Stellen Sie sich vor, Sie haben eine schicke Eigentumswohnung erworben, aber plötzlich verlieren Sie Ihren Arbeitsplatz. Was passiert dann? Haben Sie Anspruch auf Bürgergeld? Auch wenn Sie noch nicht vollständig für Ihre Wohnung bezahlt haben, können Sie dennoch Bürgergeld beantragen. Doch unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich? Wird das Amt die Zinsen für Sie übernehmen? Diese und weitere Fragen können sich stellen, wenn Sie in einer noch nicht abbezahlten Eigentumswohnung leben und finanzielle Unterstützung benötigen. Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Antworten zu finden und Ihre finanzielle Situation erfolgreich zu meistern.
Hat sich seit der Einführung des Bürgergeldes für Immobilienbesitzer etwas geändert?
Ab dem 1. Januar 2023 wird das Arbeitslosengeld Hartz IV durch das neue Bürgergeld ersetzt. Angesichts dieser Änderung stellen sich nicht nur Mieter, sondern auch Wohnungs- und Hauseigentümer die Frage, ob sie Anspruch auf staatliche Grundsicherung haben und ob das Jobcenter die Zinsen für noch nicht abbezahlte Immobilien übernimmt. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie als Immobilieneigentümer mit laufendem Kredit erwarten können, ob Sie Anspruch auf volle Bürgergeld-Bezüge haben und ob die Amtsbehörden die Zinsen übernehmen. Wir möchten Ihnen hiermit alle relevanten Informationen vermitteln, damit Sie bestens auf die kommenden Veränderungen vorbereitet sind.
Was übernimmt das Jobcenter bei Krediten von Wohneigentum
Nach den Vorgaben des Gesetzgebers erhält nur derjenige finanzielle Unterstützung bei Arbeitslosigkeit, der nachweislich nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Doch wenn es um ein selbst genutztes Haus oder eine Eigentumswohnung geht, gibt es eine Ausnahme: Solche Immobilien zählen bei angemessener Größe zum sogenannten Schonvermögen, wie es in den Statuten der Arbeitsagentur für Arbeit festgelegt ist. Das bedeutet, dass Empfänger von Bürgergeld nicht dazu verpflichtet sind, ihre Immobilie zu verkaufen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu vermeiden.
Die Entscheidung, ob das eigene Wohneigentum angemessen ist, hängt nicht nur von dem aktuellen Quadratmeterpreis der Wohnung ab, sondern auch vom Mietspiegel des Wohnorts. Nur wenn diese Faktoren verhältnismäßig sind, besteht die Chance, dass das Jobcenter die zusätzlichen Unterhaltskosten für eine Eigentumswohnung übernimmt.
Es gibt einige finanzielle Belastungen, die beim Besitz eines Hauses nicht vermieden werden können. Dazu zählen unter anderem die Grundsteuer sowie die Wohngebäudeversicherung. Ebenso müssen regelmäßig Instandhaltungs- und Reparaturkosten eingeplant werden, um den Wert der Immobilie zu erhalten. Doch auch die Schuldzinsen für Hypotheken können zu einer zusätzlichen Belastung werden. In diesem Fall kann das Jobcenter unter bestimmten Umständen unterstützend eingreifen. Es ist jedoch ratsam, sich vorab umfassend über die jeweiligen Voraussetzungen zu informieren.
Tipp
Keine Panik für Bürgergeld-Neulinge im ersten Jahr! Eine Schonfrist, auch bekannt als Karenzzeit, sorgt dafür, dass keine Angemessenheitsprüfung durch das Amt erfolgt. So können sich Erstempfänger in Ruhe an ihr neues Leben mit Bürgergeld gewöhnen.
Was ist die Karenzzeit bei Wohnraum
Beim Erstantrag auf Bürgergeld tritt eine Karenzzeit von zwölf Monaten in Kraft, während der keine Prüfung der Angemessenheit des Wohnraums stattfindet. Die Übernahme der Heizkosten beschränkt sich jedoch auf einen angemessenen Rahmen. Während des laufenden Bezugs übernimmt das Jobcenter für sechs Monate die Miete, auch wenn die Wohnung zu teuer oder zu groß geworden ist. Erst danach können Kürzungen der KdU erfolgen. Die Regelungen sind darauf ausgerichtet, finanzielle Unterstützung zu gewähren, ohne jedoch unbegrenzte finanzielle Verantwortung zu übernehmen.
Was passiert, wenn das Darlehnsraten nicht mehr gezahlt werden können?
Das Jobcenter übernimmt verständlicherweise nicht die Tilgungsraten eines Kredits, da dies dazu führen würde, dass Steuergelder zur Vermögensbildung verwendet werden. Sollte jedoch das gesamte Wohnungs-Darlehen nicht mehr aufgebracht werden können, kann das Amt eine individuelle Prüfung durchführen. Eine Übernahme des gesamten Darlehens kann in sehr begrenzten Ausnahmefällen als Zuschuss erfolgen. Dabei wird unter anderem geprüft, ob die Immobilie bereits vor der Hilfebedürftigkeit erworben wurde und ob die Finanzierung bereits weitgehend abgeschlossen ist. Die Entscheidung darüber erfolgt stets im Einzelfall.
Jobcenter übernimmt nur Zinsen
Wenn Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer Bürgergeld beantragen müssen und bereits eine angemessene Immobilie besitzen, die vollständig abbezahlt ist, steht einer Übernahme der Nebenkosten durch das Amt nichts im Wege. Es ist durchaus möglich, Wohnungseigentum und Bürgergeld miteinander zu vereinen. Sie sollten jedoch darauf achten, wann die Bürgergeld-Auszahlungstermine für 2023 festgelegt sind. Die Situation sieht jedoch anders aus, wenn der Haus- oder Wohnungskredit noch nicht vollständig getilgt wurde und die laufenden Darlehenszahlungen nicht oder nur unter existenzbedrohlichen finanziellen Einbußen bewältigt werden können. Das Jobcenter übernimmt in der Regel nur die Zinsen für das Immobiliendarlehen, während eine Erstattung der Tilgungsraten fast immer ausgeschlossen ist.
Zusammenfassung
Der Artikel beschäftigt sich mit der Frage, ob Immobilieneigentümer, die noch einen Kredit für ihre Eigentumswohnung abbezahlen müssen, Anspruch auf Bürgergeld haben und ob das Jobcenter die Zinsen übernimmt. Immobilien zählen bei angemessener Größe zum sogenannten Schonvermögen, das bedeutet, dass Empfänger von Bürgergeld nicht dazu verpflichtet sind, ihre Immobilie zu verkaufen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Ob das eigene Wohneigentum angemessen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Quadratmeterpreis der Wohnung und dem Mietspiegel des Wohnorts. Es gibt jedoch finanzielle Belastungen, die beim Besitz eines Hauses nicht vermieden werden können, wie die Grundsteuer und die Wohngebäudeversicherung sowie regelmäßige Instandhaltungs- und Reparaturkosten. Diese werden meistens vom Jobcenter übernommen.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.