Es kommt nicht selten vor, dass im Bürgergeld – Haushalt eine größere Summe an Geld ausgegeben werden muss. Das gilt bei Neuanschaffungen von Haushaltsgeräten, Reparaturen, Schulden für Miete, Strom, Gas. Nur wenige Bürgergeld-Bezieher haben den erforderlichen Geldbetrag auf dem Sparkonto. Ein Darlehen vom Jobcenter könnte die Lösung sein.
Wann kann ein Bezieher von Bürgergeld ein Darlehen beim Jobcenter beantragen? Welche Voraussetzungen müssen für eine Darlehensgewährung erfüllt sein?
Bürgergeld Darlehen – wann möglich?
§ 24 Abs. 1 S. 1 SGB II trifft für die Gewährung eines Darlehens durch das Jobcenter folgende Regelung. Dabei geht es um einen Bedarf, der an sich vom Regelsatz umfasst wird. Das trifft z.B. für den Haushaltsstrom zu. Die Kosten hierfür sind im Regelsatz enthalten. Dennoch kommt es zu Nachzahlungsforderungen des Stromversorgers mit der Jahresrechnung.
§ 24 Abs. 1 S. 1 SGB II besagt für solche Fälle: Handelt es sich bei dem Bedarf um einen nach den Umständen unabweisbaren Bedarf , der anderweitig nicht gedeckt werden kann, so erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen.
Zinsloses Darlehen vom Jobcenter
Die Darlehensregelung des Bürgergeld-Gesetzes erklärt sich daraus, dass der Regelsatz des Bürgergeldes ein Pauschalbetrag ist. Die Anspruchsberechtigten müssen Eigenverantwortung zeigen, Beträge davon ansparen, um auch größere Ausgaben tätigen zu können, etwa den Neukauf einer Waschmaschine oder Reparaturen im Haushalt. Manchmal gelingen diese Ansparungen jedoch nicht oder es treten unvorhersehbare Kosten auf, die sofort bezahlt werden müssen. Das ist etwa bei Stromnachzahlungen der Fall. In diesen Fällen ist ein zinsloses Darlehen beim Jobcenter oft die einzige Möglichkeit, um die Kosten zu bestreiten.
Darlehen muss zurück gezahlt werden
Wenn das Jobcenter das Darlehen bewilligt und die Summe ausgezahlt hat, muss das Darlehen selbstverständlich getilgt, also zurückgezahlt werden. Dies geschieht durch monatliche Raten in Höhe von maximal zehn Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs. Die Raten werden bei laufendem Bürgergeld-Bezug monatlich vom Regelsatz einbehalten. Der Bürgergeld-Bezieher bekommt also weniger an Geld ausgezahlt. Nehmen wir beispielsweise den Eckregelsatz für einen Alleinstehenden in Höhe von 502 Euro, so würde die Rückzahlungsrate monatlich 50,20 Euro betragen. Diese Summe würde vom Regelsatz abgezogen, so dass nur 451,80 Euro vom Jobcenter ausgezahlt werden würden. (Hinzu kommen natürlich die Unterkunftskosten, diese spielen für das Darlehen keine Rolle).
Voraussetzungen für das Darlehen
Folgende Voraussetzungen müssen im Einzelnen gegeben sein, damit das Jobcenter einen Kredit bzw. ein Darlehen bewilligt:
1. kurzfristiger Geldbedarf
Es muss kurzfristig ein Geldbedarf bestehen.
2. besondere Umstände als Ursache
Es müssen besondere Umstände den Geldbedarf verursacht haben. Solche können etwa in einer Nachforderung des Stromversorgers in der Jahresrechnung liegen.
3. Kosten können nicht selbst bezahlt werden
Es besteht keine Möglichkeit, dass der Bürgergeld-Bezieher die Kosten selbst begleichen kann. Solche Möglichkeiten können eigene Ersparnisse, ein Kredit bei der Bank oder Sparkasse oder bei Freunden und Verwandten sein. Im Falle einer Stromnachzahlungen muss zudem eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Stromversorger nicht möglich sein, d.h. dieser muss diese abgelehnt haben.
4. Darlehensantrag
Das Darlehen bzw. der Kredit wird vom Jobcenter nur auf ausdrücklichen Antrag bewilligt. Dem Antrag müssen Nachweise zu den unter 1 bis 3 genannten Punkten beigefügt werden.
weitere Einzelheiten hier: Bürgergeld Darlehen vom Jobcenter
Was ist ein unabweisbarer Bedarf
Hier noch einmal einige Beispiele für einen unabweisbaren Bedarf:
- Notwendige Reparaturen im Haushalt,
- notwendige Anschaffungen (etwa Winterkleidung bei Kindern),
- die drohende Sperrung der Stromversorgung aufgrund der letzten Jahresrechnung (also nicht wegen älterer Stromschulden vor Bürgergeldbezug); andere Wege müssen ausgeschlossen sein, etwa die Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Versorgungsunternehmen, Kredit bei der Bank oder Verwandten oder Freunden
- Diebstahl oder Verlust von Geld
- Wohnungsbrand.
Darlehensbewilligung
Wenn das Jobcenter das Darlehen bewilligt, kann es zuvor eigene Ermittlungen hinsichtlich des Bedarfs anstellen. Je nach Sachlage kann das Jobcenter z.B. seinen Außendienst damit beauftragen, den Bedarf festzustellen.
Das Jobcenter kann im Bewilligungsbescheid auch entscheiden, Geld oder Sachleistungen in Form von Gutscheinen als Darlehen gewährt werden.
Die Höhe des Darlehens entspricht genau dem Wert des notwendigen Bedarfs. Das Darlehen zweckentsprechend verwendet werden. Die zweckentsprechende . Das Jobcenter wird einen Verwendungsbeleg verlangen.
Zusammenfassung zu: Darlehen vom Jobcenter
Bürgergeld-Bezieher können beim Jobcenter ein Darlehen beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein unabweisbarer Bedarf forliegt.
Ein unabweisbarer Bedarf liegt vor,
- wenn er nicht aufgeschoben werden kann und folglich ein Darlehen zur Vermeidung einer akuten Notsituation unumgänglich ist,
- nicht erwartet werden kann, dass dieser plötzliche Bedarf mit den nächsten Regelsätzen ausgleichen werden kann und
- es keine andere Möglichkeit gibt,den Bedarf zu decken (etwa über eigenes Vermögen oder Sozialwarenhäuser oder Kleiderkammern).
Das Darlehen vom Jobcenter muss ratenweise zurückgezahlt werden. Zinsen werden nicht berechnet.
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.