Seit Anfang 2023 gibt es das Bürgergeld, verankert im entsprechenden Bürgergeld Gesetz. Es setzt sich zusammen aus dem Regelsatz, Mehrbedarfen und den Wohnungskosten. Der sogenannte Eckregelsatz beträgt 502 Euro für eine alleinstehende Person. Die genaue Höhe des Bürgergeld Anspruchs hängt von den individuellen Verhältnissen ab: Anzahl Personen im Haushalt, Lebens- und Wohnsituation, Einkommen. Ein Online-Rechner hilft, den Anspruch vorab zu berechnen.
Bürgergeld – Rechner ermittelt den Anspruch
Frei nach dem – umstrittenen – Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, können Antragsteller und Bürgergeld Bezieher ihren Anspruch und den ihrer Familie im Vorfeld ermitteln oder aber die Berechnung des Jobcenters kontrollieren.
Der Bürgergeld Rechner berücksichtigt die unterschiedlichen Regelbedarfsstufen insbesondere für Kinder und Paare, die Anzahl der Familienmitglieder (Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft), das Einkommen aller Personen und auch Miete und Heizkosten. Auch Mehrbedarfe für Schwangere, Alleinstehende, für aufwändige Ernährung und für behinderte Personen werden vom Online-Rechner berücksichtigt.
Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Punkte und Leistungen, die der Bürgergeld Rechner zugrundelegt.
Bürgergeld Regelleistungen
Zunächst unterscheidet der Bürgergeld-Rechner nach den unterschiedlichen Regelbedarfsstufen und den daraus jeweils resultierenden Bürgergeld-Satz für jedes Mitglied des Haushalts.
- Regelsatz für einen erwachsenen Alleinstehenden :502 Euro
- Regelsatz für erwachsene Partner, jeweils: 451 Euro
- Regelsatz für Kinder von 14-17 Jahren: 420 Euro
- Regelsatz für Kinder von 6-13 Jahren: 348 Euro
- Regelsatz für Kinder bis 5 Jahren: 318 Euro
Weitere Zahlungen vom Jobcenter
Das Jobcenter ist über die Zahlung des Regelsatzes hinaus verpflichtet, die folgenden Leistungen zu erbringen. Die Höhe ist unterschiedlich und gezahlt wird auch nur, wenn die jeweiligen Voraussetzungen für diese besonderen Leistungen vorliegen:
- Kosten für die Wohnung: Miete, Nebenkosten, Heizkosten
- Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung
- Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen (BuT); es geht um Schulbedarf, Kosten für Klassenfahrten oder Ausflüge, gemeinsame Mittagsverpflegung ind Schule oder Kita sowie um Kosten individueller Lernförderung
- Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen: Schwangerschaft, Behinderung, alleinerziehend, aufwändige Ernährung
- einmalige Leistungen etwa beim Umzug oder Geburt
Vermögen oberhalb des Schonvermögens kann den Bürgergeld Anspruch ausschließen
Wichtig: Da es beim Bürgergeld um die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums geht, kann Vermögen den Anspruch auf Bürgergeld ausschließen. Doch es gibt Schonvermögen, das im Minimum 15.000 pro Familien bzw. Haushaltsmitglied beträgt. Während der Karenzzeit von einem Jahr beträgt das Schonvermögen für eine Person des Haushalts sogar 40.000 Euro.
Eine vierköpfige Familie kann deshalb im ersten Jahr des Bürgergeld Bezugs 85.000 Euro auf dem Sparbuch und dennoch einen Anspruch auf Bürgergeld haben.
Der Bürgergeld-Online-Rechner geht immer davon aus, dass Vermögen nur unterhalb des Vermögensfreibetrages vorhanden ist.
Bürgergeld Rechner berücksichtigt Einkommen und den Einkommensfreibetrag
Menschen, die Erwerbseinkommen haben oder Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, können dennoch einen Anspruch auf Bürgergeld haben; dann, wenn das Einkommen zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts oder der der Familie nicht ausreicht.
Gut ist, dass nach dem Bürgergeld-Gesetz nicht das gesamte Einkommen auf den Bürgergeld Anspruch angerechnet wird. Dafür sorgen Einkommensfreibeträge. Der jeweilige Einkommensfreibetrag wird auch vom Bürgergeld Rechner berücksichtigt.
Wir listen den jeweiligen Einkommensfreibetrag nachfolgend auf:
Ab. dem 1..1.2023 wird der Einkommensfreibetrag wie folgt berechnet:
100 Euro Grundfreibetrag – die ersten 100 Euro des Einkommens sind anrechnungsfrei.
20 % des Bruttobetrags zwischen 100 Euro und 1000 Euro sind anrechnungsfrei.
10 % des Bruttobetrags zwischen 1000 Euro und 1200 Euro, mit Kind zwischen 1000 Euro und 1500 Euro.
Alle Teile des Einkommens über 1200 bzw. 1500 Euro werden auf den Bürgergeld Anspruch angerechnet.
Höchstsumme des Einkommensfreibetrages ohne Kind: 300 Euro, mit Kind 330 Euro.
Ab 1.7.2023 wird der Einkommensfreibetrag wie folgt berechnet:
100 Euro Grundfreibetrag – die ersten 100 Euro des Einkommens sind anrechnungsfrei.
20 % des Bruttobetrags zwischen 100 Euro und 520 Euro sind anrechnungsfrei.
30 % des Bruttobetrags zwischen 520 Euro und 1000 Euro sind anrechnungsfrei.
10 % des Bruttobetrags zwischen 1000 Euro und 1200 Euro, mit Kind zwischen 1000 Euro und 1500 Euro.
Alle Teile des Einkommens über 1200 bzw. 1500 Euro werden auf den Bürgergeld Anspruch angerechnet.
Höchstsumme des Einkommensfreibetrages ohne Kind: 348 Euro, mit Kind 378 Euro.
Online Bürgergeld berechnen
Um Ihren Bürgergeld Anspruch unter Berücksichtigung ihrer Lebenssituation und Ihres Einkommens mit allen Freibeträgen zu berechnen, nutzen Sie den zertifizierten Online-Bürgergeld-Rechner einer anerkannten gemeinnützigen Organisation: Bürgergeld-Online-Rechner
Der Bürgergeld – Rechner arbeitet anonym und datenschutzkonform.
Möchten Sie weitere Berechnungsbeispiele zum Bürgergeld unter Berücksichtigung der Einkommensberechnung mit Freibeträgen, so lesen Sie hier weiter:
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Wie viel Bürgergeld bekomme ich?
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.