Eine besonders bedeutende Neuerung ist die Einführung eines neuen Bonus: Dem sogenannten “Bürgergeld-Bonus” für Weiterbildung. Dieser beläuft sich monatlich auf stolze 75 Euro und wird vom Jobcenter an Personen gezahlt, die eine Fortbildung absolvieren – unabhängig von einem Abschluss. Das Ziel dieses Bonusses liegt darin, dass er Teil des grundlegenden Konzeptes für das bundesweite “Jahrzehnt der Weiterbildung” sein soll und somit finanzielle Unterstützung beim Einstieg in den Arbeitsmarkt bietet. Die geplanten Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass mehr Menschen Zugang zu Bildung und Qualifikation erhalten können – wodurch auch ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessert werden sollen.
Unterschied Bürgergeld Bonus und Weiterbildungsgeld
Der Bürgergeld Bonus muss vom Weiterbildungsgeld unterschieden werden. Das Weiterbildungsgeld wird für eine abschlussbezogene Weiterbildung gezahlt. Den Bürgergeld Bonus hingegen gibt es nur bei einer Weiterbildung, die nicht auf einen Berufsabschluss hinausläuft
Wie erfolgt die Förderung beim Bürgergeld Bonus?
Der Bürgergeld-Bonus ist ein Extra-Bonbon, ein Anreiz, die Weiterbildung durchzuführen. Er wird zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz, zur Miete und zusätzlich zu den eigentlichen Kosten der nicht-abschlussbezogenen Weiterbildung ausgezahlt.
Wichtigste und an sich einzige weitere Voraussetzung: der Bürgergeld Bezug. Den Bürgergeld Bonus gibt es nur im Rahmen des Bürgergeldes.
Die Höhe des Bürgergeld-Bonus beläuft sich auf 75 Euro im Monat. Es findet keine Anrechnung auf den Bürgergeld Regelsatz statt.
Welche Weiterbildung wird durch den Bürgergeld Bonus gefördert?
Beim Bürgergeld Bonus geht es um eine berufsfördernden Weiterbildungsmaßnahme, die mindestens 8 Wochen dauert. Der Bürgergeld Bezieher soll sich beruflich qualifizieren. Er kann einerseits seine beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse langfristig verbessern, anderseits erhält er mit dem Bürgergeld Bonus eine finanzielle Entlastung von 75 Euro monatlich.
Berufliche Qualifizierung geht Vermittlung in Arbeit vor
Der Bürgergeld Bonus ist Ausdruck des neuen Prinzips Weiterbildung vor Vermittlung in Arbeit. Beim Bürgergeld steht eine dauerhafte und nachhaltige Vermittlung in Arbeit im Vordergrund. Hierfür ist eine Qualifizierung notwendig. Berufliche Qualifizierung geht also einer Vermittlung vor.
Wer hat Anspruch auf den Bürgergeld Bonus?
Hauptvoraussetzung für den Anspruch auf den Bürgergeld Bonus ist der Bezug von Bürgergeld.
Weiterhin muss eine berufliche Qualifizierung mit einer Mindestdauer von 8 Wochen ab dem 01.07.2023 durchgeführt werden.
Eine berufliche Qualifizierung wird vom Jobcenter in aller Regel dann bewilligt, wenn
– der Anspruchsteller keinen Berufsabschluss hat oder
– seine beruflichen Kenntnisse nicht aktuell sind und deshalb Arbeitslosigkeit droht oder
– er sich beruflich umorientieren möchte.
Fazit zum Bürgergeld Bonus
Das Wichtigste zum Bürgergeld Bonus kurz zusammengefasst:
- Der Bürgergeld Bonus beträgt monatlich 75 Euro.
- Er wird für eine nicht abschlussbezogene berufliche Weiterbildung gezahlt, die die Chancen auf eine Arbeitsstelle verbessern soll.
- Die Weiterbildung muss mindestens 8 Wochen dauern.
- Den Bürgergeld Bonus von 75 Euro ist anrechnungsfrei, wird also nicht mit dem Bürgergeld Regelsatz verrechnet. Er wird auch zusätzlich zu den eigentlichen Kosten der Weiterbildungsmaßnahme gezahlt.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.