Der Vorsitzende der CDU, Friedrich Merz, präsentierte auf der Klausurtagung in Heidelberg seine Pläne zur Reform des Bürgergeldes. Personen über 58 Jahre sollen künftig mehr Geld erhalten, wenn sie unverschuldet arbeitslos geworden sind. Des Weiteren soll die Unterstützung nur noch an diejenigen ausgezahlt werden, die tatsächlich bedürftig sind.
Es muss mehr differenziert werden
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann bestätigte gegenüber BILD, dass es wichtig sei, wieder einen deutlichen Unterschied zwischen Versicherungsleistungen, die durch Beiträge finanziert werden, und Sozialleistungen, die aus Steuergeldern bezahlt werden, zu machen. Es sollte eine differenzierte Behandlung geben: Personen, die in das System einzahlen, sollten mehr erhalten als jene Menschen, deren Lebensunterhalt von den Steuergeldern anderer abhängt.
Aus diesem Grund plant die CDU Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitslosengeldes für langjährig Versicherte während der ersten Monate der Arbeitslosigkeit – schließlich handelt es sich dabei um eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung.
Bürgergeld soll reformiert werden
Die Partei plant gleichzeitig, die steuerfinanzierten Sozialleistungen wie das Bürgergeld und Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz so zu überarbeiten, dass sie nur den Bedürftigen zugutekommen.
Bürgergeld soll umbenannt werden
“Wir müssen eine umfassende Reform durchführen”, erklärte Linnemann. Gleichzeitig soll auch der Begriff “Bürgergeld” abgeschafft werden, da er laut CDU irreführend ist. Es handelt sich tatsächlich um Sozialhilfe, nicht um Geld, auf das jeder Bürger Anspruch hat.
Arbeitslosengeld I könnte auf 80 Prozent steigen
Bislang beträgt das Arbeitslosengeld I 60 Prozent vom vorherigen Nettogehalt oder 67 Prozent, wenn ein Kind im Haushalt lebt. In der Partei kursieren zwei verschiedene Zahlen: So könnte das Arbeitslosengeld I in den ersten Monaten entweder auf 75 Prozent oder auf 80 Prozent des letzten Nettogehalts angehoben werden.