Unumkehrbar festgelegt – Die Bundesagentur für Arbeit bestätigt, dass die bevorstehende Erhöhung des Bürgergelds im Jahr 2024 in Stein gemeißelt ist. Trotz kontroverser Diskussionen stehen die Zeichen auf Veränderung, da die Auszahlungen schon in Vorbereitung sind und eine Umkehr der Entscheidung technisch nicht mehr machbar sei. Lesen Sie, wie die Weichen für die Zukunft des Bürgergelds unwiderruflich gestellt wurden.
Erhöhung kann nicht Rückgängig gemacht werden
Laut der Bundesagentur für Arbeit kann die geplante Erhöhung des Bürgergelds zu Beginn des Jahres 2024 nicht rückgängig gemacht werden. Ein Sprecher erklärte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, dass die Auszahlungsprozesse bereits im Gange seien und es technisch nicht mehr möglich sei, andere Werte als die bisher veröffentlichten für Januar 2024 umzusetzen.
Ab 1. Januar 2024 12 Prozent Erhöhung des Bürgergeldes
Laut dem Vorhaben der deutschen Bundesregierung sollen die über fünf Millionen Menschen, die Bürgergeld beziehen, ab dem 1. Januar 2024 durchschnittlich rund zwölf Prozent mehr Geld erhalten – Alleinstehende würden dann einen Betrag von 563 Euro bekommen. Die genauen Berechnungsgrundlagen für diese Erhöhung des Bürgergelds sind gesetzlich festgelegt und werden jedes Jahr bis Ende Oktober vom Bundessozialministerium bestimmt.
Die Regelsätze 2024 im Einzelnen
Regelbedarfsstufe | Regelsatz 2024 | Personengruppe |
---|---|---|
Regelbedarfsstufe 1 | 563 € (+61 Euro) | Alleinstehende Person |
Regelbedarfsstufe 2 | 506 € (+55 Euro) | Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft |
Regelbedarfsstufe 3 | 451 € (+49 Euro) | Volljährige in einer stationären Einrichtung und nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern |
Regelbedarfsstufe 4 | 471 € (+51 Euro) | Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren |
Regelbedarfsstufe 5 | 390 € (+42 Euro) | Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren |
Regelbedarfsstufe 6 | 357 € (+39 Euro) | Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren |
Einige Politiker sind gegen die Erhöhung
Einige Politiker haben aufgrund der Haushaltskrise vorgeschlagen, die geplante Erhöhung des Bürgergeldes nicht umzusetzen. Sowohl Friedrich Merz, Vorsitzender der CDU, als auch Markus Söder, Vorsitzender der CSU, halten die geplante Erhöhung für übermäßig und unangemessen.
Im Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio äußerte auch der Finanzminister Christian Lindner (FDP) seine Kritik an der Erhöhung. Ursprünglich wurde mit einer deutlich höheren Inflationsrate gerechnet, weshalb er die aktuelle Erhöhung als “übertrieben” bezeichnete. Trotzdem ist Lindner skeptisch, ob diese Entwicklung noch aufgehalten werden kann. Jedoch sieht er Einsparpotenzial bei den Sozialausgaben, wie er selbst angibt.
Nullrunde gefordert
Seine Parteikollegen teilen diese Ansicht. Pascal Kober, der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, äußerte in einem Interview mit der “Bild”-Zeitung: “Angesichts der aktuellen Inflation könnte die Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes für 2024 möglicherweise zu hoch ausfallen.” Aus diesem Grund sei ein neues Berechnungsmodell erforderlich, das flexibler auf Veränderungen bei der Inflation reagieren könne und dadurch Anreize zur Arbeit für verschiedene Gruppen von Leistungsempfängern schaffe.
Der Vorsitzende der Bundestagsfraktion der FDP, Christian Dürr, äußerte die Meinung, dass es im Jahr 2025 eine Nullrunde geben sollte. Er erklärte: “Wenn das Bürgergeld im Jahr 2024 stärker steigt als die Inflation, dann ist es gerechtfertigt, im darauffolgenden Jahr keine weiteren Anpassungen vorzunehmen. Dies wäre auch rechtlich möglich und alles andere würde ein falsches Signal senden”, sagte er gegenüber der Zeitung.
Hubertus Heil kritisiert
Laut Aussage der Tagesschau kritisierte am Montag Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) scharf die Entscheidung, den Betroffenen eine Anpassung der Regelsätze zu verweigern. Er bezeichnete dies als moralisch unverantwortlich und nicht mit der Verfassung vereinbar. Ein Sprecher von Heil betonte zudem, dass es aufgrund geltenden Rechts keinen Spielraum für ein eigenes Ermessen bei der Fortschreibung der Regelsätze im kommenden Jahr gebe, so die Tagesschau.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.