern, wenn dies vertraglich vorgesehen ist und wenn es sich bei der Zahlung um eine sogenannte Gratifikation handelt, die zu einem bestimmten Stichtag ausgezahlt wird.
Rückzahlungsklauseln knüpfen in aller Regel an eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers an.
Urlaubsgeld im Minijob
Auch bei einem Minijob gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei einem Vollzeit-Arbeitsvertrag. Minijobber dürfen innerhalb des Betriebes aber nicht ungleich behandelt werden – im Verhältnis zu Vollzeit-Beschäftigten. Erhalten diese Urlaubsgeld, müssen es auch Minijobber erhalten. Minijobber müssen hinsichtlich des Urlaubsgeldes allerdings die Jahresverdienstgrenze beachten.
Quelle
Eigene Recherche
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.