Der Grundsatz ist einfach: wer arbeitslos geworden ist, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Doch es gibt Fälle, in denen das Arbeitslosengeld nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt abzudecken, insbesondere wenn eine Familie versorgt werden muss. Deshalb stellt sich die Frage, ob – bei Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld – arbeitslose Menschen gleichzeitig Bürgergeld beantragen und beziehen können. Fraglich ist in diesem Zuammenhang auch, ob das Arbeitslosengeld auf das Bürgergeld angerehnet wird und, wenn ja, ob die Einkommensfreibeträge greifen.
Diese Fragen beantworten wir in unserem Artikel in verständlichen Worten.
Anspruch auf Arbeitslosengeld neben dem Anspruch auf Bürgergeld?
Reicht das Arbeitslosengeld nicht zum Leben, so kann gleichzeitig Bürgergeld beantrag und bezogen werden.
Um die Frage zu beantworten, ob neben dem Anspruch auf Arbeitslosengeld auch ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen kann, muss zunächst geklärt werden, wann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gegeben ist. Besteht dieser bei Arbeitslosigkeit nämlich nicht, kann sofort Bürgergeld beantragt werden.
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Arbeitslosigkeit, also kein Arbeitsverhältnis
- Erwerbsfähigkeit: man ist in der Lage, mindestens 15 Stunden wöchentlich eine versicherungspflichtigen Beschäftigung auszuüben.
- Arbeitslosmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit – online oder persönlich in der örtlichen Arbeitsagentur
- Suche nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
- Anwartschaftszeit ist erfüllt
Wann ist die Anwartschaftszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllt?
Die Anwartschaftzeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld ist erfüllt, wenn man in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert war. Man ist versichert, wenn man ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausübt. Für die Anwartsschaftszeit werden die Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des 30-Monate-Zeitraumes zusammengerechnet.
Daneben zählen für die Anwartschaft folgende Zeiten:
– freiwillige Arbeitslosenversicherung
– Kindererziehung bis zum 3. Lebensjahr
– Bezug von Krankengeld
– freiwilliger Wehrdienst, FSJ oder BFD
Insgesamt muss man mindestens 12 Monate an Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung erfüllt haben.
Bürgergeld nur, wenn Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht hoch genug ist
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt i.d.R. 60 Prozent des letzten Nettolohns.
Dabei geht der Anspruch auf Arbeitslosengeld einem Anspruch auf Bürgergeld immer vor. D.h, Bürgergeld wird nur bewilligt, wenn kein oder nur ein geringer, nicht den Lebensunterhalt deckender Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Vorrangig muss auch geprüft werden, ob neben dem Anspruch auf Arbeitslosengeld ein Anspruch auf Wohngeld gegeben ist.
Weitere Infos zum Wohngeldanspruch: Wohngeld beantragen
Die Höhe des Bürgergeldes neben dem Arbeitslosengeld bestimmt sich nach der persönlichen und familiären Situation des Antragstellers. Informationen zur Höhe des Bürgergeldes gibt es detailliert hier: Bürgergeld Höhe.
Wann besteht Anspruch auf Bürgergeld neben dem Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ein Anspruch auf Bürgergeld neben dem Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn das Arbeitslosengeld nicht ausreicht (eventuell auch zusammen mit Wohngeld) um den eigenen oder den Lebensunterhalt der Familie zu decken.
Um keine Ansprüche zu versäumen, sollte man, wenn überschaubar ist, dass das Arbeitslosengeld nur gering ausfällt, gleichzeitig einen Antrag auf Bürgergeld (und Wohngeld) stellen. Man kann sich bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter beraten lassen.
Es empfiehlt sich, auch einen Bürgergeld-Rechner zu nutzen. So kann man selbst schon feststellen, ob ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Trifft das zu sollten man umgehend Bürgergeld beantragen. Das ist formlos mittels Email an das Jobcenter möglich, aber auch Online. Den förmlichen Antrag muss man nachreichen. Antragsformulare zum Download im pdf-Format findet man hier: Antragsformular Bürgergeld.
Gelten die Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld auch für das Arbeitslosengeld?
Wer neben dem Bürgergeld ein Erwerbseinkommen erzielt, darf davon einen Teil behalten. Dieser Teil wird also nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Welche Freibeträge bei Erwerbseinkommen es gibt, ist hier erklärt: Bürgergeld Freibeträge bei Erwerbseinkommen.
Zählt das Arbeitslosengeld auch als Erwerbseinkommen, so dass nur ein Teil auf das Bürgergeld angerechnet wird? Diese Frage muss verneint werden. Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Außerdem dienen sollen die Freibeträge beim Erwerbseinkommen einen Anreiz dafür schaffen, dass eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Deshalb lassen sich Arbeitslosengeld und Einkommen aus Erwerbstätigkeit nicht gleichsetzen. Für das Arbeitslosengeld gelten die Einkommensfreigrenzen beim Bürgergeld nicht.
Zusammenfassung zu Bürgergeld und Arbeitslosengeld gleichzeitig beantragen
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Reicht das Arbeitslosengeld zum Lebensunterhalt nicht aus, kann gleichzeitig Bürgergeld beantragt und bezogen werden.
- Arbeitslosengeld gibt es nicht in jedem Fall der Arbeitslosigkeit, sondern nur wenn die Anwartschaftszeit erfüllt ist.
- Das Arbeitslosengeld wird vollumfänglich auf das Bürgergeld angerechnet. Die Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld für Erwerbseinkommen gelten nicht für das Arbeitslosengeld.
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.