Bürgergeld: bezahlbarer Wohnraum nicht umgesetzt – Ampel am Zug

Bürgergeld: bezahlbarer Wohnraum nicht umgesetzt – Ampel am Zug
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Ein großes Problem für Bezieher von Bürgergeld ist bezahlbarer Wohnraum. Das Jobcenter übernimmt Wohnkosten nur in angemessenem Umfang. Was angemessen ist, ist von Gemeinde zum Gemeinde, von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Und zu den Wohnkosten zählen auch Heizkosten. Diese müssen ebenfalls angemessen sein.

Wohnung muss angemessen sein

§ 22 SGB II (Bürgergeld Gesetz) formuliert in Abs. 1 Satz 1 folgendes: Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.

Die Frage der Angemessenheit der Kosten für die Wohnung, also die Miete, die Nebenkosten und die Heizkosten, befeuert immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Jobcenter und Bürgergeld Beziehern. Auch die Sozialgerichte habe sich schon sehr oft damit befasst.

Die Angemessenheit einer Wohnung (oder besser: der Kosten für eine Wohnung) bemisst sich zum einen nach der Anzahl der Familienmitglieder (oder besser: der Mitglieder der Bürgergeld – Bedarfsgemeinschaft). Das leuchtet sofort ein: je mehr Menschen in einer Wohnung leben desto größer darf sie sei (und auch teurer). Zum anderen und in erster Linie ist die Höhe der Miete das entscheidende Kriterium. Die Jobcenter orientieren sich an den örtlichen Vergleichsmieten, und zwar am unteren Rand der Skala bzw. des Mietspiegels.

Wohnungen der untersten Schublade muss aber niemand hinnehmen. Die Pflicht der Auswahl einer angemessenen Wohnung korrespondiert mit dem Recht auf eine angemessene Wohnung. Zeiten von Gemeinschaftsbad für mehrere Wohnung auf einer Etage sind vorrüber.

Karenzzeit für Miete bringt etwas Entspannung

Mit dem Bürgergeld Gesetz ist eine Karenzzeit von 12 Monaten für die Miete eingeführt worden. Innerhalb des ersten Jahres des Bezugs von Bürgergeld finde keine Angemessenheitsprüfung hinsichtlich der Miete seitens des Jobcenters statt. Wichtig: das gilt nicht für die Heizkosten!

Koalitionsvereinbarung hat Ampel nicht umgesetzt

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung wurde zwischen den Parteien SPD, FDP und Grünen eine grundlegende Reform der Regelungen zu den Kosten der Unterkunft im Bereich Bürgergeld und Sozialhilfe vereinbart. Wir zitieren:

„Um die Erstattung der Kosten der Unterkunft transparenter und rechtssicherer auszugestalten, schaffen wir einen verbesserten gesetzlichen Rahmen für die Anwendung der kommunalen Angemessenheitsgrenzen und stellen sicher, dass diese jährlich überprüft und ggf. angepasst werden. Dies erleichtert den Kommunen, die Kosten der Unterkunft und Heizung als regionalspezifische Pauschalen auszuzahlen…..“.

Soziale Wohnungen sind knapp und werden immer knapper

Die von der Ampel Koalition angekündigte Reform der Regelungen hinsichtlich der Kosten der Wohnung sollte so rasch wie möglich durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass Sozialwohnungen immer knapper werden, Wohnraum immer teurer. Für Bezieher von Bürgergeld verschärft sich die Wohnsituation zusehends. Wohnungen sind da, aber das Amt bezahlt sie nicht, da sie zu teuer sind. Entweder müssen rasche neue Wohnungen im sozialen Wohnungsbau geschaffen werden oder die Jobcenter müssen auch höhere Mieten übernehmen. Die Angemessenheitsgrenze muss nach oben korrigiert werden. Wir sagen: Es besteht dringender Aktionsbedarf!

Das Problem: Läuft die Karenzzeit ab und findet der Bürgergeld Bezieher keine angemessene Wohnung, so muss er die Differenz zwischen der tatsächlichen und der vom Jobcenter vorgegebenen angemessenen Miete aus dem Regelsatz oder seinen geschützten Ersparnissen (falls vorhanden) bezahlten.

Sorgenkind im Bürgergeld: Stromkosten

Die allgemeinen Stromkosten, also die Kosten für den Haushaltsstrom, zählen nicht zu den Wohnungskosten. Der Bedarf für Haushaltsstrom ist im Regelsatz enthalten. Angesichts rasant steigender Strompreise und fehlender Anpassung der Regelsätze an den inflationären Strompreis ein Unding.

Die Kosten für Strom müssen aus dem Regelsatz herausgenommen werden und den Kosten der Unterkunft zugeordnet werden. Nur so kann ein menschenwürdiges Existenzminimum angesichts rasant steigender Lebenshaltungskosten sichergestellt werden. Die Stromkosten sollten wie die Heizkosten vom Jobcenter im Rahmen der Wohnungskosten übernommen werden!

Zusammenfassung zu Bürgergeld und Wohnungskosten

Zu den Wohnungskosten zählen Miete, Nebenkosten und Heizkosten.

Diese Kosten werden vom Jobcenter nur übernommen, wenn sie angemessen sind.

Angemessener Wohnraum lässt sich für Bezieher von Bürgergeld kaum noch finden; Sozialwohnungen sind knapp.

Die Ampelregierung hat eine Reform der Unterkunftskosten und Angemessenheitsgrenzen versprochen, aber noch nicht umgesetzt.

Die Kosten für Strom zählen zum Regelsatz. Gefordert wird, sie den Unterkunftskosten zuzurechnen.