Bürgergeld und Erwerbseinkommen aus einem Arbeitsverhältnis, das geht. Man kann als Bezieher von Bürgergeld sogar nicht unwesentliche Teile seines Arbeitseinkommens behalten. Es gibt für unterschiedliche Einkommenshöhen jeweils einen Einkommensfreibetrag beim Bürgergeld. Das Beste: zum 1. Juli 2023 wird die Hinzuverdienstgrenze angehoben. Wir erklären genau, wer wie viel mehr Geld hinzuverdienen kann.
Einkommensfreibetrag beim Bürgergeld
Wer arbeitet und dennoch auf Bürgergeld angewiesen wird, erhält das Bürgergeld aufstockend auf sein Gehalt. Im Prinzip mindert das Gehalt die eigene Hilfebedürftigkeit und die der Familie. Reicht das Gehalt nicht komplett aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, kann ergänzend Bürgergeld beantragt werden. Doch vom eigenen Lohn oder Gehalt kann ein Teil behalten werden, der nicht mit dem Bürgergeld verrechnet wird. Wie sehen die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen aus? Wie hoch ist der Einkommensfreibetrag beim Bürgergeld?
100 Euro Grundfreibetrag für Erwerbseinkommen beim Bürgergeld
Die ersten 100 Euro des eigenen Gehalts kann man immer behalten. Das bedeutet: wer nicht mehr als 100 Euro brutto im Monat verdient, hat also immer den Anspruch auf das Bürgergeld in voller Höhe.
Einkommen über dem Grundfreibetrag von 100 Euro
Ist der Verdienst höher, gelten für die Beträge des Gehalts, die 100 Euro übersteigen folgende Freibeträge:
Bei dem Teil des Einkommens, das zwischen 100 Euro und 1000 Euro liegt, beträgt der Einkommensfreibetrag 20 %.
Bei dem Teil des Einkommens, der zwischen 1000 Euro und 1.200 Euro brutto liegt, beträgt der Einkommensfreibetrag monatlich 10 % , bei Bedürftigen mit mindestens einem Kind liegt die Grenze bei 1.500 Euro.
Höherer Einkommensfreibetrag ab dem 1. Juli 2023
Ab dem 1. Juli 2023 gelten höhere Grenzen für den Zuverdienst. Es gilt dann:
Bei dem Teil des Einkommens, das zwischen 520 Euro und 1000 Euro liegt, beträgt der Einkommensfreibetrag 30 Prozent.
Im übrigen bleibt es bei der aktuellen Regelung.
Beispielrechnung Einkommensfreibetrag bzw. Absetzbetrag vom Einkommen
Bilden wir eine Beispielrechnung zum Einkommensfreibetrag und gehen dabei von einem Brutto Einkommen von 1.600 Euro monatlich aus.
Tabelle Einkommensfreibeträge Bürgergeld ab 1. Juli 2023
Teil des Einkommens | Einkommensfreibetrag bis 30.6.2023 in Prozent und in Euro | Einkommensfreibetrag ab 1.07. 2023 in Prozent und in Euro |
0 bis 100 Euro | 100 Prozent = 100 Euro | 100 Prozent = 100 Euro |
Zwischen 100 Euro und 520 Euro | 20 Prozent = 84 Euro | 20 Prozent = 84 Euro |
Zwischen 520 Und 1000 Euro (neu) | 20 Prozent = 96 Euro | 30 Prozent = 144 Euro |
Zwischen 1000 und 1200 Euro (ohne Kind) | 10 Prozent = 20 Euro | 10 Prozent = 20 Euro |
Zwischen 1000 und 1500 Euro (mit Kind) | 10 Prozent = 50 Euro | 10 Prozent = 50 Euro |
Summe nicht auf Bürgergeld anrechenbares Einkommen | 300 Euro (ohne Kind) 330 Euro (mit Kind) | 348 Euro (ohne Kind) 378 Euro (mit Kind) |
Von den 1.600 Euro Einkommen kann ein Bürgergeld Bezieher mit Kind somit ab dem 1. Juli 2023 378 Euro behalten. Hinsichtlich des restlichen Einkommens wird geprüft, ob es zum Lebensunterhalt ausreicht. Ist der Bedarf höher, etwa weil die Familie, also die Bedarfsgemeinschaft, groß ist, wird das Einkommen bis zur Bedarfsgrenze durch das Bürgergeld aufgestockt. Im Beispiel besteht also nur ein Bürgergeld Anspruch, wenn der Bedarf für die Familie 1222 Euro übersteigt. Bei einer Warmmiete von 700 Euro ist das bei einer vierköpfigen Familie beispielsweise sehr wahrscheinlich.