Das Wohngeld Plus ist das neue Wohngeld ab dem 1. Januar 2023. Es hat eine Erhöhung der Wohngeld-Zahlungen mit sich gebracht. Aber auch die Zahl der Anspruchsberechtigten hat sich durch die Gesetzesänderung zum Wohngeld ungefähr verdoppelt.
Beim Wohngeld gibt es einige Fristen zu beachten. Am 30. September läuft die wichtige Antragsfrist für den gleichnamigen Monat ab. Wer also noch Wohngeld für September beantragen möchte, muss dies an sich bis zum 30. September um 24.00 Uhr tun. Doch es gibt für den Antrag im September eine Verlängerung.
In nachfolgendem Artikel zeigen wir auf, welche und wie sie funktioniert. Doch zunächst einige Hintergrundinformationen zum Wohngeld.
Wohngeld und Wohngeld Plus
Für den Wohngeld Antrag muss eine Frist eingehalten werden. Rückwirkend kann er nur in Ausnahmefällen gestellt werden.
Was ist Wohngeld Plus?
Wohngeld Plus ist eine Reform des Wohngeldes, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Sie soll Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung unterstützen und ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen.
Anspruch auf Wohngeld
Anspruch auf Wohngeld Plus haben Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 1.372 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt, 1.854 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt und 2.316 Euro für einen Drei-Personen-Haushalt. Außerdem müssen die Wohnkosten angemessen sein.
Höhe des Wohngeldes
Die Höhe des Wohngeldes Plus wird individuell berechnet und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter dem Einkommen, den Wohnkosten und der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Im Durchschnitt wird das Wohngeld Plus um 190 Euro auf 370 Euro pro Monat erhöht.
Antrag auf Wohngeld
Wohngeld Plus kann bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragt werden. Die Antragsformulare sind online oder bei der Wohngeldbehörde erhältlich.
Frist für den Wohngeldantrag
Die Antragsfrist für Wohngeld beträgt zwei Monate nach Bezugsbeginn des Wohnraums. Wird der Antrag nicht innerhalb dieser Frist gestellt, kann der Anspruch auf Wohngeld ganz oder teilweise entfallen.
Der Antrag auf Wohngeld kann formlos gestellt werden. In diesem Fall muss der formelle Antrag mit den erforderlichen Unterlagen in angemessener Frist nachfolgen. Als angemessen gilt eine Frist von zwei Wochen. Man kann allerdings eine Fristverlängerung beim Wohngeldamt beantragen.
Änderungsmitteilungsfrist
Änderungen in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, die sich auf den Wohngeldanspruch auswirken können, müssen der Wohngeldbehörde innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden. Dazu gehören zum Beispiel Änderungen des Einkommens, der Anzahl der Haushaltsmitglieder oder des Mietzinses.
Tipp: Um die Fristen einzuhalten, sollte der Antrag auf Wohngeld frühzeitig gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen können bei der Wohngeldbehörde angefordert werden.
Frist versäumt: Wohngeld-Antrag rückwirkend stellen – nur so geht es
Der Wohngeldantrag kann grundsätzlich nicht rückwirkend gestellt werden. Der Antrag entfaltet nur Rückwirkung zum 1. Tag des Monats, in dem er gestellt worden ist.
§ 28 SGB X regelt jedoch eine Ausnahmemöglichkeit für einen rückwirkenden Wohngeldantrag. Ein rückwirkenden Antrag auf Wohngeld ist möglich, wenn ein Antrag auf Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, BAB oder BAföG abgelehnt wurde und nur deshalb kein Antrag auf Wohngeld gestellt wurde.
Ein rückwirkender Antrag auf Wohngeld ist auch möglich, wenn eine der gerade genannten Sozialleistungen zurückgefordert wird. Der Antrag muss spätestens innerhalb 6 Monaten gestellt werden, nachdem der Bescheid auf Rückforderung oder Ablehnung rechtswirksam geworden ist.
Antrag: Fristende fällt auf einen Samstag oder Sonntag oder gesetzlichen Feiertag
Fällt das Ende der Frist für den Wohngeldantrag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so läuft die Frist erst am folgenden Werktag ab. Das heißt: ist der letzte Tag des Monats ein Wochenende oder Feiertag, so kann der Wohngeldantrag für jenen Monat noch am ersten Werktag des folgenden Monats gestellt werden, und zwar bis 24.00 Uhr. Es kommt auf den Zugang des Antrags bei der Wohngeldstelle an.
Da also der 30. September auf einen Samstag fällt, kann der Wohngeldantrag für September noch am Montag den 2. Oktober gestellt werden.
Zusammenfassung zur Frist zum Wohngeld Antrag
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst
- Wohngeld muss beantragt werden.
- Für den Wohngeld Antrag gibt es eine Frist. Eine rückwirkende Antragstellung ist grundsätzlich nicht möglich.
- Wohngeld gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.
- Für September 2023 gibt es eine wichtige Ausnahme zur Wohngeldantragsfrist.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.