Bürgergeld: 1 Milliarde Euro weniger für Unterkunftskosten 2024 – streichen Jobcenter Mietkosten?

Bürgergeld: 2024 1 Milliarde Euro wenige bei Unterkunftskosten geplant - streichen Jobcenter bei Mietkosten?
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In Presseberichten ist davon zu lesen, dass Unterkunftskosten  für Bezieher von Bürgergeld gekürzt werden würden –  könnten oder sollten…? Dabei wird der Entwurf des Finanzministeriums für den Bundeshaushalt 2024 herangezogen, der eine Kürzung von ca. 700 Millionen Euro bei den Unterkunftskosten im Rahmen des Bürgergeld Gesetzes, des SGB II vorsieht. Das würde auch Kürzungen von kommunalen Geldern für die Kosten der Unterkunft von Bürgergeld Beziehern nach sich ziehen. Im Raum stehen deshalb Einsparungen von 1 Milliarde Euro!

Müssen sich nun Millionen von  Beziehern von Bürgergeld Sorgen machen, dass ihre Miete nicht mehr voll übernommen wird? Müssen sie sich Sorgen, in eine günstigere Wohnung umzuziehen? Gibt es überhaupt günstigere Wohnungen?

Wir erklären in nachfolgendem Artikel, was es mit der geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt 2024 hinsichtlich der Bürgergeld Unterkunftskosten auf sich hat, beispielsweise, ob Jobcenter künftig nicht mehr alle Kosten der Unterkunft übernehmen.

Hintergrund der Kürzung: Zahl der Bürgergeld Bezieher steigt

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat im  Entwurf für den Bundeshaushalts für  2024 die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Bürgergeld Gesetz (SGB II) eine Kürzung von 700 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr vorgesehen.

Auf Seite 21 des Haushaltsplans (Entwurf) für 2024 ist folgendes zu lesen: „Die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung geht von einer Eintrübung der wirtschaftlichen Aussichten aus. Eine steigende Anzahl an SGB II Leistungsbeziehenden und höhere Energiepreise führen zu höheren Ausgaben der passiven Leistungen nach dem SGB II.“

Daraus ergibt sich die Begründung für diese geplante Kürzung: Das  Bundesministerium der Finanzen (BMF) geht davon aus, dass es im kommenden Jahr mehr Menschen geben wird, die auf Bürgergeld angewiesen sind.  Das Ministerium erwartet dies, weil sich die wirtschaftliche Entwicklung im nächsten Jahr voraussichtlich negativ darstellen wird.

Widerspruch zum Koalitionsvertrag

Die geplanten Kürzungen im Bereich der Unterkunftskosten stehen im Widerspruch zu den Vereinbarungen der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag. Dort ist  auf Seite 59 nachzulesen, die Erstattung der Kosten der Unterkunft transparenter und rechtssicherer ausgestalten werden sollen. Deshalb sollte ein verbesserter gesetzlicher Rahmen, also ein besseres Gesetz als bisher, für die Anwendung der kommunalen Angemessenheitsgrenzen geschaffen werden. Außerdem sollte eine  jährliche Überprüfung der Angemessenheitsgrenzen und eine entsprechende Anpassung stattfinden. Den Kommunen solle geholfen werden, die Kosten der Unterkunft und Heizung als Pauschalen, ihrer Region entsprechend, auszuzahlen.

Der Haushaltsplan für 2024 steht somit in deutlichem Widerspruch zu dem, was im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist.

1 Milliarde Euro sollen gestrichen werden

Was bedeutet die Kürzung von 700 Millionen Euro konkret? Bei den 700 Millionen Euro handelt es sich um Geld des Bundes. Wird das gekürzt, wird auch zwingend der kommunale Anteil an den Unterkunftskosten gekürzt. Das macht etwa ein Drittel der gesamten Leistungen aus. Der kommunale Anteil wird dann um ca. 32 Prozent gekürzt. In Euro: über 300 Millionen Euro. Insgesamt steht somit eine Kürzung von 1 Milliarde Euro an.

Was bedeuten die Kürzungen im Haushalt für die betroffenen Bezieher von Bürgergeld?

Bürgergeld Bezieher haben einen Rechtsanspruch darauf, dass das Jobcenter die angemessenen Kosten ihrer Unterkunft zahlt. Das Jobcenter muss also die Miete, die Heizkosten, die Nebenkosten übernehmen, wenn sie angemessen sind.

Bezieher von Bürgergeld müssen somit nicht befürchten, dass das Jobcenter nunmehr etwas an den Leistungen für die Unterkunft kürzt. Denn: Bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft handelt es sich um einen Rechtsanspruch, einen gesetzlichen Anspruch. Solange das SGB II, das Bürgergeld Gesetz, nicht geändert wird, so lange ändert sich auch nichts an dem Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft! Eine Gesetzesänderung steht nicht im Raum.

Zusammenfassung zu Bürgergeld und Kürzung von Unterkunftskosten

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Das Bundesfinanzministerium will im Haushalt 2024 weniger Mittel für Unterkunftskosten der Bürgergeld Bezieher bereitstellen. Insgesamt könnte sich eine Kürzung von 1 Milliarde Euro ergeben.
  • Dennoch: Bezieher von Bürgergeld müssen sich keine Sorge machen. Es gilt das Bürgergeld Gesetz, das einen Anspruch auf Übernahme angemessener Kosten der Unterkunft garantiert.