Das Bürgergeld hat die umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnete staatliche Sozialleistung abgelöst.. Es sichert nunmehr den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen, bedürftigen Menschen und ihrer Familie. Wichtiges Ziel ist eine Wiedereingliederung in die Arbeit.
Auch Kinder von Bürgergeld-Empfängern haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung für ihre Freizeitaktivitäten. Dazu gehören – neben dem Bürgergeld Regelsatz für Kinder – auch Vereinsbeiträge, etwa für einen Sportverein, für die Musikschule oder einen sonstigen Verein.
In nachfolgendem Artikel zeigen wir, welche Zuschüsse Eltern für Ihre Kinder, die einem Verein beitreten möchten, beantragen können.
Welche Zuschüsse gibt es für Freizeitaktivitäten der Kinder?
Bezieher von Bürgergeld können für ihre Kinder beim Jobcenter einen Zuschuss für einen Verein, z.B. eine Musikschule, beantragen. Das gilt auch für Eltern, die den Kinderzuschlag erhalten.
Kinder unter 18 Jahren können einen Zuschuss von 15 Euro monatlich für Sport, Freizeit oder kulturelle Aktivitäten bekommen. Das sind 180 Euro Euro pro Jahr. Der Zuschuss wird als Pauschale gezahlt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Kind ist unter 18 Jahre alt.
- Die Eltern oder der alleinerziehende Elternteil beziehen Bürgergeld. Oder:
- Es besteht ein Anspruch auf den Kinderzuschlag.
- Das Kind nimmt regelmäßig an einer Freizeitaktivität teil.
Wie beantrage ich den Zuschuss für die Kinder?
Der Antrag auf den Zuschuss für Vereinsbeiträge muss beim Jobcenter gestellt werden. Der Antrag kann online, per Email, per Post oder persönlich gestellt werden.
Weitere Zuschüsse für Kinder
Neben dem Zuschuss für Vereinsbeiträge gibt es noch weitere Zuschüsse für Kinder von Bürgergeld-Empfängern. Dazu gehören:
- Bildungspaket: Das Bildungspaket umfasst Leistungen für den Schulbedarf, die Mittagsverpflegung in Schule und Kita sowie die Teilnahme an Freizeitaktivitäten.
- Kita-Gebühren: Für Kinder unter drei Jahren können Eltern einen Zuschuss zu den Kita-Gebühren erhalten.
- Kindergeld: Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt.
Zusammenfassung zu Bürgergeld und Zuschuss für Vereinsbeiträge für Kinder
- Das Bürgergeld beinhaltet neben dem Regelsatz für Kinder eine finanzielle Unterstützung für Kinder, die in einem Verein Mitglied werden wollen.
- Der Zuschuss beträgt monatlich 15 Euro, jährlich: 180 Euro, und kann für den Vereinsbeitrag eingesetzt werden.
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.