Ist es möglich für Studierende, das Bürgergeld zu beantragen und eine Bewilligung zu erhalten? Im Allgemeinen ist dies eher unwahrscheinlich, jedoch existieren einige Ausnahmen. Lassen Sie uns Ihnen die aktuelle Lage erläutern.
Prinzipiell gibt es kein Bürgergeld für Studenten
Während ihrer Vollzeitstudien oder Berufsschulausbildungen sind Studierende voll und ganz auf ihre Bildung fokussiert und können dem Arbeitsmarkt in dieser Phase nicht zur Verfügung stehen. Dies ist einer der Gründe, weshalb Studenten in der Regel kein Bürgergeld erhalten. Stattdessen haben sie Anspruch auf Leistungen in Form von BAföG. Obwohl Studenten normalerweise vom Bezug von Bürgergeld ausgeschlossen sind, gibt es auch Ausnahmen.
Besondere Lebensumstände ermöglicht Studenten Bürgergeld zu beziehen
Unter besonderen Lebensumständen kann es für Studierende möglich sein, trotz ihrer Nicht-Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt, Bürgergeldleistungen zu beziehen. Der Paragraph 7, Absatz 5 im Sozialgesetzbuch (SGB) II regelt dies. Personen, deren Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungsfähig ist, haben in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld. Doch dies ist nur ein Teilaspekt, denn der SGB-Abschnitt behandelt auch Ausnahmen von dieser Regelung. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Studierende zu diesen Ausnahmen zählen.
Wann erhalten Studenten Bürgergeld?
Sowohl das BAföG als auch das Bürgergeld können in Anspruch genommen werden, wenn Studenten oder Auszubildende nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu finanzieren und somit auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Zunächst sollten das Schonvermögen sowie die Unterhaltspflicht der Eltern geprüft werden, bevor ein Anspruch auf Bürgergeld in Betracht gezogen wird. Ein Erststudium ist grundsätzlich “fast immer förderungsfähig” mit BAföG, insbesondere für den Besuch einer öffentlichen Hochschule.
Gemäß Paragraph 7, Absatz 6 des Gesetzbuches gibt es Ausnahmeregelungen, die unter bestimmten Umständen dazu führen können, dass Studenten Bürgergeld erhalten. Diese Regelungen sind durch den Gesetzgeber zwar sehr komplex und umfassend formuliert, beinhalten aber spezifische Teilbereiche, in denen die Voraussetzungen klar definiert sind.
Laut Studis-online.de haben Schüler der Klassen 1 bis 9 an allgemeinbildenden Schulen Anspruch auf Bürgergeld. Diese Zeit kann nicht durch BAföG unterstützt werden, was diesen Anspruch begründet. Auch Schüler, die bei ihren Eltern wohnen, keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können und eine weiterführende allgemeinbildende Schule besuchen, können demnach Bürgergeld beantragen.
Bürgergeld bei langer Krankheit oder Teilzeitstudium möglich
Das Bürgergeld kann erfolgreich erhalten werden, wenn das Studium pausiert wird. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind und man nicht mehr bei den Eltern wohnt, besteht ebenfalls der Anspruch auf Bürgergeld, sofern kein Anspruch auf BAföG besteht.
Ein weiteres Sonderrecht besteht, wenn das Studium aufgrund von Erkrankungen, Schwangerschaft oder Kindererziehung unterbrochen werden musste. Sollten diese Gründe über einen Zeitraum von drei Monaten hinaus andauern, entfällt der Anspruch auf BAföG. In diesem Falle sollte der Gesetzgeber dem Bürgergeld grünes Licht geben.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.