Im Bürgergeld gilt der Grundsatz des Förderns und Forderns. Konkret bedeutet das: der Staat hilft, wenn jemand in Not geraten ist und zahlt des Bürgergeld, das aus dem Regelsatz für den Lebensunterhalt und den Wohnungskosten besteht. Der Staat fordert aber auch: er will, dass der Bedürftige alles unternimmt, um die Hilfesituation sobald wie möglich zu beseitigen. Stopp – so bald wie möglich? Ja, aber es soll nachhaltig sein! Der Vermittlungsvorrang ist abgeschafft. Ein Bürgergeld Bezieher muss nicht jeden Job annehmen. Wir erklären, was es mit der Arbeitspflicht und dem Fordern auf sich hat.
Bürgergeld Bezieher haben Pflichten
Klar sollte eigentlich jedem sein, dass es nichts ohne nichts gibt. Wer Bürgergeld bezieht, muss etwas dafür tun. Zunächst heißt es: Bürgergeld beantragen. Es müssen Antragsformulare ausgefüllt und Nachweise erbracht werden. Ist das geschafft und fließt das Bürgergeld, so geht es aber erst richtig los mit dem Tätigwerden des Leistungsbeziehers. Er hat Pflichten, in erster Linie die Pflicht, den Zustand der Hilfebedürftigkeit so bald wie möglich nachhaltig zu beseitigen. Es gibt Mitwirkungspflichten dem Jobcenter gegenüber und die Pflicht, den Weisungen und Vereinbarungen des Jobcenters Folge zu leisten.
Kooperationsplan
In einem Kooperationsplan, den das Jobcenter gemeinsam mit dem Bürgergeld Bezieher erarbeitet, wird vereinbart, wie vorgegangen werden soll, damit die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann und eine Arbeitsstelle dauerhaft gefunden werden kann.
Ein Bürgergeld Bezieher muss also nicht jeden Job annehmen, aber wohl einen zumutbaren Job. Kommt er mit der Integrationsfachkraft des Jobcenters zu dem Ergebnis, dass eine Umschulung, eine Weiterbildung oder eine Ausbildung eher und nachhaltiger helfen würden als das Annehmen eines x-beliebigen Jobs, so wird das im Kooperationsplan festgehalten und der Bürgergeld Berechtigte macht eine Ausbildung usw.
CDU fordert härte Regeln
CDU und andere Oppositionsparteien fordern härte Regeln und die Pflicht, jeden angebotenen Job anzunehmen. So läuft es jetzt auch in Italien. Wer dort eine Job nicht annimmt, dem wird das Bürgergeld komplett gestrichen. Siehe hier: Bürgergeld gestrichen
Wenn ein Bürgergeld Bezieher in Deutschland eine angebotene Arbeitsstelle nicht annimmt, wird zwar das Bürgergeld nicht ersatzlos gestrichen, aber es drohen Leistungsminderungen. Früher hießen diese Sanktionen.
Der Grundsatz des Forderns besteht im Bürgergeld Gesetz fort: Pflicht, Arbeit anzunehmen
Im Bürgergeld Gesetz ist das „Fordern“ weiterhin verankert. Es gibt Leistungsminderungen (Sanktionen) wenn Bürgergeld Beziehe den Aufforderungen der Jobcenter nicht nachkommen. Diese gehen bis zu 30 Prozent des Regelsatzes.
Und es gilt nach wie vor der Grundsatz, dass Bürgergeld Bedürftige „fast“ jeden Job annehmen müssen. Das ist auch in den FAQ zum Bürgergeld der Servicestelle SGB II, einer Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, nachzulesen.
Frage: „Muss ich jede Arbeit annehmen, die mir angeboten wird?“
Antwort: „Ist eine Arbeit zumutbar und fordert das Jobcenter Sie auf, diese anzunehmen, dann müssen Sie diese grundsätzlich auch annehmen.“
Diese Antwort ergibt sich aus den §§ 2 und 10 SGB II (Bürgergeld Gesetz). § 2 SGB II definiert den Grundsatz des Forderns: Es müssen sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern.
§ 10 SGB II erklärt, welche Tätigkeiten zumutbar sind.