Betteln ist das Bitten um Almosen, also um unentgeltliche Gaben anderer. In der Regel wird um Geld gebettelt, aber auch um andere Dinge wie Essen, Kleidung oder Unterkunft.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen betteln. Manche Menschen sind arm und haben nicht genug Geld zum Leben. In Deutschland ist dies nicht notwendig, weil es staatliche Sozialleistungen gibt, etwa das Bürgergeld, die das Existenzminimum absichern.
Dennoch kommt es vor, dass Bezieher von Bürgergeld auf die Straße gehen und Betteln. Ist das erlaubt? Werden die Einnahmen aus der Bettelei auf den Bürgergeld Anspruch angerechnet.
Diese und weitere Fragen beantworten wir in nachfolgendem Artikel.
Vorweg aber ein Wort zur Besinnung: Wir müssen uns bewusst sein: Betteln ist ein komplexes Thema, das viele verschiedene Aspekte hat. Menschen, die betteln, sind sehr oft in schwierigen Lebenssituationen.
Ist Betteln beim Bürgergeld erlaubt oder verboten?
Was sagt das Gesetz: Müssen Einkünfte aus Betteln dem Jobcenter gemeldet werden? Sind sie auf das Bürgergeld anzurechnen?
Betteln ist beim Bürgergeld grundsätzlich erlaubt, nicht verboten. Das Bürgergeld ist eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und soll die Existenzsicherung von Menschen ohne ausreichendes Einkommen sicherstellen. Betteln ist eine Form der Einkommenserzielung und kann daher als Beitrag zur Existenzsicherung gesehen werden.
Allerdings gelten die allgemeinen Einschränkungen für das Betteln auch für das Betteln zur Einkommenssicherung beim Bürgergeld. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Schulen und Kindergärten zu betteln. Außerdem ist es verboten, Personen zu belästigen oder zu nötigen.
Muss das Betteln beim Bürgergel dem Jobcenter gemeldet werden?
Grundsätzlich gilt: Wer bei Bezug von Bürgergeld bettelt, muss dies dem Jobcenter melden. Das Jobcenter kann dann prüfen, ob die Einnahmen aus dem Betteln die Leistungen aus dem Bürgergeld anzurechnen sind oder nicht.
Wann sind die durch Betteln erzielten Einnahmen auf das Bürgergeld anzurechnen?
Grundsätzlich gilt: Einnahmen aus Betteleien sind anrechnungsfähiges Einkommen.
Allerdings können der Einkommensanrechnung verschiedene Vorschriften entgegenstehen
Zu nennen sind insbesondere § 11a Abs. 5 SGB II, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V, § 11b Abs. 2 Satz 1.
§ 11a Abs. 5 SGB II besagt:
Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben (hiervon ist bei Gaben an den Bettler auszugehen) sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Bürgergeld-Zahlungen nicht gerechtfertigt wären.
§ 11b Abs. 2 S.1 SGB II besagt:
Wird die Bettelei als Erwerbstätigkeit angesehen, so gelten jedenfalls die Freibeträge nach § 11 b SGB II. Insbesondere käme dann der 100 Euro Freibetrag nach § 11b Abs. 2 S. 1 SGB II zum Tragen
§ 1 Abs. 1 Nr.1 Bürgergeld-V besagt:
Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats 10 Euro nicht übersteigen.
Die Höhe der Einkünfte durch Betteln entscheidet also über die Frage, ob sie auf das Bürgergeld anzurechnen sind oder nicht.
Die Feststellung der Höhe der Einkünfte durch Betteln ist jedoch schwierig. Es wird die Ansicht vertreten, dass es dem Leistungsberechtigten im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht obliegt, ein Einnahmebuch zu führen (§§ 60 ff. SGB I). Dem muss man aber entgegenhalten, dass die Auferlegung einer solchen Pflicht keine realitätsgerechte Verwaltungshandlung darstellt.
Abschließende Hinweise zum Betteln in Deutschland
In Deutschland gibt es keine offizielle Statistik über die Anzahl der Bettler. Schätzungen zufolge betteln in Deutschland etwa 20.000 bis 30.000 Menschen. Die meisten Bettler sind Männer, aber es gibt auch viele Frauen und Kinder, die betteln. Bettler sind in allen Altersgruppen vertreten, aber die meisten Bettler sind zwischen 20 und 50 Jahre alt. Bettler kommen aus allen sozialen Schichten, aber die meisten Bettler sind arm oder stammen aus armen Familien.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.