In Deutschland beträgt das Arbeitslosengeld (ALG 1) in der Regel 67 % des letzten Nettoeinkommens. Hiervon müssen die allgemeinen Lebenshaltungskosten und auch die Kosten für die Wohnung, also Miete und Heizkosten bezahlt werden. Die Miete ist jedoch in den vielen Fällen so hoch, dass das Arbeitslosengeld nicht dafür ausreicht. Arbeitslose haben dann nicht genug Geld haben, um beides, Miete und Lebensunterhalt zu bezahlen.
In nachfolgendem Artikel gehen wir der Frage nach, was Arbeitslose tun können, wenn das Arbeitslosengeld nicht für die Miete reicht?
Wohngeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld beantragen
Ist die Miete zu hoch, das Arbeitslosengeld zu niedrig, so können ergänzende Gelder beantragt werden: Wohngeld oder Bürgergeld!
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Miete zu bezahlen, wenn das Arbeitslosengeld nicht ausreicht. Eine Möglichkeit ist, Wohngeld zu beantragen. Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die Mietern mit geringem Einkommen zusteht. Die Höhe des Wohngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Einkommen, der Miethöhe und der Haushaltsgröße.
Gerade dann, wenn das Einkommen lediglich aus dem Arbeitslosengeld besteht, besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass ein Ergänzung durch Wohngeld möglich ist. Man sollte unbedingt einen Antrag bei der örtlichen Wohngeldamt stellen, um den Anspruch auf Wohngeld prüfen zu lassen.
Bürgergeld beantragen als Ergänzung zum Arbeitslosengeld
Besteht kein Anspruch auf Wohngeld, weil es zusammen mit dem Arbeitslosengeld den Bedarf des Arbeitslosen nicht decken würde, kann ergänzend Bürgergeld beantragt werden.
Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Arbeitslose, die nicht genug Geld haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Höhe des Bürgergeldes hängt – wie das Wohngeld – von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Einkommen, dem Vermögen und den Lebenshaltungskosten.
Karenzzeit hinsichtlich der Miete
Im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld wird die Miete vom Jobcenter in voller Höhe übernommen, selbst wenn sie nicht angemessen ist. Das nennt man Karenzzeit. Eine Angemessenheitsprüfung der Miete findet erst nach Ablauf von 12 Monaten Leistungsbezug statt.
Wo muss der Antrag auf ergänzendes Bürgergeld gestellt werden
Den Antrag auf ergänzendes Bürgergeld muss man beim örtlichen Jobcenter stellen. Es geht auch online über das Internetportal der Bundesagentur für Arbeit. Hier ist der Link: Bürgergeld beantragen
Zusammenfassung zu Arbeitslosengeld reicht nicht für Miete
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Wenn das Arbeitslosengeld nicht für die Miete reicht, ist es wichtig, sich über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren, wie man die Miete bezahlen kann. In vielen Fällen gibt es staatliche Leistungen, die Arbeitslosen helfen können, ihre Miete zu zahlen. Die Hauptmöglichkeiten sind:
- Wohngeld
- Bürgergeld
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.