Bürgergeld gibt es nur auf Antrag. Er ist Anspruchsvoraussetzung. Geregelt ist das in § 37 Abs. 1 SGB II (Bürgergeld Gesetz). Der Antrag wirkt nur bis zum 1. Tag des Monats zurück, in dem er gestellt worden ist. Ein Bürgergeld Antrag hat also nur sehr eingeschränkte Rückwirkung.
Was kann man tun, wenn man den Bürgergeld Antrag zu spät gestellt hat und Geld-Leistungen für vergangene Monate haben möchte? Gibt es hier Möglichkeiten? Ja, die gibt es! Wir zeigen in nachfolgendem Artikel, wann eine rückwirkende Gewährung von Bürgergeld möglich ist und wann ein entsprechender Anspruch besteht.
Antragsfrist versäumt – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist beim Bürgergeld Antrag möglich.
Wenn man die Frist für den Bürgergeld Antrag versäumt, also beispielsweise Leistungen für August erst im September beantragt, so hat man grundsätzlich Pech. Denn es gibt vom Grundsatz her keine rückwirkende Leistungsbewilligung, s. § 37 Abs. 2 SGB II.
Es gibt jedoch die Vorschrift des § 27 Abs. 1 SGB X. Darin geht es um die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Für das Bürgergeld bedeutet dies beispielsweise: Wenn es der antragstellende Person aus nicht selbstverschuldeten Gründen unmöglich war, einen Bürgergeld Antrag zu stellen, weil weder das örtliche Jobcenter dienstbereit war noch der digitale Hauptantrag oder der Online-WBA im Online-Portal ganztägig genutzt werden konnte, so wirkt der (an sich verspätete) Antrag auf den Tag zurück, an dem die Antragstellung beabsichtigt war.
Dies gilt allerdings nur, wenn die Antragstellung unmittelbar nach dem verhindernden Ereignis erfolgt, vgl. § 27 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 SGB X.
Der Antragsteller muss die zugrundeliegenden Tatsachen glaubhaft erklären.
Gleichzeitig ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Jobcenter zu beantragen.
Wird diese bewilligt und der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II wurde dann fristgerecht eingereicht, ist der Antrag so zu prüfen, als ob das unverschuldete Fristversäumnis nicht erfolgt wäre.
Wann kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht?
Die Bundesagentur für Arbeit nennt als Beispiele für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Katastrophen wie Hochwasser oder ein Brand. (s. Fachliche Weisungen der BA zu § 37 SGB II)
Technische Probleme, die auf Seiten der antragstellenden Person bestehen oder der Ausfall der Internetverbindung bei den Antragstellenden, führen hingen nicht zu einer Rückwirkung des Antrags. In diesem Fall besteht auch nicht die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Nachholung eines Antrages bei Ablehnung einer anderen Sozialleistung
Eine rückwirkende Antragstellung hinsichtlich des Bürgergeldes ist entsprechend § 28 SGB X auch möglich, wenn der Antragsteller eine Sozialleistung beantragt hat und die andere Sozialleistung abgelehnt wurde oder erstattet werden muss.
§ 40 Absatz 7 SGB II schränkte die Anwendung des § 28 SGB X ein. Ein nachgeholter Antrag auf Leistungen nach dem SGB II wirkt nur dann auf den Tag der Beantragung der abgelehnten Sozialleistung zurück, wenn er unverzüglich nach Ablauf des Monats gestellt wird, in dem die Ablehnungs- oder Erstattungsentscheidung der anderen Leistung bindend geworden ist.
Beispiel für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei abgelehnter anderer Sozialleistung
Nehmen wir das Beispiel einer arbeitslosen Person. Sie beantragt am 1. Juni Arbeitslosengeld, weil sie der Auffassung ist, ihr stehe aus einer früheren Anwartschaftszeit noch ein Anspruch auf Arbeitslosengel zu und unterlässt deshalb, Bürgergeld zu beantragen. Der Antrag auf Arbeitslosengeld wird jedoch am 16. Juli abgelehnt. Hiergegen legt der Antragsteller Widerspruch ein. Es ergeht ein ablehnender Widerspruchsbescheid am 22. August, der am 25. August zugestellt wird. Am 1. Oktober wird dann der Bürgergeld Antrag gestellt. Die Voraussetzungen lagen auch bereits am 1. Juni vor.
Die Klagefrist gegen den ablehnenden Arbeitslosengeld-Bescheid beinhaltet nach § 87 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 64 Sozialgerichtsgesetz (SGG) die Zeit vom 25. August. bis 24. August. Am 25. September ist der Widerspruchsbescheid dann bindend (§ 77 SGG). Da der Antrag auf Grundsicherungsleistungen unverzüglich nach Ablauf des Monats (30.09.), in dem der Widerspruchsbescheid bindend geworden ist, nachgeholt wurde, wirkt die Antragstellung auf den 01. Juni zurück.
Zusammenfassung zu Bürgergeld Antrag zu spät gestellt
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Der Bürgergeldantrag wird nur innerhalb des Monats zurück, in dem er gestellt worden ist.
- Eine Rückwirkung auf vorausgegangene Monate ist nur bei einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich.
- Wird eine zuvor beantragte Sozialleistung abgelehnt, kann der Bürgergeld Antrag rückwirkend gestell werden.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.